Geschrieben: 08 Okt 2010 17:11
Steeljunkie Extreme
Blu-ray Profi
Aktivität:
Vermehrt bieten ja ausländische Online-Shops die Möglichkeit bei
Bestellung die Rechnung zu "drosseln".
Bei Renchi.com (Asia) zum Beispiel kann man den Endbetrag nach
eigenem Ermessen auf 75%, 50% oder 25% drosseln. Allerdings wird
dann auch noch für diesen Betrag gehaftet.
Bei K2DVD (Korea) hingegen kann man seine komplett eigenen Preise
eintragen und bekommt eine zweite entsprechende Rechnung zum
ausdrucken.
Das ganze natürlich für Thema ZOLL und die anfallenden
Gebühren.
Hat damit jemand Erfahrung? Oder ist das überhaupt noch im legalen
Bereich? Weil Fakt ist eigentlich, dass dies Steuerhinterziehung
ist. Aber in dem Sinne hat der Käufer ja nichts "gefälscht".
Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?
Import-Team -
bluray-disc.de
SteelBook™: 319
Steelcase™:
22/22
Geschrieben: 08 Okt 2010 17:28
das würde mich auch mal sehr interessieren, vorallem machen einige
händler bei denen ich schon bestellt habe gleich vorne einen preis
drauf und schreiben nur 10 € drauf obwohl es mehr war.... das kann
doch nicht in ordnung sein??
Geschrieben: 08 Okt 2010 17:33
Steeljunkie Extreme
Blu-ray Profi
Aktivität:
Zitat:
Zitat von mi-in
das würde mich auch mal sehr interessieren, vorallem machen einige
händler bei denen ich schon bestellt habe gleich vorne einen preis
drauf und schreiben nur 10 € drauf obwohl es mehr war.... das kann
doch nicht in ordnung sein??
dazu muss man sagen, dass der zoll auch sehr gerne eben solche
päckchen öffnet :)
nur weil die rechnung drauf niedriger als 26 euro sind, heisst das
ja nicht dass es nicht der zoll behält.
allerdings bieten manche shops eben auch komplett eigene rechnungen
an welche eben "falsch" sind - die frage ist eben:
1. legal? ja ? nein? tippe mal zu 95% eher auf nein :)
2. durchführung - ja? nein?
Import-Team -
bluray-disc.de
SteelBook™: 319
Steelcase™:
22/22
Geschrieben: 08 Okt 2010 17:36
gelöscht
Nunja Legal ist sowas definitv nicht. Wobei ich natürlich nicht
weiß ob der Käufer sich auch strafbar macht. Der Verkäufer auf
jeden Fall, denn er stellt eine falsche Rechnung aus.
Nur ist jetzt die Sache das es wahrscheinlich problemlos durch den
Zoll geht da die sich nicht den Aufwand machen werden bei jeder
Rechnung eine Steuerprüfung dranzuhängen.
Der Aufwand würde garnicht in der Relation zum Betrag stehen. Nur
denke ich das wenn zum Beispiel vermehrt ein Händler dem Zoll
auffällt, werden sie nach dem 500. Paket schonmal
nachforschen.
Deswegen etwas heikel.
Ich rate davon ab.
Geschrieben: 08 Okt 2010 19:20
gelöscht
Illegal ist das auf jeden Fall. Nur wegen was man verknackt werden
kann muss ein Anwalt sagen. Mir fällt da spontan ein...
...Urkundenfälschung
...Betrug
...Täuschung (der Zollbeamten)
...Steuerhinterziehung
...Landesverrat *übertreib* :rofl:
Geschrieben: 08 Okt 2010 19:27
naja und in gewisser weise macht sich der käufer auch strafbar denn
auch wenn es durch den zoll geht ist er verpflichtet es zu melden!
gleiche spiel wie wenn du aus dem urlaub kommst. die machen zwar
stichproben aber nur weil du durch gekommen bist weil die dich
nicht kontrolliert haben heisst es nicht das du es legal gemacht
hast:)
Geschrieben: 08 Okt 2010 19:53
gelöscht
Das isr Richtig aber wenn du es im heimischen Wohnzimmer hast, ist
die Sache PRAKTISCH für die gegessen.
Und angenommen im schlimmsten Fall sind mal die Grünen Freunden bei
dir Zuhause und sie sehen die BD oder das Spiel, können sie dir
auch nichts machen denn es kann ja sein das du dafür Steuern
gezahlt hast.
Das Gegenteil müssen sie beweißen. Außer du gehst über die Grenze
dann musst du es nachweißen aber das wäre auch etwas unüberlegt :)
Geschrieben: 08 Okt 2010 20:48
Blu-ray Junkie
Aktivität:
Forenposts: 5.594
Clubposts: 204
seit 12.09.2009
Panasonic TX-P50VT20E
Epson EMP-TW600
Sony PlayStation 3 Slim
Blu-ray Filme:
PS 3 Spiele:
Steelbooks:
69
Mediabooks:
1
Bedankte sich 281 mal.
Erhielt 909 Danke für 545 Beiträge
atm kotzt Täterschutz an !
Es ist illegal.
Das Anbieten der Eingabe eines Wunschpreises dürfte für :
Anstiftung zur Steuerhinterziehung ausreichen.
Der Anbieter allerdings hat wenig zu befürchten, die
Strafverfolgung dürfte aussichtslos sein.
Sobald du selbst in dieses Geschehen eingreifst,z.B. Eingabe eines
Wertes bzw. verschieben eines Reglers auf z.B. 50%, machst du dich
selbst der Steuerhinterziehung strafbar und kannst dafür in
Deutschland belangt werden.
Mir ist durchaus bewusst das manche Händler das aus Eigeninteresse
machen, sobald du darauf keinen Einfluss hast, bist du nicht zu
Belangen.
PS: Und glaube mir, auch Zollfahnder melden sich einfach mal bei
einem Online Shop an, kontrollieren die Preise und die
Möglichkeiten ;)
< Signature for sale >
Geschrieben: 06 Apr 2013 10:49
Klangfetischist
Blu-ray Junkie
Aktivität:
Zitat:
Zitat von atm
PS: Und glaube mir, auch Zollfahnder melden sich einfach mal bei
einem Online Shop an, kontrollieren die Preise und die
Möglichkeiten ;)
Das kann ich mir allerdings auch sehr gut vorstellen! :confused:
Geschrieben: 06 Apr 2013 11:38
Steeljunkie Extreme
Blu-ray Fan
Aktivität:
Forenposts: 467
Clubposts: 126
seit 21.06.2009
Sony KD-65A1
Sony PlayStation 4
Blu-ray Filme:
PS 4 Spiele:
Steelbooks:
2
Mediabooks:
535
Bedankte sich 788 mal.
Erhielt 381 Danke für 184 Beiträge
Mein Zollbeamter wusste nicht mal wie man zu FutureShop im Internet
kommt. Stattdessen suchte er bei Amazon.de nach den Preisen für die
Filme die ber eigentlich von FutureShop kamen....und diese
"deutschen" Preise wurden dann verzollt. Soviel zum Thema
Genauigkeit beim Deutschen Zoll..Reine Willkür. Sorry aber für mich
gehört diese Behörde einfach beschissen!!! Ist doch eh nur reine
Abzocke!! Ich finds gut das Internet Shops sowas anbieten!