Ich finde BlaueScheibe handelt hier richtig. Würde es auch so
machen und ob der Verkaufs-Account gesperrt wird oder nicht, wäre
mir auch egal. Meiner ist sowieso gesperrt und bei dem
Käuferverhalten habe ich auch keine Lust weiter über den Amazon MP
zu verkaufen, zumal die Gebühren eh exorbitant hoch sind. Dafür muß
man keine Gebühr zahlen, wie bei Ebay, selbst wenn der Artikel
nicht verkauft wird. Das ist auch der einzige Vorteil.
Wenn der Käufer zu unfähig ist die Artikelbeschreibung zu lesen
oder die geforderten Dokumente einzureichen, ist es Verschulden des
Käufern, daß der Kauf nicht zustande kommt. Eine Willenserklärung
des Verkäufers liegt ja klar vor.
Das wäre aber ungefair so, als würdest du einem nicht
geschäftsfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen etwas verkaufen.
In diesem Fall ist das Risiko des Nicht-Zustandekommens beim
Verkäufer und da kann ich BlaueScheibe schon verstehen, wenn er
sich absichern möchte.
Und auf Bewertungen würde ich auch furzen. Dann stellt man das mit
einer Gegenanwort richtig oder bittet Amazon eben um Löschung, wenn
das geht.