Geschrieben: 27 Jan 2012 18:41
Steeljunkie
Blu-ray Junkie
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Die Zahlung wird beim Käufer erst abgebucht, wenn Du den Artikel
als versandt markierst. Ich würde mich an Amazon wenden und denen
das Problem kurz erklären. Problem ist halt die ganze Automatik.
Wenn die sagen, Du sollst stornieren, kann Dich der Käufer immer
noch negativ bewerten und Deiner VK-Statistik kommt der Storno auch
nicht zugute.
Geschrieben: 27 Jan 2012 21:20
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GitcheGumme Ich wünsche allen Freunden ein besinnliches Weihnachtsfes.
Ich würde erst versenden, wenn ich eine Kopie habe (sofern das das
Muß lt. Amazon ist). Da interessieren die automatischen E-Mails von
Amazon oder eine Sperre auch nicht.
Wenn Amazon ne Ausweiskopie will und das den Verkäufern auferlegt,
dann muß der Käufer sich auch daran halten.
Gibt genug Idioten, die einen so oder so negativ bewerten.
Dem würde ich mit einem Storno zuvor kommen, so daß er dich nicht
mehr bewerten kann. ;)
Geschrieben: 27 Jan 2012 21:31
Steeljunkie Extreme
Blu-ray Papst
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Danke für eure Antworten. Der Amazon Kundensupport rät einem zwar,
das man FSK 18 Artikel nicht ohne Ausweiskopie verschicken soll,
jedoch kann das Amazon wenig stören, denn die haben im Grunde
genommen nichts mit diesen Verkäufen zu tun. Es erfolgt ja nur die
Abwicklung über Amazon.
Wie erwartet hat der Kunde gerade eine Email gesendet mit dem
Inhalt "ich war der Annahme, das der Artikel FSK 16 ist". Da sag
ich nur "wer lesen kann ist klar im Vorteil", denn Amazon hat den
Artikel als FSK 18 gekennzeichnet und ich habe das extra auch mit
der Ausweiskopie nochmal im Text eingefügt. Solche Käufer stinken
mich echt an!
Soll ich jetzt die Stornierung vornehmen oder macht das der Käufer?
"Wenn Du zunimmst, wird gelästert. Wenn Du
abnimmst, besteht Verdacht auf Magersucht. Wenn Du Dich schön
kleidest, bist Du eingebildet. Ziehst Du Dich einfach an,
vernachlässigst Du Dich. Wenn Du weinst, bist Du schwach. Wenn Du
aber sagst, was Du denkst, bist Du ein Problemmensch. Egal, was
Du machst, man wird Dich immer kritisieren".
Geschrieben: 27 Jan 2012 21:33
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GitcheGumme Ich wünsche allen Freunden ein besinnliches Weihnachtsfes.
Der Käufer wird das sicherlich nicht machen.
Geschrieben: 27 Jan 2012 21:44
Steeljunkie Extreme
Blu-ray Papst
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Zitat:
Zitat von GitcheGumme
Der Käufer wird das sicherlich nicht machen.
Wieso? Ist doch sein Verschulden das der Handel nicht zustande kam.
Wieso sollte ich das machen?
"Wenn Du zunimmst, wird gelästert. Wenn Du
abnimmst, besteht Verdacht auf Magersucht. Wenn Du Dich schön
kleidest, bist Du eingebildet. Ziehst Du Dich einfach an,
vernachlässigst Du Dich. Wenn Du weinst, bist Du schwach. Wenn Du
aber sagst, was Du denkst, bist Du ein Problemmensch. Egal, was
Du machst, man wird Dich immer kritisieren".
Geschrieben: 27 Jan 2012 22:08
Steeljunkie
Blu-ray Junkie
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Zitat:
Zitat von GitcheGumme
Dem würde ich mit einem Storno zuvor kommen, so daß er dich nicht
mehr bewerten kann. ;)
Falsch. Wenn Du als Verkäufer den Auftrag stornierst, hat der
Käufer in jedem Fall die Möglichkeit die Bestellung zu bewerten -
völlig unabhängig vom Grund Deiner Stornierung.
Ehrlich gesagt würde ich den Artikel so einfach rausschicken, bevor
ich mich mit dem Käufer anlege und dafür ne negative kassiere. ;)
Wobei es wohl eh nicht so gut aussieht in diesem Fall. :(
Geschrieben: 27 Jan 2012 22:25
Steeljunkie Extreme
Blu-ray Papst
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Zitat:
Zitat von sisscuss
Falsch. Wenn Du als Verkäufer den Auftrag stornierst, hat der
Käufer in jedem Fall die Möglichkeit die Bestellung zu bewerten -
völlig unabhängig vom Grund Deiner Stornierung.
Ehrlich gesagt würde ich den Artikel so einfach rausschicken, bevor
ich mich mit dem Käufer anlege und dafür ne negative kassiere. ;)
Wobei es wohl eh nicht so gut aussieht in diesem Fall. :(
Das mache ich auf keinen Fall, denn wer keinen Altersnachweis
senden kann ist höchstwahrscheinlich auch keine 18 Jahre alt. Wer
ist bitte heutzutage nicht in der Lage eine Kopie eines
Personalausweises zu versenden? Mir sieht das nach unter 18 aus und
hat den Account der Eltern verwendet.
Wenn der Käufer nicht in der Lage ist die Artikelbeschreibung zu
lesen, dann ist das dessen Problem. Sollte er negativ bewerten
kontaktiere ich den Kundensupport und bitte um Löschung der
Bewertung. Wenn die das nicht machen, dann werde ich beim
Marketplace nichts mehr verkaufen. Dann kann mir die Bewertung auch
egal sein, denn ich habe richtig gehandelt.
"Wenn Du zunimmst, wird gelästert. Wenn Du
abnimmst, besteht Verdacht auf Magersucht. Wenn Du Dich schön
kleidest, bist Du eingebildet. Ziehst Du Dich einfach an,
vernachlässigst Du Dich. Wenn Du weinst, bist Du schwach. Wenn Du
aber sagst, was Du denkst, bist Du ein Problemmensch. Egal, was
Du machst, man wird Dich immer kritisieren".
Geschrieben: 27 Jan 2012 22:37
Steeljunkie
Blu-ray Junkie
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Zitat:
Zitat von BlaueScheibe24
Wer ist bitte heutzutage nicht in der Lage eine Kopie eines
Personalausweises zu versenden?
Das klingt ja gerade so, als mailst Du jedem eine Kopie dieses
wichtigen,
persönlichen Dokuments auf Abruf.
Nichts gegen Dich, aber ich würde keinem privaten
Verkäufer-Schnösel oder irgend einem Dritthändler bei Amazon eine
Kopie meines Persos schicken.
Finde ich schon ziemlich heftig, dass einer der seinen Perso nicht
schickt in Deinen Augen keine 18 Jahre alt ist.
Auf Deiner Haben-Seite steht natürlich, dass Du es in der
Beschreibung vermerkt hast, dass ein Perso gefordert wird. Das
hätte der Käufer vor dem Kauf beachten sollen.
PS: Mir ist kein Fall bekannt, dass Amazon eigenmächtig abgegebene
Käuferbewertungen löscht.
Geschrieben: 28 Jan 2012 18:45
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Blu-ray Profi
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Ich finde BlaueScheibe handelt hier richtig. Würde es auch so
machen und ob der Verkaufs-Account gesperrt wird oder nicht, wäre
mir auch egal. Meiner ist sowieso gesperrt und bei dem
Käuferverhalten habe ich auch keine Lust weiter über den Amazon MP
zu verkaufen, zumal die Gebühren eh exorbitant hoch sind. Dafür muß
man keine Gebühr zahlen, wie bei Ebay, selbst wenn der Artikel
nicht verkauft wird. Das ist auch der einzige Vorteil.
Wenn der Käufer zu unfähig ist die Artikelbeschreibung zu lesen
oder die geforderten Dokumente einzureichen, ist es Verschulden des
Käufern, daß der Kauf nicht zustande kommt. Eine Willenserklärung
des Verkäufers liegt ja klar vor.
Das wäre aber ungefair so, als würdest du einem nicht
geschäftsfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen etwas verkaufen.
In diesem Fall ist das Risiko des Nicht-Zustandekommens beim
Verkäufer und da kann ich BlaueScheibe schon verstehen, wenn er
sich absichern möchte.
Und auf Bewertungen würde ich auch furzen. Dann stellt man das mit
einer Gegenanwort richtig oder bittet Amazon eben um Löschung, wenn
das geht.
Geschrieben: 28 Jan 2012 20:56
Steeljunkie
Blu-ray Junkie
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Zitat:
Zitat von GitcheGumme
Und auf Bewertungen würde ich auch furzen. Dann stellt man das mit
einer Gegenanwort richtig
Das interessiert die Käufer aber nicht. Wenn die sehen nur 85%
positiv als Bsp. werden sie bei Dir nichts kaufen, zum
Bewertungskommentar-Lesen kommt es dabei gar nicht.
Ansonsten handelt er richtig, sehe ich natürlich auch so. Aber ich
weiß ja nicht, welche Art von Geschäft er betreibt und je nachdem
wäre mir das Ergebnis nicht so egal. Bei eBay, Amazon und allen
anderen Plattformen, wo Käufer bewerten können, haben eben diese
Käufer leider die Macht.