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[Frage] Schadensfall bei Rücksendung

Gestartet: 09 März 2010 08:31 - 5 Antworten

#1
Geschrieben: 09 März 2010 08:31

mistake

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Guten Morgen Zusammen,

Ich habe mal eine etwas andere Frage... zu erst schildere ich mal den Fall und komme anschließend zu meinen Fragen...

Ich habe vor etwa 3 Woche einen DVB-C HD Receiver über den Amazon Marketplace bestellt. Dieser ist auch ohne Probleme und unbeschädigt bei mir angekommen. Nach einer Testphase von ~2 Tagen hab ich das Ding wieder in die Verpackung getran und einen Widerruf beim Verkäufer eingelegt (der Artikel hat einfach nicht meinen Erwartungen entsprochen).

Also das Ding versand fertig gemacht, Online einen Widerruf eingelegt und ab zur Post. Dort habe ich dann 6,90€ für einen versicherten Paketversand bezahlt und das Teil auf die Reise zum Verkäufer geschickt.

Letzte Woche habe ich dann eine Gutschrift in Höhe von 115,50€ (Artikel) + 6,90€ (Versand) erhalten. Der Rechnungsbetrag hingegen hat 165€ aufgewiesen.

Also den Verkäufer kontaktiert und nachgefragt wieso Abzüge von fast 50€ gemacht wurden. Aussage vom Verkäufer: Artikel ist beschädigt angekommen (Klappe des CI-Schachtes ist abgebrochen).

Ok soweit so gut...


Nun zu meinen Fragen:

Wer liegt bei so einem Vorfall in der Beweispflich?
(Ich habe das Paket bzw. den Artikel zwar unbeschädigt zurückgeschickt, könnte das jedoch der Post NIEMALS beweisen...)

An wen kann ich ggf. Ansprüche für die Erstattungs des besagten Betrages stellen?
(Amazon, Post, Verkäufer (an den wohl kaum :p))


Nun noch ein kleiner Vermerk:
Ich habe bereits mit dem Amazon Kundenservice telefoniert und dort die Info bekommen das ich Online den Antrag für die A-Z Garantie stellen soll und daraufhin meinen differenz Betrag erstattet bekomme... Amazon ist dort wie es scheint sehr kulant da ich zu der allgemeinen Lage bei solchen Dingen kurz mit der netten Damen gesprochen hab (ich hätte ja auch die Klappe abbrechen können und es auf die Post schieben können........)


Also geht es hier wohl eigentlich eher weniger um die A-Z Garantie die zwar bei Amazon greift sondern eher um eine allgemeine Frage wie sich das ganze verhält wenn ich irgendwo anders bestelle... (Der Schaden war lt. Verkäufer am Paket selbst nicht sichtbar, es wurden jedoch "Beweisfotos" beim öffnen des Paketes gemacht...)

Mich würde einfach hierzu die rechtliche Lage mal interessieren, bzw. wissen wie sich das ganze verhält wenn man nicht unbedingt bei einem Versandhaus bestellt was einen solchen oder ähnlichen Service bietet...


Ich bitte über Rechtschreib/Komafehler hinwegzusehen :p

#2
Geschrieben: 09 März 2010 08:38

Gast

ich will ja nicht dem Forenbetreuer die Arbeit wegnehmen, aber ich würde an deiner Stelle zu einem/er Fachmann/frau *sprich Anwalt* gehen und die Lage klären.
Von der Laienseite aus gesehen würde ich sagen, dass es langt das Du versicherst den Gegenstand in einwandfreien Zustand bei der DHL/HERMES etc. abgegeben zu haben.

Aber hier eine stichhaltige Aussage zu erwarten die im streifall auch bestand hat, davon würde ich dir abraten.
#3
Geschrieben: 09 März 2010 08:49

mistake

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Hoi,

Sry wenn das so herübergekommen ist, so ist es aufjedenfall nicht gemeint...

Wie gesagt, das Geld wird mir von Amazon durch die A-Z Garantie erstattet und dann wird anschließend Intern bei Amazon geregelt wer den Schaden jetzt zu tragen hat (mir wird Quasi die Arbeit abgenommen)... von daher gibt es hier überhaupt keinen Bedarf für einen Anwalt. Ich möchte auch keine Aussage die im Streitfall bestand hat sondern einfach nur eure Meinungen hierzu hören... und vllt. gibt es ja den ein oder anderen der das gleiche schonmal erlebt hat...

#4
Geschrieben: 09 März 2010 08:58

tobias90

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Ich hatte vor einiger Zeit mal Arbeitsspeicher, ich glaube auch über den Amazon Marketplace bestellt und der kam defekt bei mir an, habe ihn dann zurückgesendet und neuen bekommen, welche wiederum defekt hab. Dann habe ich auch den zurückgesendet und dem Händler mitgeteilt das ich keinen neuen mehr möchte. Mir wurden dann ca. 20% vom Preis nicht zurückerstattet, da der Händler der Meinung war er wäre gar nicht defekt, was aber zu 100% der Fall war.

Habe dann noch eine Weile mit dem Händler versucht per Mail das zu klären, er hat sich aber stur gestellt, da es nur ca. 10€ waren habe ich es dann aufgegeben...
Das Amazon da einspringt wusste ich gar nicht. :)
#5
Geschrieben: 09 März 2010 09:02

Gast

Zitat:
Zitat von mistake
Hoi,

Sry wenn das so herübergekommen ist, so ist es aufjedenfall nicht gemeint...

Wie gesagt, das Geld wird mir von Amazon durch die A-Z Garantie erstattet und dann wird anschließend Intern bei Amazon geregelt wer den Schaden jetzt zu tragen hat (mir wird Quasi die Arbeit abgenommen)... von daher gibt es hier überhaupt keinen Bedarf für einen Anwalt. Ich möchte auch keine Aussage die im Streitfall bestand hat sondern einfach nur eure Meinungen hierzu hören... und vllt. gibt es ja den ein oder anderen der das gleiche schonmal erlebt hat...

nur das problem ist, meistens sieht der Verkäufer nicht ein, sowas einfach abwickeln zu lassen und versucht dennoch geld zu bekommen *in dem Falle von dir*.

aber wie schon gesagt, meiner Laienmeinung nach, wenn du versicherst das Gerät in einwandfreiem Zustand beim Transportdienstleitder abgegeben zu haben, könnte eigenlich nichts passieren.
#6
Geschrieben: 09 März 2010 14:48

Lamy

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Ohne mich aus dem Fenster zu lehnen oder hier die Rechtsberatung zu geben bin ich mal folgender Ansicht:

Bei einem Rückvesand ist der Käufer der Sorgfaltspflicht nachzukommen was die Verpackung der Ware angeht - hier liegt die Beweislast beim Händler, der das retournierte Paket erhalten hat - solltest du jetzt den Receiver in einen viel zu großen Karton gepackt und kein Dämm- und Füllmaterial genutzt haben liegt hier die Verfehlung deinerseits.

Sollte die Ware ordnungsgemäß verpackt gewesen sein, so müsste der Verkäufer den Spediteur mit Regressansprüchen nerven und dir sollte nichts in Rechnung gestellt werden.

Und noch ein kleines Edit was ich grad beim Nachschauen im BGB fand:

§357, Absatz 2:

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Allerdings gebe ich zu bedenken:
Dies gilt nur bei Händlern iSe Unternehmers - also keine Privatkäufe untereinander.
Letztlich finde ich es auch leicht fragwürdig dir einfach eine Rückzahlung zu kürzen ohne dir eine Vorab-Information zukommen zu lassen.
Weiterhin ist bei obiger Sachlage jetzt die Rolle von Amazon nicht eingerechnet - das müsste man in deren AGB noch nachlesen. ;)
Allerdings - das hab ich grad zumindest nachgeschaut - kann da jeder Händler seine Bedingungen bzgl. eines Rückversands auf seinem "Verkäuferprofil" eintragen - lies einfach da mal nach bzw. nenn uns doch den Händler.
The difference between ordinary and extraordinary is that little "extra"


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