Guten Morgen Zusammen,
Ich habe mal eine etwas andere Frage... zu erst schildere ich mal den Fall und komme anschließend zu meinen Fragen...
Ich habe vor etwa 3 Woche einen DVB-C HD Receiver über den Amazon Marketplace bestellt. Dieser ist auch ohne Probleme und unbeschädigt bei mir angekommen. Nach einer Testphase von ~2 Tagen hab ich das Ding wieder in die Verpackung getran und einen Widerruf beim Verkäufer eingelegt (der Artikel hat einfach nicht meinen Erwartungen entsprochen).
Also das Ding versand fertig gemacht, Online einen Widerruf eingelegt und ab zur Post. Dort habe ich dann 6,90€ für einen versicherten Paketversand bezahlt und das Teil auf die Reise zum Verkäufer geschickt.
Letzte Woche habe ich dann eine Gutschrift in Höhe von 115,50€ (Artikel) + 6,90€ (Versand) erhalten. Der Rechnungsbetrag hingegen hat 165€ aufgewiesen.
Also den Verkäufer kontaktiert und nachgefragt wieso Abzüge von fast 50€ gemacht wurden. Aussage vom Verkäufer: Artikel ist beschädigt angekommen (Klappe des CI-Schachtes ist abgebrochen).
Ok soweit so gut...
Nun zu meinen Fragen:
Wer liegt bei so einem Vorfall in der Beweispflich?
(Ich habe das Paket bzw. den Artikel zwar unbeschädigt zurückgeschickt, könnte das jedoch der Post NIEMALS beweisen...)
An wen kann ich ggf. Ansprüche für die Erstattungs des besagten Betrages stellen?
(Amazon, Post, Verkäufer (an den wohl kaum :p))
Nun noch ein kleiner Vermerk:
Ich habe bereits mit dem Amazon Kundenservice telefoniert und dort die Info bekommen das ich Online den Antrag für die A-Z Garantie stellen soll und daraufhin meinen differenz Betrag erstattet bekomme... Amazon ist dort wie es scheint sehr kulant da ich zu der allgemeinen Lage bei solchen Dingen kurz mit der netten Damen gesprochen hab (ich hätte ja auch die Klappe abbrechen können und es auf die Post schieben können........)
Also geht es hier wohl eigentlich eher weniger um die A-Z Garantie die zwar bei Amazon greift sondern eher um eine allgemeine Frage wie sich das ganze verhält wenn ich irgendwo anders bestelle... (Der Schaden war lt. Verkäufer am Paket selbst nicht sichtbar, es wurden jedoch "Beweisfotos" beim öffnen des Paketes gemacht...)
Mich würde einfach hierzu die rechtliche Lage mal interessieren, bzw. wissen wie sich das ganze verhält wenn man nicht unbedingt bei einem Versandhaus bestellt was einen solchen oder ähnlichen Service bietet...
Ich bitte über Rechtschreib/Komafehler hinwegzusehen :p