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bluray-disc.de: In eigener Sache...

Gestartet: 25 Sep 2009 17:00 - 96 Antworten

Geschrieben: 25 Jan 2010 11:02

RobertKuhlmann

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Zitat von Benutzername
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Mal ganz Pauschal gesagt geht es doch darum Kosten zu vermeiden wo keine enstehen müssen bzw. sollten.
...

In dem Schufa-Prospekt steht:
Zitat:
Zitat von "Schufa"
die als Bestandteil eines zweistufigen Verfahrens von der Kommission für Jugendmedienschutz bereits positiv bewertet wurde: der SCHUFA IdentitätsCheck Jugendschutz.
Positiv bewertet heißt noch längst nicht anerkannt!

Ich bezweifle, dass die Vorgehensweise der Schufa einer genauen Prüfung standhalten würde. Die dort vorgeschlagene Verlagerung des face-to-face-Checks auf die Kontoanmeldung bei der Bank genügt meiner Meinung nach nicht. Vergleichbar wäre sie damit am ehesten mit der Angabe der Personalausweisnummer, was zur Altersprüfung nicht ausreicht.

Bisher ist nur bei Post-Ident die direkte Verknüpfung zwischen face-to-face-Check und dem Zweck (Altersverifikation für einen Anbieter) gegeben.

Gruß
Robert
Geschrieben: 25 Jan 2010 11:05

atm

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atm kotzt Täterschutz an !

Da liegt der Knackpunkt bei dem System.
Es wird kein eigener FtF Ceck durchgeführt.
Die Schufa verlässt sich auf den Check, der bei
der Konto Eröffnung durch die Bank durchgeführt wurde.
Es ist das selbe wie mit der Personalausweis Nummer.
Beides kann man sich "daheim besorgen".
< Signature for sale >
Geschrieben: 25 Jan 2010 11:15

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Zitat:
Zitat von RobertKuhlmann
In dem Schufa-Prospekt steht:

Positiv bewertet heißt noch längst nicht anerkannt!

Ich bezweifle, dass die Vorgehensweise der Schufa einer genauen Prüfung standhalten würde. Die dort vorgeschlagene Verlagerung des face-to-face-Checks auf die Kontoanmeldung bei der Bank genügt meiner Meinung nach nicht. Vergleichbar wäre sie damit am ehesten mit der Angabe der Personalausweisnummer, was zur Altersprüfung nicht ausreicht.

Bisher ist nur bei Post-Ident die direkte Verknüpfung zwischen face-to-face-Check und dem Zweck (Altersverifikation für einen Anbieter) gegeben.

Gruß
Robert


Deiner Meinung nach! Laut KJM sieht das aber anders aus:

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wie bereits gesagt gibt es andere Möglichkeiten die aber hier nicht genutzt werden! (wollen?)

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Geschrieben: 25 Jan 2010 11:37

Gast

Tja und auch KJM hat da auch nur eien Meinung.
Frag doch einfach mal deinen Anwalt, was er meint welches das rechtlich sicherste Verfahren ist.
Geschrieben: 25 Jan 2010 12:09

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Zitat:
Zitat von Acme
Tja und auch KJM hat da auch nur eien Meinung.
Frag doch einfach mal deinen Anwalt, was er meint welches das rechtlich sicherste Verfahren ist.


Die KJM hat nicht nur eine Meinung sondern sie hat die Meinung

Staatsvertrag
über den Schutz der Menschenwürde
und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien
(Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV)

Zitat:
§ 16
Zuständigkeit der KJM
Die KJM ist zuständig für die abschließende Beurteilung von Angeboten nach diesem Staatsvertrag. Sie ist unbeschadet der Befugnisse von anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle nach diesem Staatsvertrag im Rahmen des Satzes 1 insbesondere zuständig für
1.
die Überwachung der Bestimmungen dieses Staatsvertrages,
2.
die Anerkennung von Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle und die Rücknahme oder den Widerruf der Anerkennung, 16
3.
die Festlegung der Sendezeit nach § 8,
4.
die Festlegung von Ausnahmen nach § 9,
5.
die Prüfung und Genehmigung einer Verschlüsselungs- und Vorsperrungstechnik,
6.
die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen und für die Rücknahme oder den Widerruf der Anerkennung,
7.
die Stellungnahme zu Indizierungsanträgen bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und für Anträge bei der Bundesprüfstelle auf Indizierung und
8.
die Entscheidung über Ordnungswidrigkeiten nach diesem Staatsvertrag.
§ 17
Verfahren der KJM
(1)
Die KJM wird von Amts wegen tätig; auf Antrag einer Landesmedienanstalt oder einer obersten Landesjugendbehörde hat sie ein Prüfverfahren einzuleiten. Sie fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitglieder, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse sind zu begründen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen. Die Beschlüsse der KJM sind gegenüber den anderen Organen der zuständigen Landesmedienanstalt bindend. Sie sind deren Entscheidungen zu Grunde zu legen.
(2)
Die KJM soll mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zusammenarbeiten und einen regelmäßigen Informationsaustausch pflegen.
(3)
Die KJM erstattet den Gremien der Landesmedienanstalten, den für den Jugendschutz zuständigen obersten Landesjugendbehörden und der für den Jugendschutz zuständigen obersten Bundesbehörde erstmalig zwei Jahre nach ihrer Konstituierung und danach alle zwei Jahre einen Bericht über die Durchführung der Bestimmungen dieses Staatsvertrages.

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Geschrieben: 25 Jan 2010 12:27

Markus Pajonk

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Markus Pajonk Aktuell keine Lust auf Kreis-Dreh-Diskussionen. Schöne Zeit!

Zitat:
Zitat von Acme
Tja und auch KJM hat da auch nur eien Meinung.
Frag doch einfach mal deinen Anwalt, was er meint welches das rechtlich sicherste Verfahren ist.

Frag drei Anwälte, und du hörst vier verschiedene Meinungen.
KJM ist mehr als eine Richtlinie, da hast du schon recht, Benutzername.
Der Mensch wächst mit seinen Problemen! Hier bin ich. (Eigenzitat)
Geschrieben: 25 Jan 2010 12:35

Ryan Anderson

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Zitat:
Zitat von frank691209
Mensch Leute... das ewige Thema FSK 18 Freischaltung!

Ja, es ist langsam, nee, eigentlich schon länger, ermüdend. Warum kann nicht einfach akzeptiert werden, dass das Post ID Verfahren für diese Seite hier genutzt wird :eek: Peng, Sache erledigt, Thema beendet :)

Zitat:
Zitat von Benutzername
@frank691209

wenn Dir 2-3 Cent im Monat nichts ausmachen dann gebe ich Dir gerne meine Bankverbindung und Du überweist mir dann das Geld Ok???

hehe... :D ...welche Gegenleistung erbringst Du dann für den Zeitraum indem Du das Geld erhälst ;)
Geschrieben: 25 Jan 2010 12:38

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Zitat:
Zitat von Ryan Anderson
hehe... :D ...welche Gegenleistung erbringst Du dann für den Zeitraum indem Du das Geld erhälst ;)


Ich schließe Ihn in meine Gebete ein!

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Geschrieben: 25 Jan 2010 12:41

Ryan Anderson

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Zitat:
Zitat von Benutzername
Ich schließe Ihn in meine Gebete ein!

Hmmm, das ist ja nicht viel. Wenns was cooles gewesen wäre hätte ich mich ja angeschlossen. Aber so sehe ich meine 10 € fürs Post ID Verfahren hier besser angelegt :p;)
Geschrieben: 25 Jan 2010 12:43

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Zitat:
Zitat von Ryan Anderson
Hmmm, das ist ja nicht viel. Wenns was cooles gewesen wäre hätte ich mich ja angeschlossen. Aber so sehe ich meine 10 € fürs Post ID Verfahren hier besser angelegt :p;)


Aber nur weil Du nicht weißt was meine Gebete alles bewirken können!

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