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Kleines Ebay Problem

Gestartet: 27 Nov 2009 19:25 - 93 Antworten

Geschrieben: 27 Nov 2009 20:41

gelöscht

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Unabhängig von der Paypal Geschichte und dem irreführenden Bild, mit der FSK 18 Geschichte könnt ihr dem wahrscheinlich nicht kommen. Ebay UK darf offiziell 18er Artikel als Auktion bei sich tollerieren. hatte damals auch über Ebay die begehrte Shooter BD mit deutscher Tonspur gekauft gehabt. 18er Artikel können da ganz offiziell ersteigert werden.

Nächste Frage wäre, ob es in UK einen Index gibt und wenn ja, ob der Titel in UK da gelistet ist. Wenn nicht könnt ihr bzgl. dem 18er Titel nichts machen.
Geschrieben: 27 Nov 2009 20:53

lauiman

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Grundsätzlich fragt man "VORHER" , falls man bereit ist, ein ziemlich fragwürdiges Gebot auf einen grundsätzlich auf diesem Marktplatz eigentlich nicht zu erwerbenden Artikel abzugeben.
Erst recht, wenn das Foto nunmal eindeutig NICHT exact den Wunschartikel darstellt ! Kommt keine Antwort, bietet man eben gar nicht.

Prinzipiell hasse ich so etwas wie die Pest, wenn vorher nicht alles zu einem Artikel geklärt wird. Nach über 1500 Auktionen ist so etwas leider ein regelmäßiges Problem. Hatte jetzt selbst wieder einen Spezi, der NACH dem Kauf fragte, ob er auch etwas im Tausch gegen Restzahlung anbieten könnte - hallo ???

Weiterer Ablauf ? Ganz einfach:

Du zahlst trotz diverser Aufforderungen und evt. böser Mails NICHT !
In etwaiger "Problemlösungs-E-Mail" nimmst du Stellung zu deinem "Problem" .

Der Verkäufer bekommt irgendwann seine Provision zurück, auch wenn ein 18er Artikel verkauft wurde, so etwas filtert ebay zu großem Teil raus (dazu bekommt er nur eine kurze Info, dass der Artikel nicht den Richtlinien entsprach - sonst GAR NICHTS - entgegen anderslautenden Aussagen hier.)

Du bekommst irgendwann eine Verwarnung - was ziemlich wurscht ist, es sei denn, du fährst solche Aktionen immer wieder !

Er kann dich noch nicht einmal negativ bewerten, ob du das machen willst überlasse ich dir - da du aus meiner Sicht sicher 50% Teilschuld trägst, solltest du es lassen.

Zuletzt kann er natürlich den Rechtsweg gehen - was aufgrund der Summe sicherlich kein noch so schlechter Anwalt empfehlen wird.
Da stehen die Risiken in keinem Verhältnis zur Summe - zu 95% wird also gar nichts passieren !

Als warte einfach ab, sitze es aus, und demnächst bietest du nur, wenn du 100%ig davon überzeugt bist, das du auf den richtigen Artikel bietest.

EDIT: Auf keinen Fall per PayPal zahlen, dann hast du keine guten Karten mehr ! Du kannst zwar das Geld wieder zurückholen (da Paypal ein Abbuchung vornimmt), was sonst bei keiner Überweisung deinerseits jemals mehr möglich wäre, aber dann gibt es Stunk mit PayPal - dass ist nicht so gut.
Marantz_SR7007_a7561_1.jpgWieder ein hübscher Kerl - dank Marantz !
Geschrieben: 27 Nov 2009 21:01

Tsungam

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Zitat:
Zitat von Pioneer Fan 79;844656
Nächste Frage wäre, ob es in UK einen Index gibt und wenn ja, ob der Titel in UK da gelistet ist.

Gibt es nicht.
Allerdings dürfen (mit Ausnahme von Sexshops) nur Titel angeboten werden, die von der BBFC geprüft wurden.



"Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche."
(F. W. Bernstein)

Geschrieben: 27 Nov 2009 21:18

Gast

Wenn ich in einen Laden gehe und dort eine Dose Coca Cola kaufe und bekomme eine mit Pepsi drin, so ist das nicht die Ware die ich wollte.

Da trift auch keinen Käufer eine Schuld.

Gewiss wäre vorher Nachfrage sinnvoller gewesen, dennoch würd ich mir hier keinen Kopf machen.
Geschrieben: 27 Nov 2009 21:21

Gast

seit wann gibts coca-cola dosen mit pepsi drin?
Geschrieben: 27 Nov 2009 21:25

Gast

Vergleich nicht verstanden ?
Geschrieben: 27 Nov 2009 21:28

lauiman

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Zitat:
Zitat von Acme;844740
Wenn ich in einen Laden gehe und dort eine Dose Coca Cola kaufe und bekomme eine mit Pepsi drin, so ist das nicht die Ware die ich wollte.

Da trift auch keinen Käufer eine Schuld.

Gewiss wäre vorher Nachfrage sinnvoller gewesen, dennoch würd ich mir hier keinen Kopf machen.
Wenn auf der Dose nichts draufsteht und ich nur deswegen, weil sie zwischen anderen Colas gestanden hat davon ausgehe, dass welche drin ist - muß ich mich nicht wundern, wenn es nicht so ist. Evt. hätte die Verkäuferin ja gesagt: "ach so, die ohne Aufdruck - nee, da ist Pepsi drin " ;);):rofl:
Marantz_SR7007_a7561_1.jpgWieder ein hübscher Kerl - dank Marantz !
Geschrieben: 27 Nov 2009 21:33

Gast

zumal er so oder so den selben film erhalten hätte-also der inhalt der"dose",ist in diesem fall der selbe!
Geschrieben: 27 Nov 2009 21:34

lauiman

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Jetzt aber gut - Thema erledigt :)
Marantz_SR7007_a7561_1.jpgWieder ein hübscher Kerl - dank Marantz !
Geschrieben: 27 Nov 2009 22:10

Enrico

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ich weiß net wie es in UK ist..

aber in deutschland hast du ein 14 tägiges rückgaberecht aller online gekauften waren als käufer. desweiteren musst du in diesem 14 tägigen zeitraum auch dem verkäufer keinen grund angeben wieso du den artikel zurück geben möchtest.

er kann zwar einen grund erfragen, aber dann sagst du halt die farbe hat mir nich gefallen und fertig.
der verkäufer muss die ware dann auch zurück nehmen !

wenn der artikel noch nichtmal versand wurde oder so. ist der ablauf noch viel leichter :)


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