Blu-ray Forum → Shopping − Amazon Deals / Händler National & International → Amazon Deals → Amazon Deutschland

Rücktritt vom KV bei gwerblichem VK

Gestartet: 14 Nov 2010 17:34 - 48 Antworten

Geschrieben: 14 Nov 2010 22:44

Markus Pajonk

Avatar Markus Pajonk

user-rank
Blu-ray Papst
aktivitaet.png Aktivität:
 
Deutschland
Essen
kommentar.png
Forenposts: 12.916
Clubposts: 764
seit 26.10.2008
beamer.png
Planar PD8150
player.png
OPPO BDP-105EU
anzahl.png
anzahl.png
anzahl.png
Bedankte sich 2067 mal.
Erhielt 2561 Danke für 1930 Beiträge
Markus Pajonk Aktuell keine Lust auf Kreis-Dreh-Diskussionen. Schöne Zeit!

Zitat:
Zitat von blitzjunge
Interessant. Dann hätte Amazon aber im Grunde nicht die ganzen 1€-BD-Bestellungen stornieren dürfen. Ich meine klar, die hätten ihr Angebot und die daraus resultierenden Verträge anfechten können, aber einfach Stornieren war dann ja wohl nicht so ganz richtig.

Ein Online-Shop bietet was an. Das ist eine "Aufforderung zu einer Angebotsabgabe" rechtlich. Wenn du was hinschickst forderst du das Angebot an. Wenn dann die bestätigungsmail kommt ist das Angebot angenommen (oder abgelehnt) und der Vertrag ist zur Stande gekommen.

AUSNAHMEN sind u.a. offensichtlich Irrtümer. (Was immer das heisst muss auch schon mal ein Gericht entscheiden....aber ein Auto mit der falschen Kommastelle z.B. ist offensichtlich ein Fehler bei der Eingabe....da kommt man noch als Anbieter heraus)
Der Mensch wächst mit seinen Problemen! Hier bin ich. (Eigenzitat)
Geschrieben: 14 Nov 2010 22:54

Gast

Naja, wir drehen uns im Kreis. Markus schreibt, der Vertrag kommt schon vorher zustande und bei Amazon kommt er erst mit Anlieferung der Ware zustande. Bei denen steht es sogar in den Mails, wenn ich mich recht erinnere. Lösche die immer sofort. :D

Die Aussage von atm ist mir sehr wohl bekannt, aber wenn man mal den Fred durchliest, ist das scheinbar nicht definiert, wann wo wie angenommen wird. Wenn in diesem Fall durch den Versand angenommen würde und dies noch nicht vollzogen ist, könnte der Fred-Ersteller sehr wohl sein Anforderung zurückziehen.

@xy78: Ich schrieb ja, Anfechtung durch Irrtum bzw. Fehler bei der Eingabe kam da zum Tragen vermutlich.


EDITH: Ich will mich nicht streiten. Vielmehr ist es für alle interessant die Regeln der Internetkäufe zu kennen. Mit einer Bestätigungsmail ist kein Angebot angenommen, das steht da sogar explizit jedesmal drin! ;)
Geschrieben: 14 Nov 2010 23:02

xy78

Avatar xy78

user-rank
Steeljunkie
Blu-ray Papst
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
scheinst es nicht zu kapieren, durch irrtümer kommt kein vertrag zustande ;)
vertrag kommt ansonsten mit der bestellung zustande, und erfüllt ist er bei erhalt der ware - jetzt? :)
UserXy78.jpg
Geschrieben: 14 Nov 2010 23:03

atm

Avatar atm

user-rank
Blu-ray Junkie
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Deutschland
Dieburg
kommentar.png
Forenposts: 5.594
Clubposts: 204
seit 12.09.2009
display.png
Panasonic TX-P50VT20E
beamer.png
Epson EMP-TW600
player.png
Sony PlayStation 3 Slim
anzahl.png
Blu-ray Filme:
ps3.png
PS 3 Spiele:
anzahl.png
Steelbooks:
69
anzahl.png
Mediabooks:
1
anzahl.png
anzahl.png
anzahl.png
Bedankte sich 281 mal.
Erhielt 909 Danke für 545 Beiträge
atm kotzt Täterschutz an !

Dazu müssten wir jetzt eine kleine BWL Stunde mit den Begriffen Kaufvertrag, Zug um Zug Geschäft, u.a. abhalten ;-)

@xy78 : Ein Vertrag im Online-Handel kommt erst mit der Annahme (nicht dem Eingang) der Bestellung durch den Verkäufer zu Stande.
< Signature for sale >
Geschrieben: 14 Nov 2010 23:03

Markus Pajonk

Avatar Markus Pajonk

user-rank
Blu-ray Papst
aktivitaet.png Aktivität:
 
Deutschland
Essen
kommentar.png
Forenposts: 12.916
Clubposts: 764
seit 26.10.2008
beamer.png
Planar PD8150
player.png
OPPO BDP-105EU
anzahl.png
anzahl.png
anzahl.png
Bedankte sich 2067 mal.
Erhielt 2561 Danke für 1930 Beiträge
Markus Pajonk Aktuell keine Lust auf Kreis-Dreh-Diskussionen. Schöne Zeit!

http://www.juraforum.de/forum/internetrecht/fernabsatzgesetz-ruecktritt-vom-internet-kaufvertrag-fuer-kaeufer-moeglich-70832
Der Mensch wächst mit seinen Problemen! Hier bin ich. (Eigenzitat)
Geschrieben: 14 Nov 2010 23:07

xy78

Avatar xy78

user-rank
Steeljunkie
Blu-ray Papst
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Zitat:
Zitat von atm
Dazu müssten wir jetzt eine kleine BWL Stunde mit den Begriffen Kaufvertrag, Zug um Zug Geschäft, u.a. abhalten ;-)

@xy78 : Ein Vertrag im Online-Handel kommt erst mit der Annahme (nicht dem Eingang) der Bestellung durch den Verkäufer zu Stande.
ja, so meinte ich das auch - sorry, ist schon spät ;)
es ging ja um eine bestellung, die der verkäufer unbedingt ausliefern will, und keine stornierung akzeptiert (warum auch immer - total unlogisch weil ihm mehr kosten entstehen, aber egal). :)
UserXy78.jpg
Geschrieben: 14 Nov 2010 23:08

Gast

Zitat:
Zitat von xy78
scheinst es nicht zu kapieren, durch irrtümer kommt kein vertrag zustande ;)

Du scheinst es nicht zu kapieren, denn das schrieb ich die ganze Zeit. ;)
Geschrieben: 14 Nov 2010 23:13

xy78

Avatar xy78

user-rank
Steeljunkie
Blu-ray Papst
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Zitat:
Zitat von blitzjunge
Du scheinst es nicht zu kapieren, denn das schrieb ich die ganze Zeit. ;)
es geht um ein irrtum des käufers, weil er den artikel nimmer will, und nicht um ein irrtum des verkäufers.
ich klinke mich hier mal aus, das wird zu anstrengend ;)
UserXy78.jpg
Geschrieben: 14 Nov 2010 23:24

Gast

Zitat:
Zitat von atm
@xy78 : Ein Vertrag im Online-Handel kommt erst mit der Annahme (nicht dem Eingang) der Bestellung durch den Verkäufer zu Stande.

Genau, und das ist meist der Versand oder der Zugang der Ware. Nicht eine Bestätigungsmail, denn da steht explizit drin, dass es KEINE Annahme darstellt.

Wenn das nicht die ganze Zeit angezweifelt würde, wären wir uns längst einig. :D

Und ja, Rechtswissenschaft ist mir auch bekannt.


Beitrag Kommentieren

Noch 380 Zeichen

Blu-ray Forum → Shopping − Amazon Deals / Händler National & International → Amazon Deals → Amazon Deutschland

Es sind 78 Benutzer und 319 Gäste online.