Geschrieben: 16 Okt 2009 09:25
Gesperrt
Blu-ray Profi
Aktivität:
Es wäre echt super, wenn Ihr auch Vorschau-"Videos" von Audio-Only
BDs einstellen würdet. Also Videos, die zwar kein Bild, aber dafür
Ton haben.
Das dürfte technisch ja kein Problem sein und an der Software von
bluray-disc.de müsste dafür auch nichts geändert werden.
Es würde mich sehr freuen, wenn Ihr das machen könntet. Dann muss
ich nicht immer an anderer Stelle im Internet nach Hörproben
suchen. Außerdem lässt sich so recht schnell beurteilen, ob das
Orchester, das die BD eingespielt hat, gute Arbeit geleistet hat.
Das wäre gerade bei Klassik ein wichtiges Kriterium für einen Kauf
(oder eben auch dagegen).
Gruß
Robert
P.S.: Sobald meine erste Audio-Only BD endlich bei mir eingetroffen
ist und wenn mir die Qualität gefällt, würde ich nämlich gerne noch
weitere Titel kaufen. Aber mir ist z.B. "Grieg" jetzt akustisch
gerade nicht mehr geläufig. Da wäre eine kleine Kostprobe sehr
hilfreich.
Geschrieben: 16 Okt 2009 20:30
Hey Robert,
das ist viel schwieriger als gedacht und landet im letzten
Gedankengang bei Gema-Gebühren ;).
Finde es klasse, dass du dir solche Gedanken gemacht hast.
Kurzfristig werden wir das allerdings nicht umsetzen können.
Lg und ein schönes We,
Fabian
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Geschrieben: 16 Okt 2009 21:39
Gesperrt
Blu-ray Profi
Aktivität:
Ich kenne die Rechtslage bezüglich GEMA im Falle von Hörproben
nicht genau. Eine Zustimmung der Urheber bzw. Hersteller würde man
ja sicher problemlos bekommen, denn schließlich wäre es
(kostenlose) Werbung für ihre Medien.
Ich mache mich da mal schlau, was erlaubt ist und was ab welchem
Umfang und welcher Dauer gebührenpflichtig ist.
Gruß
Robert
Geschrieben: 16 Okt 2009 21:55
Gesperrt
Blu-ray Profi
Aktivität:
1. Ich habe bei der GEMA keinen Hinweis auf gebührenpflichtige
Veröffentlichung von Hörproben oder Zitaten gefunden. Zur
Sicherheit habe ich aber noch eine Anfrage mit einer Beschreibung
des Vorhabens an die GEMA geschickt. Mit einer Antwort ist
natürlich nicht vor nächster Woche zu rechnen.
2. Rechtliche Grundlage: Vorausgesetzt der Urheber, bzw. der
Rechteinhaber erlaubt die Veröffentlichung der Hörprobe, steht dem
nichts im Wege. Einholen muss man die Zustimmung allerdings auf
jeden Fall.
Ich denke, dass Punkt 2 sich ohne weiteres erreichen lassen wird,
denn die Veröffentlichung der Hörproben liegt im Interesse der
Herausgeber (und damit der Rechteinhaber).
Mit ihnen kann auch die maximale Länge der Hörproben vereinbart
werden oder sie liefern gleich selbst das Material, dass online
gezeigt werden darf.
Auch hier läge dies ja im Interesse der Herausgeber, genau wie dies
auch bei Trailern für Kinofilme der Fall ist.
Es ist mir halt sehr ernst mit dem Vorschlag. :)
Gruß
Robert