Geschrieben: 14 Nov 2010 22:32
Gast
Zitat:
Zitat von xy78
da sieht man aber auch, wie dumm der verkäufer in dem fall war/ist,
weil er auch neben den kaufpreis die hinsendekosten erstatten muß
*kopfschüttel*
Interessehalber: Warum muss er die Hinsendekosten erstatten?
Geschrieben: 14 Nov 2010 22:32
Steeljunkie
Blu-ray Papst
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Zitat:
Zitat von Markus P.
Wenn du meinst. Habe zu sonntäglicher zeit keine Lust darüber zu
streiten. Der Vertrag kommt eher zustande. Nur mit der Zustellung
und der Bezahlung erfolgt die Vertragserfüllung.
ganz genau :thumb:
vertragsabschluß und erfüllung sind zwei paar stiefel. der abschluß
beginnt mit dem absenden eines kauf- bzw bestellauftrages/gebotes
für ein produkt. mit absenden der ware erfüllt der verkäufer seine
vertragspflichten.
Geschrieben: 14 Nov 2010 22:35
Zitat:
Zitat von blitzjunge
Interessehalber: Warum muss er die Hinsendekosten erstatten?
Nein, nur bei einem Warenwert von über 40 Euro.
Der Mensch wächst
mit seinen Problemen! Hier bin ich.
(Eigenzitat)
Geschrieben: 14 Nov 2010 22:35
Steeljunkie
Blu-ray Papst
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Zitat:
Zitat von blitzjunge
Interessehalber: Warum muss er die Hinsendekosten erstatten?
weil das vom gesetzgeber so entschieden wurde!
http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/07/07/hinsendekosten-bgh/
Geschrieben: 14 Nov 2010 22:36
Steeljunkie
Blu-ray Papst
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Zitat:
Zitat von Markus P.
Nein, nur bei einem Warenwert von über 40 Euro.
er meinte die hinsendekosten zum kunden *glaub* ;)
Geschrieben: 14 Nov 2010 22:37
Gast
Zitat:
Zitat von xy78
ganz genau :thumb:
vertragsabschluß und erfüllung sind zwei paar stiefel. der abschluß
beginnt mit dem absenden eines kauf- bzw bestellauftrages/gebotes
für ein produkt. mit absenden der ware erfüllt der verkäufer seine
vertragspflichten.
Interessant. Dann hätte Amazon aber im Grunde nicht die ganzen
1€-BD-Bestellungen stornieren dürfen. Ich meine klar, die hätten
ihr Angebot und die daraus resultierenden Verträge anfechten
können, aber einfach Stornieren war dann ja wohl nicht so ganz
richtig.
Geschrieben: 14 Nov 2010 22:39
Gast
Zitat:
Zitat von xy78
er meinte die hinsendekosten zum kunden *glaub* ;)
Ja, meinte ich. Hattest Du ja auch geschrieben.
Geschrieben: 14 Nov 2010 22:42
Blu-ray Junkie
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Zitat:
Zitat von blitzjunge
Interessant. Dann hätte Amazon aber im Grunde nicht die ganzen
1€-BD-Bestellungen stornieren dürfen. Ich meine klar, die hätten
ihr Angebot und die daraus resultierenden Verträge anfechten
können, aber einfach Stornieren war dann ja wohl nicht so ganz
richtig.
Nicht ganz korrekt.
Amazon muss deinen Bestellauftrag erst annehmen, das geschieht
nicht durch den Eingang einer Bestätigung bei Dir.
Das ganze nennt sich "Invitatio ad offerendum", grob : Eine
Einladung zur Abgabe eines Gebots, die Annahme des Händlers bleibt
offen.
< Signature for sale >
Geschrieben: 14 Nov 2010 22:42
Movieprops Collector
Blu-ray Junkie
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Kann man ja auch bei eGay nachlesen, mit Gewinn der Auktion oder
Sofortkauf ist ein Vertrag zustande gekommen. Wär ja auch noch
schöner, sonst würden wieder all die Spaßbieter zum Zuge kommen. Da
muß halt vorm Kauf überlegen ob man den angeboteten Artikel
wirklich haben will. Im Onlinehandel ist idR eine Stornierung vor
dem Versand möglich, sofern eben keine Einzelanfertigung etc.
Geschrieben: 14 Nov 2010 22:42
Steeljunkie
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Zitat:
Zitat von blitzjunge
Interessant. Dann hätte Amazon aber im Grunde nicht die ganzen
1€-BD-Bestellungen stornieren dürfen. Ich meine klar, die hätten
ihr Angebot und die daraus resultierenden Verträge anfechten
können, aber einfach Stornieren war dann ja wohl nicht so ganz
richtig.
doch, durfte amazon - das zu erklären fehlt mir aber grad die lust
;)
also lag ich richtig mit den hinsendekosten :)