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Neuer Marktplatz - Der Fragen und Antworten Thread

Gestartet: 12 Okt 2009 22:43 - 1249 Antworten

Dieses Thema wurde geschlossen.

Wissenswertes




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Geschrieben: 26 Okt 2009 12:58

Furzknoten

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@ Robert

Wieso verschenkt, ich schicke die BD doch gar nicht los, ich will ihn doch nur zwingen, den Kaufvertrag zu erfüllen :cool: Der Fall von Ariba ist damit ein ganz anderer.

EXtra-Klage war ja für den Fall des Widerspruchs gegen den MB genannt. Das mit dem Durchschlag ahe ich noch nie gehört, wenn das geht. Aber wird doch sicher noch eine richtige Anspruchsbegründung mitgeben müssen, denn was auf dem MB steht, reicht doch nie und nimmer aus. Aber ich wollte hier auch keine Riesendiskussion über das Mahnverfahren o.ä. anstreben, denk das wird hier eh nie zum Tragen kommen (ich hoffe es zumindest :thumb:)
Geschrieben: 26 Okt 2009 14:43

RobertKuhlmann

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Zitat:
Zitat von Furzknoten
@ Robert

Wieso verschenkt, ich schicke die BD doch gar nicht los, ich will ihn doch nur zwingen, den Kaufvertrag zu erfüllen :cool: Der Fall von Ariba ist damit ein ganz anderer.

EXtra-Klage war ja für den Fall des Widerspruchs gegen den MB genannt. Das mit dem Durchschlag ahe ich noch nie gehört, wenn das geht. Aber wird doch sicher noch eine richtige Anspruchsbegründung mitgeben müssen, denn was auf dem MB steht, reicht doch nie und nimmer aus. Aber ich wollte hier auch keine Riesendiskussion über das Mahnverfahren o.ä. anstreben, denk das wird hier eh nie zum Tragen kommen (ich hoffe es zumindest :thumb:)

Solange die Ware nicht den Besitzer gewechselt hat, können ja beide Seiten noch vom "Vertrag" zurücktreten. Da hast Du recht.

Wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht, muss er den Widerspruch begründen. Belegen müssen beide Seiten ihre Standpunkte dann in der Gerichtsverhandlung.

Ich hoffe auch, dass das hier nie vorkommt. Aber es kann ja auf jeden Fall nicht schaden, zu wissen, wie man mit solchen Situationen umgeht, bevor sie auftreten.

Ich denke auch, dass die meisten Streitigkeiten auf Missverständnissen beruhen und sich auf persönlichem Wege klären lassen.

Gruß
Robert
Geschrieben: 26 Okt 2009 20:48

Kassian

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Mal eine Frage zu den Versandkosten: wäre es nicht viel besser wenn man die Preise generell incl. unversichertem Versand angeben müsste?

So gibt ein Teil die Versandkosten ein, ein anderer schreibt versandkostenfrei und rechnet die Versandkosten halt in den Verkaufspreis mit ein.
Geschrieben: 27 Okt 2009 13:20

TheSaint

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TheSaint

also nachdem ich mir den neuen marktplatz jetzt etwas angeschaut habe, muss ich leider sagen, dass es mir vorher eindeutig besser gefallen hat !! der neue MP ist mir viel zu umständlich, unübersichtlich und zudem fehlt mir der flair und die persönlichkeit, die ich am "alten" geschätzt habe.

werde wohl meine sachen ausschliesslich im forum anbieten........

ist nur meine persönliche meinung..........
Gruss

The Saint


"Mein flammendes Schwert und meine Hand sollen Euch richten. Ich werde Rache nehmen an meinen Feinden und Vergeltung üben an jenen, die mich hassen. Oh Vater, erhebe mich zu deiner Rechten und zähle mich zu deinen Heiligen"


Geschrieben: 27 Okt 2009 14:20

Furzknoten

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Zitat:
Zitat von TheSaint
werde wohl meine sachen ausschliesslich im forum anbieten

??? Die Threads werden doch abgeklemmt, wie willst Du das machen?

Ich sehe inzwischen für mich doch Vorteile: diese ständige Neuaufmachen von Threads durch die Gleichen, die es nicht schaffen, zu editieren, und die echt saudämliche Pusherei haben endlich ein Ende. :thumb::thumb::thumb:

Die Suche bestimmter Titel wird sicher verbessert, denn endlich muss jeder seine Verkaufs-Tausch-Suchlisten pflegen/aktualisieren (sonst hat er u.U. ein Problem).

Nicht so gut finde ich, dass die Titel bei Anfragen quasi gesperrt werden, die Praktikabilität wird sich noch erweisen müssen (ich hatte es erst wieder, dass sich jemand nicht mehr gemeldet hat, sprich überweisungstechnisch nix passiert ist, wie wird der Titel dann wieder freigeschaltet?)
Geschrieben: 27 Okt 2009 15:27

TheSaint

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TheSaint

Zitat:
Zitat von Furzknoten
??? Die Threads werden doch abgeklemmt, wie willst Du das machen?


wenn sie wirklich abgeklemmt werden, werde ich meine sachen eben nur noch meinen buddies per mail anbieten, oder ich werde meine sachen wohl auf anderen seiten zum tausch / verkauf anbieten - gibt ja zum glück noch jede menge seiten im netz ;)

würde es zwar bedauern, dass ich dann nicht mehr so oft hier sein kann, aber was soll man machen.....
Gruss

The Saint


"Mein flammendes Schwert und meine Hand sollen Euch richten. Ich werde Rache nehmen an meinen Feinden und Vergeltung üben an jenen, die mich hassen. Oh Vater, erhebe mich zu deiner Rechten und zähle mich zu deinen Heiligen"


Geschrieben: 27 Okt 2009 15:55

xyco284

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Zitat:
Zitat von TheSaint
wenn sie wirklich abgeklemmt werden, werde ich meine sachen eben nur noch meinen buddies per mail anbieten, oder ich werde meine sachen wohl auf anderen seiten zum tausch / verkauf anbieten - gibt ja zum glück noch jede menge seiten im netz ;)

würde es zwar bedauern, dass ich dann nicht mehr so oft hier sein kann, aber was soll man machen.....

Wenn mir eine Seite, die keine Gebühr kostet und gut besucht ist?

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Geschrieben: 27 Okt 2009 19:21

Ariba

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Ariba hat nun die 100er Marke erreicht...

@RobertKuhlmann: Danke für deinen ausführlichen Beitrag zum Mahnerfahren etc.

Ich möchte nochmal auf meinen "Fall" kommen: Ein Film wurde vor 5 Tagen gekauft und seitdem ist das Mitglied nicht mehr online. Er hat sich an dem Tag angemeldet, ich vermute er hat jetzt keinen "Bock" mehr und ihm ist auch nicht bewußt, dass er einen bindenden Kauf bestätigt hat. Es wurde weder der Film noch Geld verschickt- die Mail wurde von ihm ja nicht gelesen.

Blöd ist, dass der Film ja jetzt "gesperrt" ist. Ich hab jetzt folgende Möglichkeiten:

-Ich bewerte ihn neutral oder negativ und gut ist. Dann könnte ich den Film ja wieder anbieten. Aber theoretisch könnte er sich ja irgendwann einloggen und mich "aus Spaß etc" auch negativ bewerten. Oder er besteht irgendwann auf den Film, wenn ich ihn nicht mehr habe.

Wielange muss ich dem Fall warten, bis er den Film nicht mehr einfordern kann ? Gibt es da Fristen ?

Oder kann ich tatsächlich einen Admin anschreiben, der den Kauf irgendwie rückgängig macht ? Und nach welcher Zeit kann ich dies tun ?

Von einem Mahnverfahren möchte ich absehen, ich hab ja auch keine Adresse.

Was würdet Ihr in dem Fall machen, ich kann ja jetzt nicht ewig warten ?

Danke für Eure Tipps.
Gruß Ariba


-
Geschrieben: 27 Okt 2009 19:30

Nexxus

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ich find den marktplatz soweit ganz gut gelungen, aber über folgende punkte könnte man mal nachdenken:

- unterteilung der blu rays in regionen also dt. kaufversion, us-import usw.
(ganz einfach aus dem grund weil die ersten seiten (sofern man nach preis sortiert) ziemlich viel import dabei ist und manche auch den falschen film einstellen ohne einen hinweis auf einen import) so kann man das von vorneherein festlegen und wer das möchte, gezielt danach suchen

- bewertungen (eigene & anderer user) sollten in jedem fall einsehbar sein...

- unterteilung in FSK 18 & bis FSK 16 (sortiermöglichkeit fsk entsprechend möglich ?)

- startet man die kontaktaufnahme oder schreibt man eine mail an den user ist es in meinen augen irre umständlich wieder an den ausgangspunkt vor der mail zu kommen (könnte einfacher sein)

des wars jetz was mir so spontan einfällt...

aber sau gute arbeit jungs & mädls von bluray-disc.de und vielen dank für eine kostenlose möglichkeit seine ware zu verkaufen (ist ja auch nicht unbedingt selbstverständlich heutzutage):eek:


Geschrieben: 27 Okt 2009 19:35

RobertKuhlmann

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Zitat von Ariba
...Ein Film wurde vor 5 Tagen gekauft und seitdem ist das Mitglied nicht mehr online. ... Es wurde weder der Film noch Geld verschickt...

Blöd ist, dass der Film ja jetzt "gesperrt" ist...

Wielange muss ich dem Fall warten, bis er den Film nicht mehr einfordern kann ? Gibt es da Fristen ?

Oder kann ich tatsächlich einen Admin anschreiben, der den Kauf irgendwie rückgängig macht ? Und nach welcher Zeit kann ich dies tun ?

Von einem Mahnverfahren möchte ich absehen, ich hab ja auch keine Adresse.

Was würdet Ihr in dem Fall machen, ich kann ja jetzt nicht ewig warten ?

Du bist nicht gezwungen den Kaufvertrag einzugehen, weil Du kein gewerblicher Anbieter bist. Jeder von Euch beiden kann so lange vom Verkaufs- bzw. Kaufangebot zurücktreten, bis die Ware, das Geld oder beides den Besitzer gewechselt hat.

Die Freischaltung des Films kannst Du beim Admin einfordern und Du musst da auch keine Fristen einhalten.

Ein Mahnverfahren hätte in diesem Fall tatsächlich keinen Sinn, weil der Kaufvertrag noch nicht wirksam zustande gekommen ist.

Gruß
Robert


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