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Rücktritt vom KV bei gwerblichem VK

Gestartet: 14 Nov 2010 17:34 - 48 Antworten

Geschrieben: 14 Nov 2010 22:32

Gast

Zitat:
Zitat von xy78
da sieht man aber auch, wie dumm der verkäufer in dem fall war/ist, weil er auch neben den kaufpreis die hinsendekosten erstatten muß *kopfschüttel*

Interessehalber: Warum muss er die Hinsendekosten erstatten?
Geschrieben: 14 Nov 2010 22:32

xy78

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Zitat:
Zitat von Markus P.
Wenn du meinst. Habe zu sonntäglicher zeit keine Lust darüber zu streiten. Der Vertrag kommt eher zustande. Nur mit der Zustellung und der Bezahlung erfolgt die Vertragserfüllung.
ganz genau :thumb:
vertragsabschluß und erfüllung sind zwei paar stiefel. der abschluß beginnt mit dem absenden eines kauf- bzw bestellauftrages/gebotes für ein produkt. mit absenden der ware erfüllt der verkäufer seine vertragspflichten.
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Geschrieben: 14 Nov 2010 22:35

Markus Pajonk

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Zitat:
Zitat von blitzjunge
Interessehalber: Warum muss er die Hinsendekosten erstatten?

Nein, nur bei einem Warenwert von über 40 Euro.
Der Mensch wächst mit seinen Problemen! Hier bin ich. (Eigenzitat)
Geschrieben: 14 Nov 2010 22:35

xy78

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Zitat von blitzjunge
Interessehalber: Warum muss er die Hinsendekosten erstatten?
weil das vom gesetzgeber so entschieden wurde!
http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/07/07/hinsendekosten-bgh/
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Geschrieben: 14 Nov 2010 22:36

xy78

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Zitat von Markus P.
Nein, nur bei einem Warenwert von über 40 Euro.
er meinte die hinsendekosten zum kunden *glaub* ;)
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Geschrieben: 14 Nov 2010 22:37

Gast

Zitat:
Zitat von xy78
ganz genau :thumb:
vertragsabschluß und erfüllung sind zwei paar stiefel. der abschluß beginnt mit dem absenden eines kauf- bzw bestellauftrages/gebotes für ein produkt. mit absenden der ware erfüllt der verkäufer seine vertragspflichten.

Interessant. Dann hätte Amazon aber im Grunde nicht die ganzen 1€-BD-Bestellungen stornieren dürfen. Ich meine klar, die hätten ihr Angebot und die daraus resultierenden Verträge anfechten können, aber einfach Stornieren war dann ja wohl nicht so ganz richtig.
Geschrieben: 14 Nov 2010 22:39

Gast

Zitat:
Zitat von xy78
er meinte die hinsendekosten zum kunden *glaub* ;)

Ja, meinte ich. Hattest Du ja auch geschrieben.
Geschrieben: 14 Nov 2010 22:42

atm

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Zitat:
Zitat von blitzjunge
Interessant. Dann hätte Amazon aber im Grunde nicht die ganzen 1€-BD-Bestellungen stornieren dürfen. Ich meine klar, die hätten ihr Angebot und die daraus resultierenden Verträge anfechten können, aber einfach Stornieren war dann ja wohl nicht so ganz richtig.

Nicht ganz korrekt.
Amazon muss deinen Bestellauftrag erst annehmen, das geschieht nicht durch den Eingang einer Bestätigung bei Dir.
Das ganze nennt sich "Invitatio ad offerendum", grob : Eine Einladung zur Abgabe eines Gebots, die Annahme des Händlers bleibt offen.
< Signature for sale >
Geschrieben: 14 Nov 2010 22:42

Holstefun

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Kann man ja auch bei eGay nachlesen, mit Gewinn der Auktion oder Sofortkauf ist ein Vertrag zustande gekommen. Wär ja auch noch schöner, sonst würden wieder all die Spaßbieter zum Zuge kommen. Da muß halt vorm Kauf überlegen ob man den angeboteten Artikel wirklich haben will. Im Onlinehandel ist idR eine Stornierung vor dem Versand möglich, sofern eben keine Einzelanfertigung etc.
Schöne Grüße Heiko

Geschrieben: 14 Nov 2010 22:42

xy78

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Zitat von blitzjunge
Interessant. Dann hätte Amazon aber im Grunde nicht die ganzen 1€-BD-Bestellungen stornieren dürfen. Ich meine klar, die hätten ihr Angebot und die daraus resultierenden Verträge anfechten können, aber einfach Stornieren war dann ja wohl nicht so ganz richtig.
doch, durfte amazon - das zu erklären fehlt mir aber grad die lust ;)

also lag ich richtig mit den hinsendekosten :)
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