Zitat:
Zitat von Ariba
Ich hätte auch mal eine Frage:
Was mache ich denn mit jemandem, der einen meiner Filme gekauft
hat, sich danach aber weder meldet noch das Geld überweist ?
Einfach eine negative Bewertung abgeben ? Oder kann ich rechtlich
da etwas unternehmen ?...
Die Kaufanfrage aufgrund eines Angebots von Dir entspricht dem
Zustandekommen eines Kaufvertrags. Wenn Du nachweisen kannst, dass
der "Käufer" die BD auch kaufen wollte (z.B. über die entsprechende
PN hier) und Du seine Adresse kennst, kannst Du die Bezahlung ohne
weiteres erzwingen:
1. Mahnbescheid-Vordruck im Schreibwarenhandel kaufen (ca,
1,50€)
2. Mahnbescheid ausfüllen. Die Adresse des Abnehmers sollte ja
bekannt sein.
3. Gerichtsmarken in der erforderlichen Höhe beim Amtsericht kaufen
(wie das geht steht in der Anleitung zum MB-Formular).
4. Den mit Gerichtsmarken versehenen Mahnbescheid in der
Verteilerstelle des Gerichts abgeben.
Dazu ist kein Anwalt erforderlich. Das kann jeder selbst machen,
der sich zutraut, die Ausfüllanleitung des Mahnbescheidformulars zu
lesen.
In der Folge kann der Gemahnte dem Anspruch widersprechen.
Dann kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, für das man sich
dann doch einen Anwalt nehmen sollte. In der Regel genügt aber das
normale außergerichtliche Mahnverfahren. Die Frist für einen
Widerspruch gegen den Mahnbescheid durch den Gemahnten beträgt 14
Tage.
Zur Erläuterung:
Der Mahnbescheid wird lediglich durch das Gericht zugestellt. Das
bedeutet nicht, dass das Gericht auch den im Mahnbescheid geltend
gemachten Anspruch stützt. Diese Prüfung erfolgt erst im
gerichtlichen Mahnverfahren, wenn also gegen den Mahnbescheid
Widerspruch eingelegt wird.
Welche Probleme kann es geben?
Wenn die Lieferadresse des Käufers keine ladungsfähige Adresse ist,
kann man beim Einwohnermeldeamt eine Adressermittlung durchführen
lassen. Das kostet Gebühren, liefert aber im Gegenzug die
gerichtsfähige Adresse. Die entstandenen Gebühren kann man zusammen
mit der strittigen Forderung direkt im Mahnbescheid geltend machen
(und natürlich auch die Kosten für die Gerichtsmarken und den
Vordruck, nicht allerdings die Fahrtkosten zum Amtsgericht).
Sollte sich die richtige Adresse des Käufers nicht ermitteln
lassen, sofort Anzeige erstatten wegen Betrugs.
Gruß
Robert