Geschrieben: 03 Feb 2010 06:45
gelöscht

Ich an deiner Stelle hätte dem ursprünglichen Käufer eine angemessene Frist gesetzt (sagen wir 2 Wochen) mit dem Hinweis auf Vertragsrücktritt nach Ablauf der Frist. Dann hättest du auch gesetzlich nichts verkehrt gemacht. So könnte er dir, wenn es ein A-Loch ist und sich mit dem Gesetz auskennt, einen Strick draus drehen.
Hatte leider schon mal über Ebay mit so einem Idioten zu tun, musste zwangsweise, weil ich keine Frist gesetzt hatte (und ich hatte 1 Monat auf mein Geld gewartet), die negative Bewertung (damals ging das ja noch als VK) wieder zurücknehmen. Das war mir eine Lehre....