Zitat:
Zitat von theodolfo
Hier und auch bei späteren Mails von dir gibt es doch eine Reihe
von Halb- oder Ganzunrichtigkeiten, die korrigiert werden
sollten.
Wenn Du so etwas behauptest, dann benenne bitte auch konkret,
welche "Fehler" da vorliegen sollen.
Zitat:
Zitat von theodolfo
Der Kaufvertrag kommt mit der Annahme des Angebots zustande, egal
ob gegenüber einem Privatmann oder einem Gewerbetreibenden. Hier
erfolgt dies in der Regel, wenn der Anbieter die Kaufanfrage
bestätigt.
Ist das der Fall, ist der Käufer zur Zahlung verpflichtet. Dieser
Anspruch kann eingeklagt werden.
Ja, im Prinzip ist das so, aber die Annahme des Angebots müsste
Gerichtsfest beweisbar sein, was durch eine simple PN auf keinen
Fall gewährleistet ist. Ich wollte damit die Anbieter davor
bewahren, zu früh zu klagen, denn im Gerichtsverfahren müsste die
Annahme des Angebots belegt werden. Eine PN ist aber keine vor
Gericht anerkannte Urkunde!
Eine Besonderheit gilt beim Einkauf beim Gewerblichen. Hier gilt
das Fernabsatz-Gesetz mit seinen Widerrufsmöglichkeiten.
Zitat:
Zitat von theodolfo
Das Mahnbescheidsverfahren ist komplett ein gerichtliches
Verfahren. Es zerfällt in zwei Teile, nämlich in den Antrag auf
Mahnbescheid und den Antrag auf Vollstreckungsbescheid. Der Ablauf
ist in etwa so, wie du das geschildert hast. Erst wenn der
Vollstreckungsbescheid durch ist, hast du einen Titel, den du
vollstrecken kannst.
Der Mahnbescheid ergeht nicht vom Gericht, sondern wird lediglich
durch das Gericht zugestellt. Zum einem gerichtlichen Verfahren
kommt es nur im Falle des Widerspruchs oder der Vollstreckung des
Titels.
Zitat:
Zitat von theodolfo
Ein Widerspruch oder Einspruch muß nicht begründet werden. Wenn so
einer kommt, muß der
Antragsteller im Klageverfahren seinen
Anspruch begründen. Dabei sind dann auch schon die vollen (drei)
Gerichtsgebühren fällig. Die sind sicher höher als der Preis einer
normalen BD.
Die Höhe der Gerichtsgebühren für eine Forderung von z.B. 15,00 €
betragen 23,00 € und können ohne weiteres, zusammen mit den Kosten
für den Mahnbescheidsvordruck (1,00 €) auf die einzutreibende
Forderung aufgeschlagen werden.
Zitat:
Zitat von theodolfo
Damit kommen wir zur Hauptfrage: Ob sich das alles rentiert. Ich
kann es eigentlich nicht empfehlen, insbesondere dann nicht, wenn
die Ware noch nicht versandt ist. Ihr wißt ja nicht, ob der Käufer
Geld hat. Es nützt der schönste Titel nichts, wenn er nicht
vollstreckbar ist. Dann habt ihr dem schlechten Geld noch gutes
nachgeworfen.
Genau das hatte ich doch geschrieben. Solange die Ware oder das
Geld noch nicht den Besitzer gewechselt haben, ist ein
Mahnverfahren in der Regel nicht erforderlich und auch nicht zu
empfehlen.
Es geht hier auch nicht darum, ob sich etwas "rentiert". Wenn
jemand Ware bekommen hat, muss er auch bezahlen. So einfach ist
das. Eine Gesamtforderung von 39,00 € (BD + Gerichtsgebühren +
Formular) lässt sich in der Regel ohne weiteres eintreiben, denn im
Vollstreckungsverfahren wären die einzigen Alternativen die Abgabe
der Eidesstattlichen Versicherung oder auch Erzwingungshaft. Für so
eine geringe Forderung wird niemand sich diese Probleme
aufhalsen.
Und, ja, ich weiß, dass die Entsendung des Gerichtsvollziehers noch
diesen Kosten hinzuzurechnen ist.
Zitat:
Zitat von theodolfo
Das mit der Strafanzeige halte ich auch für keine so tolle Idee.
Was für ein Straftatbestand soll denn erfüllt sein, wenn der Käufer
die Ware nicht abnimmt? Betrug erfordert unter anderem eine
Vermögensverschiebung; daran fehlt es. Unsinnig ist eine Anzeige
insbesondere, wenn ihr nur einen Namen, aber keine Adresse habt. So
eine Anzeige interessiert auch keine Staatsanwaltschaft. Also:
spart euch die Mühe!
Ich kann mich diesem Aufruf nicht anschließen. Was für eine
Rechtsauffassung soll das denn sein? Auch über die Erfordernis der
Adressenermittlung hatte ich korrekt geschrieben!
Bevor Du hier über jemanden behauptest, er hätte "falsche
Behauptungen" aufgestellt oder schlechte Ratschläge gegeben, lies
den beanstandeten Text bitte sorgfältiger durch.
Ein Unding finde ich es, wenn Du jemandem einfach so davon abrätst,
seine Ansprüche durchzusetzen, nur weil Du annimmst, es wäre von
vornherein aussichtslos, was es definitiv nicht ist.
Ich finde solche Posts, wie Du sie da losgelassen hast sehr
ärgerlich.
Gruß
Robert