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Hörproben von Audio-Only BDs?

Gestartet: 16 Okt 2009 09:25 - 3 Antworten

#1
Geschrieben: 16 Okt 2009 09:25

RobertKuhlmann

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Es wäre echt super, wenn Ihr auch Vorschau-"Videos" von Audio-Only BDs einstellen würdet. Also Videos, die zwar kein Bild, aber dafür Ton haben.

Das dürfte technisch ja kein Problem sein und an der Software von bluray-disc.de müsste dafür auch nichts geändert werden.

Es würde mich sehr freuen, wenn Ihr das machen könntet. Dann muss ich nicht immer an anderer Stelle im Internet nach Hörproben suchen. Außerdem lässt sich so recht schnell beurteilen, ob das Orchester, das die BD eingespielt hat, gute Arbeit geleistet hat. Das wäre gerade bei Klassik ein wichtiges Kriterium für einen Kauf (oder eben auch dagegen).

Gruß
Robert

P.S.: Sobald meine erste Audio-Only BD endlich bei mir eingetroffen ist und wenn mir die Qualität gefällt, würde ich nämlich gerne noch weitere Titel kaufen. Aber mir ist z.B. "Grieg" jetzt akustisch gerade nicht mehr geläufig. Da wäre eine kleine Kostprobe sehr hilfreich.
#2
Geschrieben: 16 Okt 2009 20:30

fabi

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Hey Robert,
das ist viel schwieriger als gedacht und landet im letzten Gedankengang bei Gema-Gebühren ;).

Finde es klasse, dass du dir solche Gedanken gemacht hast. Kurzfristig werden wir das allerdings nicht umsetzen können.

Lg und ein schönes We,
Fabian
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#3
Geschrieben: 16 Okt 2009 21:39

RobertKuhlmann

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Ich kenne die Rechtslage bezüglich GEMA im Falle von Hörproben nicht genau. Eine Zustimmung der Urheber bzw. Hersteller würde man ja sicher problemlos bekommen, denn schließlich wäre es (kostenlose) Werbung für ihre Medien.

Ich mache mich da mal schlau, was erlaubt ist und was ab welchem Umfang und welcher Dauer gebührenpflichtig ist.

Gruß
Robert
#4
Geschrieben: 16 Okt 2009 21:55

RobertKuhlmann

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1. Ich habe bei der GEMA keinen Hinweis auf gebührenpflichtige Veröffentlichung von Hörproben oder Zitaten gefunden. Zur Sicherheit habe ich aber noch eine Anfrage mit einer Beschreibung des Vorhabens an die GEMA geschickt. Mit einer Antwort ist natürlich nicht vor nächster Woche zu rechnen.

2. Rechtliche Grundlage: Vorausgesetzt der Urheber, bzw. der Rechteinhaber erlaubt die Veröffentlichung der Hörprobe, steht dem nichts im Wege. Einholen muss man die Zustimmung allerdings auf jeden Fall.

Ich denke, dass Punkt 2 sich ohne weiteres erreichen lassen wird, denn die Veröffentlichung der Hörproben liegt im Interesse der Herausgeber (und damit der Rechteinhaber).
Mit ihnen kann auch die maximale Länge der Hörproben vereinbart werden oder sie liefern gleich selbst das Material, dass online gezeigt werden darf.
Auch hier läge dies ja im Interesse der Herausgeber, genau wie dies auch bei Trailern für Kinofilme der Fall ist.

Es ist mir halt sehr ernst mit dem Vorschlag. :)

Gruß
Robert


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