Geschrieben: 26 Sep 2010 12:22
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Nikopol macht im Juli wieder Japan SB ,)
Rein aus theoretischer Sicht wäre bei der Anfechtung wegen Irrtums
ja der § 122 BGB interessant.
Geschrieben: 26 Sep 2010 12:26
Steeljunkie
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natürlich kommt mit der Bestellung ein Vertrag zustande, den nach
deutschen Recht, muß der käufer unverzüglich eine
Bestellbestätigung, die AGB´s und die Widerrufsbelehrung erhalten!
und mit dieser Bestätigungsmail ist der Vertrag rechtens.
kenn mich damit aus, bin ja beim Händlerbund, und deren
Rechtsanwälte sind immer auf dem neuesten Stand und daher top
:thumb:
Geschrieben: 26 Sep 2010 12:33
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atm kotzt Täterschutz an !
Ich glaube du solltest dein kaufmännisches Wissen noch einmal
verbessern. :-/
Der Händler muss gar nichts, er kann Dich auch ignorieren.
Und Amazon sendet Dir eine Bestätigung über den Eingang der
Bestellung zu, was lt. BGH (dem höchsten dt. Gericht), keine
Annahme Deiner Bestellung darstellt.
Die Widerrufsbelehrung müssen Sie Dir auch nicht zuschicken,
dadurch erlangst du allerdings ein verlängertes Rückgaberecht, denn
die Frist für die Rückgabe beginnt erst ab Zusendung der
Widerrufsbelehrung.
Und die AGB sind vor dem Kauf auf der Homepage einsehbar, bei
Bedarf kann man die selber ausdrucken, eine Verpflichtung diese
Zuzusenden gibt es nicht, es muss nur darauf hingewiesen werden, wo
diese zu finden und einsehbar sind.
< Signature for sale >
Geschrieben: 26 Sep 2010 12:39
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Nikopol macht im Juli wieder Japan SB ,)
Zitat:
Zitat von xy78
natürlich kommt mit der Bestellung ein Vertrag zustande, den nach
deutschen Recht, muß der käufer unverzüglich eine
Bestellbestätigung, die AGB´s und die Widerrufsbelehrung erhalten!
und mit dieser Bestätigungsmail ist der Vertrag rechtens.
kenn mich damit aus, bin ja beim Händlerbund, und deren
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Der Rechtsgrundsatz der hier anzuwendenden 'invitatio ad
offerendum' ist Jura 101. Frag mal die Anwälte. ;)
Geschrieben: 26 Sep 2010 13:14
Steeljunkie
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Zitat:
Zitat von atm
Ich glaube du solltest dein kaufmännisches Wissen noch einmal
verbessern. :-/
Der Händler muss gar nichts, er kann Dich auch ignorieren.
Und Amazon sendet Dir eine Bestätigung über den Eingang der
Bestellung zu, was lt. BGH (dem höchsten dt. Gericht), keine
Annahme Deiner Bestellung darstellt.
Die Widerrufsbelehrung müssen Sie Dir auch nicht zuschicken,
dadurch erlangst du allerdings ein verlängertes Rückgaberecht, denn
die Frist für die Rückgabe beginnt erst ab Zusendung der
Widerrufsbelehrung.
Und die AGB sind vor dem Kauf auf der Homepage einsehbar, bei
Bedarf kann man die selber ausdrucken, eine Verpflichtung diese
Zuzusenden gibt es nicht, es muss nur darauf hingewiesen werden, wo
diese zu finden und einsehbar sind.
ok, das mag auf amazon zutreffen, weil die nicht in D ansässig
sind.
für deutsche onlineshops ist das so, wie ich beschrieben hatte
Geschrieben: 26 Sep 2010 13:22
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seit 22.02.2010
Zitat:
Zitat von Alan Shore
§ 121 Abs. 1 BGB:
"Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne
schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der
Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt
hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als
rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich
abgesendet worden ist."
!!!nachdem der Anfechtungsberechtigte von
dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat!!!
also wenn amazon erst später bemerkt das sie einen fehler bei einer
rechnung gemacht haben und dan direkt handeln ist alles rechtnes
(bis zu 3 jahre , dann ist eine forderung verjährt
amazon muss also erst mal fest
stellen das da ein fehler war und bei so vielene bestellungen alle
durch zu sehen dauert !!!!auch ja jetzt kommt noch ein problem
amazon hat ihren Sitz in Luxenburg
und in den agb steht:
es gilt luxemburgisches Recht !
Geschrieben: 26 Sep 2010 13:31
@xy78:
Bist du eBay-Händler? Da kommt der Vertrag etwas anders zustande,
als bei amazon.
@hhh777:
Das ist aber sehr theoretisch gedacht. Wenn amazon die Preise auf
der Internetseite wieder korrigiert, dann haben sie meines
Erachtens Kenntnis von den zur Anfechtung berechtigenden Umständen.
Und es dauert auch nicht so lange, die Bestellungen alle auf den
Fehler zu untersuchen, die meisten (so auch ich) hatten die E-Mails
von Amazon mit der Stornierung binnen 24 Stunden nach der
Bestellung.
Nothing in this world, that's worth having, comes
easy!
Geschrieben: 26 Sep 2010 13:34
Steeljunkie
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Geschrieben: 26 Sep 2010 13:50
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es gilt luxemburgisches Recht !ja
oder NEIN?
wenn ja was ändert sich den!
laut AGB gilt LUX. recht.
@Alan Shore
und woher willst du wissen wie amazon nach den sucht , ich denke
nicht das sie ein programm haben das automatisch alles macht!! ich
denke eher das sie dafür einige pratikanten haben die die rechungne
auf fehler untersuchen! und da können fehler passieren das die eine
oder andere bestellung/rechnung übersehen wird und durchgeht!
und erst später das bemerkt wird !
der system Fehler wurde zwar entdenkt aber nicht um welche
bestellugnen/rechungen es geht .
aber das alles ist wie du gesangt hast sehr
theoretisch gedacht.
und amazon wird auch nichtz dagegen mehr machen denk ich!
außer wenn es sich bei einer rechung um hunderte oder Tausende Euro
geht!!
------------
Geschrieben: 26 Sep 2010 14:55
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ungekürzt auf Blu-ray
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Genau, bei taudenden von Bestellungen täglich wird alles per Hand
von "Praktikanten" erledigt. :rofl:
PS: Ein Grundkurs in Grammatik & Rechtschreibung würde hier
einigen mal ziemlich gut tun.