Moin hat schon jemand von euch versucht, bei Amazon einen Teil des
Geldes zurück zu bekommen. In England hat das ja bei einem geklappt
(ka ob es mittlerweile schon mehrere bekommen haben) also bei
meiner Anfrage verweist Amazon mich an Sony und als ich von der
Europäischen Richtlinie geschrieben habe, wurde die Mail seit 2
Wochen garnicht mehr beantwortet.
Also wie siehts bei Euch aus?
Und bitte keine dämlichen Kommentare, warum Geld zurück usw, wer
diese Meinung vertritt muss ja auch hierzu keinen Kommentar
abgeben, danke!
Es geht um diesen Artikel hier:
Zitat:
Der Online-Händler Amazon hat in Großbritannien
einem Kunden, der eine frühere Version der Playstation 3 gekauft
hatte, 20 Prozent des Kaufpreises erstattet, nachdem dieser sich
über den Wegfall der Linux-Unterstützung durch das Firmware-Update
3.21 vom 1. April beschwert hatte.
Wie der Moderator des NeoGAF-Forums Iapetus schreibt, habe er den
Online-Händer auf die im Jahre 2002 verabschiedete europäische
Richtline 1999/44/EG hingewiesen, nach der Händler (und nicht etwa
der Hersteller) eine zweijährige Gewährleistung geben müssen, dass
die von ihnen verkauften Produkte die beworbenen Funktionen
tatsächlich beherrschen. Dabei reicht es aus, wenn die Funktion zum
Zeitpunkt des Kaufs durch eine Werbung oder sonstige öffentliche
Bekanntmachung vom Hersteller oder Händler beschrieben wurde, wie
bei der Bootfunktion des "Other OS" im Online-Handbuch der PS3
geschehen.
Wenn der Fehler nicht behoben werden kann, kann der Kunde einen
Preisnachlass verlangen oder vom Kauf zurücktreten. Laut Iapetus
bot ihm der Online-Händler die Entschädigung in Höhe von 84 Pfund
(circa 95 Euro) ohne weitere Nachfrage an, nachdem er auf die
europäische Richtlinie hingewiesen hatte.
"Wahrscheinlich handelt es sich bei diesem Einzelfall um eine
Kulanzreaktion des Online-Händlers, der seine Kunden nicht
vergraulen will. Rechtliche Ansprüche für andere Kunden lassen sich
daraus nicht ableiten," kommentierte IT-Rechtsexperte Fabian
Schmieder den Fall.
Die EU-Richtlinie 1999/44/EG wurde in Deutschland im BGB §§ 434 /
439 umgesetzt. Mit Hinweis auf die zweijährige Gewährleistung
könnten Besitzer der alten PS3 vom Kauf zurücktreten oder einen
Preisnachlass verlangen, weil eine Reparatur offensichtlich nicht
möglich ist. Ob der Händler dieser Forderung aber tatsächlich
nachkommen muss, ist wegen der komplexen Situation mit den
Nutzungsbedinungen der Playstation 3 und des Playstation Network
juristisch noch ungeklärt. Ob auch Amazon Deutschland Käufern der
alten PS3-Version einen Preisnachlass gewährt, war vom
Online-Händler kurzfristig nicht zu erfahren.