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Geld zurück von Amazon?

Gestartet: 04 Mai 2010 09:56 - 7 Antworten

#1
Geschrieben: 04 Mai 2010 09:56

KarlKoch

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Moin hat schon jemand von euch versucht, bei Amazon einen Teil des Geldes zurück zu bekommen. In England hat das ja bei einem geklappt (ka ob es mittlerweile schon mehrere bekommen haben) also bei meiner Anfrage verweist Amazon mich an Sony und als ich von der Europäischen Richtlinie geschrieben habe, wurde die Mail seit 2 Wochen garnicht mehr beantwortet.

Also wie siehts bei Euch aus?

Und bitte keine dämlichen Kommentare, warum Geld zurück usw, wer diese Meinung vertritt muss ja auch hierzu keinen Kommentar abgeben, danke!

Es geht um diesen Artikel hier:

Zitat:
Der Online-Händler Amazon hat in Großbritannien einem Kunden, der eine frühere Version der Playstation 3 gekauft hatte, 20 Prozent des Kaufpreises erstattet, nachdem dieser sich über den Wegfall der Linux-Unterstützung durch das Firmware-Update 3.21 vom 1. April beschwert hatte.

Wie der Moderator des NeoGAF-Forums Iapetus schreibt, habe er den Online-Händer auf die im Jahre 2002 verabschiedete europäische Richtline 1999/44/EG hingewiesen, nach der Händler (und nicht etwa der Hersteller) eine zweijährige Gewährleistung geben müssen, dass die von ihnen verkauften Produkte die beworbenen Funktionen tatsächlich beherrschen. Dabei reicht es aus, wenn die Funktion zum Zeitpunkt des Kaufs durch eine Werbung oder sonstige öffentliche Bekanntmachung vom Hersteller oder Händler beschrieben wurde, wie bei der Bootfunktion des "Other OS" im Online-Handbuch der PS3 geschehen.

Wenn der Fehler nicht behoben werden kann, kann der Kunde einen Preisnachlass verlangen oder vom Kauf zurücktreten. Laut Iapetus bot ihm der Online-Händler die Entschädigung in Höhe von 84 Pfund (circa 95 Euro) ohne weitere Nachfrage an, nachdem er auf die europäische Richtlinie hingewiesen hatte.

"Wahrscheinlich handelt es sich bei diesem Einzelfall um eine Kulanzreaktion des Online-Händlers, der seine Kunden nicht vergraulen will. Rechtliche Ansprüche für andere Kunden lassen sich daraus nicht ableiten," kommentierte IT-Rechtsexperte Fabian Schmieder den Fall.

Die EU-Richtlinie 1999/44/EG wurde in Deutschland im BGB §§ 434 / 439 umgesetzt. Mit Hinweis auf die zweijährige Gewährleistung könnten Besitzer der alten PS3 vom Kauf zurücktreten oder einen Preisnachlass verlangen, weil eine Reparatur offensichtlich nicht möglich ist. Ob der Händler dieser Forderung aber tatsächlich nachkommen muss, ist wegen der komplexen Situation mit den Nutzungsbedinungen der Playstation 3 und des Playstation Network juristisch noch ungeklärt. Ob auch Amazon Deutschland Käufern der alten PS3-Version einen Preisnachlass gewährt, war vom Online-Händler kurzfristig nicht zu erfahren.

#2
Geschrieben: 04 Mai 2010 09:59

Furzknoten

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Worum geht es dabei, bitte um kurze Aufklärung ;)
#3
Geschrieben: 04 Mai 2010 10:08

Gast

https://bluray-disc.de/forum/ps3-news-und-talk/52163-geld-zurueck-wegen-neuerer-firmware-in-uk-hats-geklappt.html
#4
Geschrieben: 04 Mai 2010 10:16

Tsungam

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Aber das betrifft doch nicht die Slim...?!



"Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche."
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#5
Geschrieben: 04 Mai 2010 10:34

KarlKoch

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Nein nur die Fat Lady, bei der Slim ist es ja eh Wurst! Meines Erachtens nach macht es Amazon sich zu leicht zu sagen Sony hat Schuld denn die EU Richtlinie sagt das ganz anders und sehr genau, warum antwortet Amazon seit meinem Verweis auf diese Richtlinie wohl nicht mehr!

PS: Habe das nochmal genauer geschrieben oben, die Frage worum es geht war durchaus berechtigt!

#6
Geschrieben: 04 Mai 2010 12:07

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Soweit ich mich erinnere, blieb es auch in UK bei einem Einzellfall.
Die dt. Geschäftsleitung hat, auf heise, auch bestätigt, das es so eine Rückzahlung seitens Amazon.de nicht geben wird.
Verständlich, wieso soll Amazon seinen Ertrag schmälern, wenn Sony das nicht ausgleicht.

PS: In Amerika ist aber die erste Sammelklage anhängig, steht glaube ich im "PS3 News & Talk" Bereich.
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#7
Geschrieben: 04 Mai 2010 13:18

KarlKoch

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Weil Amazon laut EU Recht dazu verpflichtet ist! Ist doch ganz easy!

#8
Geschrieben: 05 Mai 2010 07:08

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Da streiten sich aber die Geister. Diese EU-Richtlinie sieht eher aus wie Auslegungssache. Wenn es drauf ankommt, zieht der Kunde eh den Kürzeren - so jedenfalls mein Gefühl.
-GAME OVER-


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