Geschrieben: 07 Sep 2010 12:07
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Hallo an alle und ans Bluray-Disc Team,
als eher passives Mitglied dieses Forums melde ich mich einmal zu
Wort um ein paar Sachen/Situationen im Marktplatz anzusprechen die
mir ab und an begegnen:
1.) Bereich Verkauf: Oft kommt es vor das ich einen Artikel von
einem User kaufen möchte und ihm eine Anfrage stelle. Ab und an
kommt dann die Meldung "Kaufanfrage abgelehnt" OHNE jeden weiteren
Kommentar. Ist es möglich, das der Verkäufer eine verbindliche
Aussage treffen muss, warum er diese Absage erteilt. zB. Artikel
bereits verkauft, etc. Das kann auch mit Hilfe vorformulierter
Aussagen geschehen die der Verkäufer nur auswählen muss.
2.) Bereich Kauf: Wenn jemand doch einen Film, etc. sucht, dann hat
dieser dich ein gewisse Vorstellung was er dafür ausgeben möchte.
Kann man diese Angabe nicht als VERBINDLICHEN Baustein mit
einfügen? Handeln kann man danach doch immer noch.
Ich hoffe ich werde für meine Aussagen/Vorschläge nicht gleich in
der Luft zerrissen.
Mfg
Geschrieben: 07 Sep 2010 15:23
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Schakal Rebellion ist Hoffnung!
Den ersten Punkt werden wir uns mal
annehmen und schauen was wir da machen können.
Zum weiteren kann ich nur sagen das hier der Handel eigentlich
unterbunden werden soll. feste Preise müssen einfach sein. Wenn der
Verkäufer in sein Angebot schreibt "Man kann auch handeln", dann
kommen zig User an und dann geht die Diskussion los und am Ende
werden wir eingeschaltet weil der jenige den Zuschlag bekommen ob
wohl evtl. der andere zuerst via PN nachgefragt hat.
Geschrieben: 07 Sep 2010 16:02
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Aber zum zweiten Punkt passt doch dann wiederum nicht, das es KEINE
verbindliche Preisvorstellung von dem Suchenden gibt?! Ist das denn
nicht möglich diese zu erheben?
Mfg
Geschrieben: 07 Sep 2010 16:03
Zitat:
Zitat von Schakal
Den ersten Punkt werden wir uns mal
annehmen und schauen was wir da machen können.
Das wäre schön, dann müsste man nicht separate PNs versenden. Ist
zwar kein Beinbruch, aber wenn es schneller und einfacher geht
:thumb:
Zitat:
Zitat von
Schakal
Zum weiteren kann ich nur sagen das hier
der Handel eigentlich unterbunden werden soll. feste Preise müssen
einfach sein. Wenn der Verkäufer in sein Angebot schreibt "Man kann
auch handeln", dann kommen zig User an und dann geht die Diskussion
los und am Ende werden wir eingeschaltet weil der jenige den
Zuschlag bekommen ob wohl evtl. der andere zuerst via PN
nachgefragt hat.
Ich glaube, dass geht etwas an der gelebten Realität vorbei.
(Versuchen zu) Handeln kann man immer, nur ob der andere mitmacht
ist die Frage, und in der Praxis bekommt man doch auch sehr oft
"Gegenangebote", da muss man dann halt abwägen, ob man auf seinem
Preis besteht und u.U. länger auf dem Artikel sitzt - wenn man Pech
hat, gibt es den dann mal neu billiger :rofl: - oder auf 1 oder 2
Euro verzichtet und direkt verkauft.
Ich persönlich fände es eher interessant, wann man mehrere
Wunschpreise beim MP-Gesuch angeben könnte, z.B. 1x für ovp und 1x
für gebraucht.
Geschrieben: 07 Sep 2010 16:08
Zitat:
Zitat von Miescha
Aber zum zweiten Punkt passt doch dann wiederum nicht, das es KEINE
verbindliche Preisvorstellung von dem Suchenden gibt?! Ist das denn
nicht möglich diese zu erheben?
Mfg
Ich möchte gar nicht, dass das Suchgebot
verbindlich ist. Stell Dir mal vor, ich schreibe da einen
Wunschpreis rein, wenn der Artikel neu erscheint. Kostet da 20 €,
ich will 15 € zahlen. Ich bin im Urlaub, auf Weltreise, vergesse
meine Wunschliste oder sonst was, der Artikel kostet jetzt neu 10
€. Warum soll mich einer festnageln können, dass ich dann 15 €
löhnen muss, weil ich es noch im MP stehen habe? Nein danke.
Geschrieben: 07 Sep 2010 16:20
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Zitat:
Zitat von Furzknoten
Ich möchte gar nicht, dass das Suchgebot
verbindlich ist. Stell Dir mal vor, ich schreibe da einen
Wunschpreis rein, wenn der Artikel neu erscheint. Kostet da 20 €,
ich will 15 € zahlen. Ich bin im Urlaub, auf Weltreise, vergesse
meine Wunschliste oder sonst was, der Artikel kostet jetzt neu 10
€. Warum soll mich einer festnageln können, dass ich dann 15 €
löhnen muss, weil ich es noch im MP stehen habe? Nein danke.
Es war mir gar nicht bewusst das man dann festgenagelt wird? Ist
das wirklich so? Muss man dem Angebot nicht erst zustimmen bevor
man ihn dann wirklich kauft?
Mfg
Geschrieben: 07 Sep 2010 16:27
Dann habe ich Dich vielleicht falsch verstanden, so habe ich Dein
"verbindliches (Such)Angebot" interpretiert, da Du ja auch
"verbindlich" immer gross und hervorgehoben schreibst.
Verbindlich ist für mich, dass ich mich darauf einlassen MUSS, und
das wollte ich sagen, möchte ich so nicht. Dann
würde ich als Konsequenz nie wieder einen Preis angeben, und alle
die drinstehen sollten imho gelöscht werden.
Geschrieben: 07 Sep 2010 18:18
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Achso, nein, so war das nicht gemeint. Verbindliche Preisangabe
bezieht sich darauf, das der Verkäufer der ja sieht das jemand das
eine oder andere sucht, einen Richtwert hat, bevor er Kontakt mit
ihm aufnimmt.
Beispiel:
Verkäufer X verkauft Bluray
Käufer 1,2,3 und 4 suchen diese Bluray, haben aber KEINEN
"Suchpreis"?! angegeben. Jetzt muss der Verkäufer diese Käufer alle
anschreiben. Und meist kommt dann keine Antwort, zu teuer,
etc,..!
WENN der Käufer jedoch einen Preis angeben MUSS, so ist es für den
verkäufer angenehmer diese anzuschreiben.
Es ist doch nichts anderes als wäre man der Verkäufer. Da schreibt
der Käufer doch auch nicht 10 Leute an und fragt sie was die Bluray
kostet, da der Preis ja angegeben sein muss.
MFG