Guten Morgen Zusammen,
Ich habe mal eine etwas andere Frage... zu erst schildere ich mal
den Fall und komme anschließend zu meinen Fragen...
Ich habe vor etwa 3 Woche einen DVB-C HD Receiver über den Amazon
Marketplace bestellt. Dieser ist auch ohne Probleme und
unbeschädigt bei mir angekommen. Nach einer Testphase von ~2 Tagen
hab ich das Ding wieder in die Verpackung getran und einen Widerruf
beim Verkäufer eingelegt (der Artikel hat einfach nicht meinen
Erwartungen entsprochen).
Also das Ding versand fertig gemacht, Online einen Widerruf
eingelegt und ab zur Post. Dort habe ich dann 6,90€ für einen
versicherten Paketversand bezahlt und das Teil auf die Reise zum
Verkäufer geschickt.
Letzte Woche habe ich dann eine Gutschrift in Höhe von 115,50€
(Artikel) + 6,90€ (Versand) erhalten. Der Rechnungsbetrag hingegen
hat 165€ aufgewiesen.
Also den Verkäufer kontaktiert und nachgefragt wieso Abzüge von
fast 50€ gemacht wurden. Aussage vom Verkäufer: Artikel ist
beschädigt angekommen (Klappe des CI-Schachtes ist
abgebrochen).
Ok soweit so gut...
Nun zu meinen Fragen:
Wer liegt bei so einem Vorfall in der Beweispflich?
(Ich habe das Paket bzw. den Artikel zwar unbeschädigt
zurückgeschickt, könnte das jedoch der Post NIEMALS
beweisen...)
An wen kann ich ggf. Ansprüche für die Erstattungs des besagten
Betrages stellen?
(Amazon, Post, Verkäufer (an den wohl kaum :p))
Nun noch ein kleiner Vermerk:
Ich habe bereits mit dem Amazon Kundenservice telefoniert und dort
die Info bekommen das ich Online den Antrag für die A-Z Garantie
stellen soll und daraufhin meinen differenz Betrag erstattet
bekomme... Amazon ist dort wie es scheint sehr kulant da ich zu der
allgemeinen Lage bei solchen Dingen kurz mit der netten Damen
gesprochen hab (ich hätte ja auch die Klappe abbrechen können und
es auf die Post schieben können........)
Also geht es hier wohl eigentlich eher weniger um die A-Z Garantie
die zwar bei Amazon greift sondern eher um eine allgemeine Frage
wie sich das ganze verhält wenn ich irgendwo anders bestelle...
(Der Schaden war lt. Verkäufer am Paket selbst nicht sichtbar, es
wurden jedoch "Beweisfotos" beim öffnen des Paketes
gemacht...)
Mich würde einfach hierzu die rechtliche Lage mal interessieren,
bzw. wissen wie sich das ganze verhält wenn man nicht unbedingt bei
einem Versandhaus bestellt was einen solchen oder ähnlichen Service
bietet...
Ich bitte über Rechtschreib/Komafehler hinwegzusehen :p