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Neuer Marktplatz - Der Fragen und Antworten Thread

Gestartet: 12 Okt 2009 22:43 - 1249 Antworten

Dieses Thema wurde geschlossen.

Wissenswertes




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Geschrieben: 30 Okt 2009 10:44

sandi

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sandi

Ich habe mal eine Frage zur Verwaltung des eigenen Marktplatzes:

Wie komme ich beispielsweise bei einer umfangreichen Suchliste auf die nächste Seite, da auf der ersten Seite ja nur maximal 50 Ergebnisse angezeigt werden können?
Geschrieben: 30 Okt 2009 10:45

xyco284

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Ganz unten sind die Seiten aufgezählt.
Kannst die einzelnen Seiten durchblättern oder gleich zur Letzten springen.

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Geschrieben: 30 Okt 2009 10:46

grissi

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Wann bzw. in welchen Abständen erfolgt denn ein Abgleich der Anzahl der Bewertungen ?

Im Bewertungsportal steht bei mir mittlerweile eine andere Zahl als in meinem Marktplatz.

lg grissi

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Geschrieben: 30 Okt 2009 10:55

sandi

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sandi

Zitat:
Zitat von xyco284
Ganz unten sind die Seiten aufgezählt.
Kannst die einzelnen Seiten durchblättern oder gleich zur Letzten springen.


Habe gerade gesehen, dass bei mir alle 72 Ergebnisse und nicht nur wie angegeben 50 auf einer Seite darstellt werden. Dann kann es natürlich keine zweite Seite mehr geben...:eek:
Geschrieben: 30 Okt 2009 11:02

fero

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Zitat:
Zitat von Christian
Hallo fero,

danke für den Hinweis, fehler ist behoben - funktioniert nun auch allen seiten :)

Grüße Christian


:thumb: perfekt
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Geschrieben: 30 Okt 2009 12:26

Gast

@grissi
Im laufe der nächsten Woche wird ein erneuter abgleich stattfinden.

@sandi
die Seitennavi kommt demnächst hinzu solange werden erst einmal alle Titel angezeigt.

Grüße Chris
Geschrieben: 30 Okt 2009 13:51

gelöscht

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Hallo!

Keine Ahnung ob die Frage schon gestellt wurde, aber ich wollte jetzt nicht erst den ganzen Thread durchsuchen.
Ist es möglich bei den Filtern noch die Punkte aus dem Sammelalbum zu integrieren? Also sowas wie Steelbooks, Digipaks etc.?
Habe eine solche Funktion noch nicht finden können.

Danke für die Aufmerksamkeit :)
Geschrieben: 30 Okt 2009 14:28

Ariba

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Ariba hat nun die 100er Marke erreicht...

Ich wollte mal fragen, warum es noch das Bewertungsportal gibt ? Und dort auch noch fleißig Bewertungen abgegeben werden ? Das kann man jetzt doch einfach im Marktplatz machen. Oder soll man in beiden seine Bewertung noch abgeben ?

Danke im voraus
Geschrieben: 30 Okt 2009 18:14

theodolfo

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Zitat:
Zitat von RobertKuhlmann
Die Kaufanfrage aufgrund eines Angebots von Dir entspricht dem Zustandekommen eines Kaufvertrags. Wenn Du nachweisen kannst, dass der "Käufer" die BD auch kaufen wollte (z.B. über die entsprechende PN hier) und Du seine Adresse kennst, kannst Du die Bezahlung ohne weiteres erzwingen:

1. Mahnbescheid-Vordruck im Schreibwarenhandel kaufen (ca, 1,50€)

2. Mahnbescheid ausfüllen. Die Adresse des Abnehmers sollte ja bekannt sein.

3. Gerichtsmarken in der erforderlichen Höhe beim Amtsericht kaufen (wie das geht steht in der Anleitung zum MB-Formular).

4. Den mit Gerichtsmarken versehenen Mahnbescheid in der Verteilerstelle des Gerichts abgeben.

Dazu ist kein Anwalt erforderlich. Das kann jeder selbst machen, der sich zutraut, die Ausfüllanleitung des Mahnbescheidformulars zu lesen.

In der Folge kann der Gemahnte dem Anspruch widersprechen.

Dann kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, für das man sich dann doch einen Anwalt nehmen sollte. In der Regel genügt aber das normale außergerichtliche Mahnverfahren. Die Frist für einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid durch den Gemahnten beträgt 14 Tage.

Zur Erläuterung:
Der Mahnbescheid wird lediglich durch das Gericht zugestellt. Das bedeutet nicht, dass das Gericht auch den im Mahnbescheid geltend gemachten Anspruch stützt. Diese Prüfung erfolgt erst im gerichtlichen Mahnverfahren, wenn also gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird.

Welche Probleme kann es geben?
Wenn die Lieferadresse des Käufers keine ladungsfähige Adresse ist, kann man beim Einwohnermeldeamt eine Adressermittlung durchführen lassen. Das kostet Gebühren, liefert aber im Gegenzug die gerichtsfähige Adresse. Die entstandenen Gebühren kann man zusammen mit der strittigen Forderung direkt im Mahnbescheid geltend machen (und natürlich auch die Kosten für die Gerichtsmarken und den Vordruck, nicht allerdings die Fahrtkosten zum Amtsgericht).

Sollte sich die richtige Adresse des Käufers nicht ermitteln lassen, sofort Anzeige erstatten wegen Betrugs.

Gruß
Robert

Hier und auch bei späteren Mails von dir gibt es doch eine Reihe von Halb- oder Ganzunrichtigkeiten, die korrigiert werden sollten.

Der Kaufvertrag kommt mit der Annahme des Angebots zustande, egal ob gegenüber einem Privatmann oder einem Gewerbetreibenden. Hier erfolgt dies in der Regel, wenn der Anbieter die Kaufanfrage bestätigt.

Ist das der Fall, ist der Käufer zur Zahlung verpflichtet. Dieser Anspruch kann eingeklagt werden.

Eine Besonderheit gilt beim Einkauf beim Gewerblichen. Hier gilt das Fernabsatz-Gesetz mit seinen Widerrufsmöglichkeiten.

Das Mahnbescheidsverfahren ist komplett ein gerichtliches Verfahren. Es zerfällt in zwei Teile, nämlich in den Antrag auf Mahnbescheid und den Antrag auf Vollstreckungsbescheid. Der Ablauf ist in etwa so, wie du das geschildert hast. Erst wenn der Vollstreckungsbescheid durch ist, hast du einen Titel, den du vollstrecken kannst.

Ein Widerspruch oder Einspruch muß nicht begründet werden. Wenn so einer kommt, muß der Antragsteller im Klageverfahren seinen Anspruch begründen. Dabei sind dann auch schon die vollen (drei) Gerichtsgebühren fällig. Die sind sicher höher als der Preis einer normalen BD.

Damit kommen wir zur Hauptfrage: Ob sich das alles rentiert. Ich kann es eigentlich nicht empfehlen, insbesondere dann nicht, wenn die Ware noch nicht versandt ist. Ihr wißt ja nicht, ob der Käufer Geld hat. Es nützt der schönste Titel nichts, wenn er nicht vollstreckbar ist. Dann habt ihr dem schlechten Geld noch gutes nachgeworfen.

Das mit der Strafanzeige halte ich auch für keine so tolle Idee. Was für ein Straftatbestand soll denn erfüllt sein, wenn der Käufer die Ware nicht abnimmt? Betrug erfordert unter anderem eine Vermögensverschiebung; daran fehlt es. Unsinnig ist eine Anzeige insbesondere, wenn ihr nur einen Namen, aber keine Adresse habt. So eine Anzeige interessiert auch keine Staatsanwaltschaft. Also: spart euch die Mühe!
Geschrieben: 30 Okt 2009 18:21

Tsungam

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Zitat:
Zitat von Ariba
Ich wollte mal fragen, warum es noch das Bewertungsportal gibt ? Und dort auch noch fleißig Bewertungen abgegeben werden ? Das kann man jetzt doch einfach im Marktplatz machen. Oder soll man in beiden seine Bewertung noch abgeben ?

Beim Handel über den Marktplatz bitte ausschließlich dort bewerten, nur beim Handel über den noch existierenden Forenbereich ist die Bewertung im Forum abzugeben.
Auf keinen Fall doppelt bewerten!



"Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche."
(F. W. Bernstein)


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