Zitat:
Zitat von Torchwood
Bis zu 40 Euro muss der Käufer bzw. Kunde die Versandkosten
übernehmen.
Das ist so nicht ganz richtig.
§ 357 III S.3 BGB lautet:
"Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen
dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich
auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen
Betrag von 40 Euro nicht übersteigt [...]"
Das heißt, dass sie dem Käufer auferlegt werden
können,
nicht aber, dass es automatisch so ist.
Händler müssen (unter anderem) über das Widerrufsrecht belehren,
falls sie das nicht oder nicht korrekt machen, gelten längere
Widerrufsfristen, möglicherweise beginnt die Frist auch erst gar
nicht zu laufen.
Momentan steht das Ganze hier m.E. rechtlich auf wackeligen Füßen,
aber das ist nicht das Problem der Käufer hier im Forum.
Ansonsten hab ich nix gegen Händler hier auf dem Marktplatz, ich
habe aber meine Zweifel, ob sich das finanziell rechnet. Aber auch
das ist das Problem der Händler und nicht der Käufer.
Nothing in this world, that's worth having, comes
easy!