Ich bin kein Jurist, habe die Box auch nicht live gesehen.
Gedanklich würde ich anhand folgendes Beispiel für einen negativen
Bescheid heranziehen :
Angenommen du willst die Hülle eines Hardcore-Liesbesfilm (^^)
verkaufen, und verkaufst sie jemanden unter 18.
Dürfte es problematisch sehen, wenn auf der Hülle Szenen/Primäre
Geschlechtsmerkmale abgebildet sind.
Genauso könnte "theoretisch" auf der Sammlerbox / Hülle eine Szene
sein, wegen genau der dieser Film FSK18 eingestuft wurde.
PS: Genau genommen kann Dir diese Person die Hülle gar nicht
abkaufen, da ein Handel außerhalb des Marktplatzes auf
bluray-disc.de nicht gestattet ist ;) ;) ;)
< Signature for sale >