Geschrieben: 14 Nov 2010 22:44
Zitat:
Zitat von blitzjunge
Interessant. Dann hätte Amazon aber im Grunde nicht die ganzen
1€-BD-Bestellungen stornieren dürfen. Ich meine klar, die hätten
ihr Angebot und die daraus resultierenden Verträge anfechten
können, aber einfach Stornieren war dann ja wohl nicht so ganz
richtig.
Ein Online-Shop bietet was an. Das ist eine "Aufforderung zu einer
Angebotsabgabe" rechtlich. Wenn du was hinschickst forderst du das
Angebot an. Wenn dann die bestätigungsmail kommt ist das Angebot
angenommen (oder abgelehnt) und der Vertrag ist zur Stande
gekommen.
AUSNAHMEN sind u.a. offensichtlich Irrtümer. (Was immer das heisst
muss auch schon mal ein Gericht entscheiden....aber ein Auto mit
der falschen Kommastelle z.B. ist offensichtlich ein Fehler bei der
Eingabe....da kommt man noch als Anbieter heraus)
Der Mensch wächst
mit seinen Problemen! Hier bin ich.
(Eigenzitat)
Geschrieben: 14 Nov 2010 22:54
Gast
Naja, wir drehen uns im Kreis. Markus schreibt, der Vertrag kommt
schon vorher zustande und bei Amazon kommt er erst mit Anlieferung
der Ware zustande. Bei denen steht es sogar in den Mails, wenn ich
mich recht erinnere. Lösche die immer sofort. :D
Die Aussage von atm ist mir sehr wohl bekannt, aber wenn man mal
den Fred durchliest, ist das scheinbar nicht definiert, wann wo wie
angenommen wird. Wenn in diesem Fall durch den Versand angenommen
würde und dies noch nicht vollzogen ist, könnte der Fred-Ersteller
sehr wohl sein Anforderung zurückziehen.
@xy78: Ich schrieb ja, Anfechtung durch Irrtum
bzw. Fehler bei der Eingabe kam da zum Tragen vermutlich.
EDITH: Ich will mich nicht streiten. Vielmehr ist es für alle
interessant die Regeln der Internetkäufe zu kennen. Mit einer
Bestätigungsmail ist kein Angebot angenommen, das steht da sogar
explizit jedesmal drin! ;)
Geschrieben: 14 Nov 2010 23:02
Steeljunkie
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scheinst es nicht zu kapieren, durch irrtümer kommt kein vertrag
zustande ;)
vertrag kommt ansonsten mit der bestellung zustande, und erfüllt
ist er bei erhalt der ware - jetzt? :)
Geschrieben: 14 Nov 2010 23:03
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atm kotzt Täterschutz an !
Dazu müssten wir jetzt eine kleine BWL Stunde mit den Begriffen
Kaufvertrag, Zug um Zug Geschäft, u.a. abhalten ;-)
@xy78 : Ein Vertrag im Online-Handel kommt erst
mit der Annahme (nicht dem Eingang) der Bestellung durch den
Verkäufer zu Stande.
< Signature for sale >
Geschrieben: 14 Nov 2010 23:03
Geschrieben: 14 Nov 2010 23:07
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Zitat:
Zitat von atm
Dazu müssten wir jetzt eine kleine BWL Stunde mit den Begriffen
Kaufvertrag, Zug um Zug Geschäft, u.a. abhalten ;-)
@xy78 : Ein Vertrag im Online-Handel kommt erst mit der Annahme
(nicht dem Eingang) der Bestellung durch den Verkäufer zu
Stande.
ja, so meinte ich das auch - sorry, ist schon spät ;)
es ging ja um eine bestellung, die der verkäufer unbedingt
ausliefern will, und keine stornierung akzeptiert (warum auch immer
- total unlogisch weil ihm mehr kosten entstehen, aber egal). :)
Geschrieben: 14 Nov 2010 23:08
Gast
Zitat:
Zitat von xy78
scheinst es nicht zu kapieren, durch irrtümer kommt kein vertrag
zustande ;)
Du scheinst es nicht zu kapieren, denn das schrieb ich die ganze
Zeit. ;)
Geschrieben: 14 Nov 2010 23:13
Steeljunkie
Blu-ray Papst
Aktivität:
Zitat:
Zitat von blitzjunge
Du scheinst es nicht zu kapieren, denn das schrieb ich die ganze
Zeit. ;)
es geht um ein irrtum des käufers, weil er den artikel nimmer will,
und nicht um ein irrtum des verkäufers.
ich klinke mich hier mal aus, das wird zu anstrengend ;)
Geschrieben: 14 Nov 2010 23:24
Gast
Zitat:
Zitat von atm
@xy78 : Ein Vertrag im Online-Handel kommt erst mit der Annahme
(nicht dem Eingang) der Bestellung durch den Verkäufer zu
Stande.
Genau, und das ist meist der Versand oder der Zugang der Ware.
Nicht eine Bestätigungsmail, denn da steht explizit drin, dass es
KEINE Annahme darstellt.
Wenn das nicht die ganze Zeit angezweifelt würde, wären wir uns
längst einig. :D
Und ja, Rechtswissenschaft ist mir auch bekannt.