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[Müller] Gladiator Steel für 14,99€

Gestartet: 31 Aug 2009 17:47 - 375 Antworten

Geschrieben: 07 Sep 2009 21:07

Pinhead78

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Und da ist er schon der "Ost-West Konflikt".Bleibt mal alle locker!!!!:(
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Geschrieben: 08 Sep 2009 01:47

ReservoirDog

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Zitat:
Zitat von Rikibu
selten so einen durchfall gelesen, nix gegen dich, aber...

1. werden Druckfehler schon mit Freizeichungsklauseln quasi rechtswirksam abgesichert. In form von "preisirrtümer und Änderungen vorbehalten".
Somit hast du als Käufer überhaupt keine rechtliche Handhabe.
2. ist das Prospekt ein unverbindliches Angebot, der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn du an der Kasse stehst und die Tussi die Ware übern Scanner zieht. Rein rechtlich gesehen müssten die dir nicht einmal etwas verkaufen, sie könnten sich ihre Kunden faktisch aussuchen und zu dir sagen "sorry, dir verkaufen wir gladiator nicht mal für 20 euro weil mir dein Gesicht nicht gefällt". Rein rechtlich ist es nämlich so, dass du dem Handel einen Antrag machst, nämlich gegen den Preis der durch ermittlung nach scanner zug angezeigt wird, die ware kaufen zu wollen - zweiseitig bindender vertrag... du das geld - die die ware... verstehn?

einen Druckfehler müsstest du ja als Käufer beweisen. Mach das mal ohne Zugang zu den Originalen Kalkulationsdaten, Flyer Layouts usw...


Da hast du sicherlich Recht, allerdings gab es vor kurzem einen Rechtsstreit einer Privatperson gegen eine größeren Shop in Deutschland. Die besagte Person hatte dort einen reduzierten Fernseher erworben, dieser war von ca. 2000€ auf ungefähr 300€ - 400€ herunter gesetzt, will mich da jetzt nicht genau festlegen ist schon eine ganze Weile her. Der Mann bestellte den Fernseher darauf, das Unternehmen stornierte die Bestellung mit der Begründung "Preisfehler und Irrtümer" vorbehalten, allerdings ist hier mit abschicken der Bestellung und die Bestätigung per Mail ! Darauf klagte die Person und letztendlich lt. Richter ist hier ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Das Unternehmen musste dieser Person letztendlich den Fernseher für besagten und angebotenem Preis überlassen.
Geschrieben: 08 Sep 2009 10:27

Rikibu

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Zitat:
Zitat von ReservoirDog
Da hast du sicherlich Recht, allerdings gab es vor kurzem einen Rechtsstreit einer Privatperson gegen eine größeren Shop in Deutschland. Die besagte Person hatte dort einen reduzierten Fernseher erworben, dieser war von ca. 2000€ auf ungefähr 300€ - 400€ herunter gesetzt, will mich da jetzt nicht genau festlegen ist schon eine ganze Weile her. Der Mann bestellte den Fernseher darauf, das Unternehmen stornierte die Bestellung mit der Begründung "Preisfehler und Irrtümer" vorbehalten, allerdings ist hier mit abschicken der Bestellung und die Bestätigung per Mail ! Darauf klagte die Person und letztendlich lt. Richter ist hier ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Das Unternehmen musste dieser Person letztendlich den Fernseher für besagten und angebotenem Preis überlassen.


im Fernabsatzgeschäft is das doch ne ganz andere Kiste. warumvermischt ihr immer alles... oder bestellst du bei müller online und holst es in der filiale ab? NEIN! Und auch hier gilt eigentlich, was in den AGB steht. da könnte auch drin stehen, das der Vertrag erst durch Lieferung zustande kommt... und schon hätte der käufer wieder pech gehabt...
solche richterlichen entscheidungen sind grundsätzlich eizelfallentscheidungen und haben imo keinen prezedenzcharakter. andere richter würden hier geltendes recht anwenden. siehe otto , die ausversehen irgend n computer um ein vielfaches billiger anboten, durch einen fehler (praktikant?) - da sind die leute auch am jammern, das sie die ware nicht bekommen zu dem preis, aber otto gibt wenigstens jedem nen 100 euro gutschein, wozu sie gar nich verpflichtet wären...

Im stationärem Handel greift aber eben nicht das Fernabsatzgesetz sondern eher die gängige Praxis die auf konkludentem Handeln basiert. du gehst zur kasse legst den plunder der tussi vor die nase und die ziehts über die kasse und du legst dafür entsprechend geld in die schale

selbst wenn man sich telefonisch beim drogenmüller irgendwas hat reservieren lassen, und die angestellten einem hoch und heilig versichern, dass man es zu dem woher auch immer herkommenden 15 euro bekommen würde. grundsätzlich kann keiner den preis ja vor vö. wissen, außer die angestellten, die das ganze lagerhaltungsmässig schon einbongen...
aber was ich sagen will. selbst wenn die telefonische reservierung zu gewissen konditionen versichert wurde. habt ihr da was handfestes, um im zweifel bei nichteinhaltung zu klagen?
zeichnet ihr telefongespräche dieser art auf um euern rechtsanspruch zu sichern? sicher nich. in dem fall stünde aussage gegen aussage. am ende würden alle parteien so gestellt werden, als wäre kein kaufvertrag zustandegekommen. sprich, ihr erhaltet die ware zu den 15 euro nicht und müller muss nich draufzahlen, schließlich habt ihr keinen nachteil davon - der handel schon (wenn es sich um nen fehler handelte, aber dies gilt es erstmal nachzuweisen als kunde - unmöglich da keine einsicht in interne abläufe usw.)
ist sicher etwas spitzfindig und weit hergeholt, aber im grunde habt ihr nix inner hand, könnt euch auf nix berufen, außer auf die verlässlichkeit desjenigen, mit dem hr gesprochen habt. und wenns n azubi war der vom tuten und blasen eh keinen blassen hat, dann seid ihr eh in den anus gekniffen :-)
der vertrag wird erst an der kasse zum rechtsgültigen kaufvertrag indem angebot und annahme des angebots übereinstimmen...
Geschrieben: 08 Sep 2009 11:21

Rammsteinfan

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Zitat:
Zitat von Rikibu
im Fernabsatzgeschäft is das doch ne ganz andere Kiste. warumvermischt ihr immer alles... oder bestellst du bei müller online und holst es in der filiale ab? NEIN! Und auch hier gilt eigentlich, was in den AGB steht. da könnte auch drin stehen, das der Vertrag erst durch Lieferung zustande kommt... und schon hätte der käufer wieder pech gehabt...
solche richterlichen entscheidungen sind grundsätzlich eizelfallentscheidungen und haben imo keinen prezedenzcharakter. andere richter würden hier geltendes recht anwenden. siehe otto , die ausversehen irgend n computer um ein vielfaches billiger anboten, durch einen fehler (praktikant?) - da sind die leute auch am jammern, das sie die ware nicht bekommen zu dem preis, aber otto gibt wenigstens jedem nen 100 euro gutschein, wozu sie gar nich verpflichtet wären...

Im stationärem Handel greift aber eben nicht das Fernabsatzgesetz sondern eher die gängige Praxis die auf konkludentem Handeln basiert. du gehst zur kasse legst den plunder der tussi vor die nase und die ziehts über die kasse und du legst dafür entsprechend geld in die schale

selbst wenn man sich telefonisch beim drogenmüller irgendwas hat reservieren lassen, und die angestellten einem hoch und heilig versichern, dass man es zu dem woher auch immer herkommenden 15 euro bekommen würde. grundsätzlich kann keiner den preis ja vor vö. wissen, außer die angestellten, die das ganze lagerhaltungsmässig schon einbongen...
aber was ich sagen will. selbst wenn die telefonische reservierung zu gewissen konditionen versichert wurde. habt ihr da was handfestes, um im zweifel bei nichteinhaltung zu klagen?
zeichnet ihr telefongespräche dieser art auf um euern rechtsanspruch zu sichern? sicher nich. in dem fall stünde aussage gegen aussage. am ende würden alle parteien so gestellt werden, als wäre kein kaufvertrag zustandegekommen. sprich, ihr erhaltet die ware zu den 15 euro nicht und müller muss nich draufzahlen, schließlich habt ihr keinen nachteil davon - der handel schon (wenn es sich um nen fehler handelte, aber dies gilt es erstmal nachzuweisen als kunde - unmöglich da keine einsicht in interne abläufe usw.)
ist sicher etwas spitzfindig und weit hergeholt, aber im grunde habt ihr nix inner hand, könnt euch auf nix berufen, außer auf die verlässlichkeit desjenigen, mit dem hr gesprochen habt. und wenns n azubi war der vom tuten und blasen eh keinen blassen hat, dann seid ihr eh in den anus gekniffen :-)
der vertrag wird erst an der kasse zum rechtsgültigen kaufvertrag indem angebot und annahme des angebots übereinstimmen...

Da Du Dich ja mit Recht und Gesetz so gut auszukennen scheinst. würde ich Dir aber in Deinem eigenen Interesse raten, den Namen dieser Drogeriekette nicht allzu häufig (möglichst gar nicht) mit einem anderen Begriff für Rauschmittel in einem Wort zu nennen. Wenn aus irgendwelchen Gründen jemand von denen hier mitliest, dann könnte es Ärger geben weil hier eine unangebrachte Verunglimpfung vorliegt.;)
Geschrieben: 08 Sep 2009 11:47

EASTSIDE

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EASTSIDE überlegt ob das Sammeln überhaupt noch Sinn macht...?

oh man wenn ich gewusst hätte das es hier so eine Welle lostritt,dann hätte ich das böse W-Wort nicht benutzt...man man schlimm genug das sich manche immer noch angepisst dewegen fühlen...so war das nicht gemeint, wundert mich das mir nicht noch vorgehalten wurde das auch die Strassen hier im Osten von denen bezahlt wurden/werden...bleibt doch mal ruhig...und zum Thema Beweise...es gibt bei manchen Menschen noch das Wort "vertrauen"...wenn ich gesagt bekomme, das war ein Fehler es kostet 14,99€, dann glaube ich das...was nicht heisst das ich alles glaube...ich muss ja jetzt wieder alles ausklammern, bevor die nächste Welle losbricht...also dann mal ein großes SORRY an die Bürger die sich von meiner Bemerkung noch haben locken lassen...und es tut mir auch sehr leid für diejenigen die mehr als 14,99€ dafür zahlen müssen...jetzt hört bitte auf damit.
Geschrieben: 08 Sep 2009 12:21

ReservoirDog

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Zitat:
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im Fernabsatzgeschäft is das doch ne ganz andere Kiste. warumvermischt ihr immer alles... oder bestellst du bei müller online ....


Ich habe hier nichts vermischt, ich teilte dies lediglich mit das es so ein Urteil gab, sicherlich habe hier vergessen zu erwähnen das es ein Online Shop war, nichts desto trotz verstehe ich deine Aufregung nicht, gibt weitaus wichtiger Dinge über die man sich aufregen kann...in dem Fall smooth und mal wieder an die frische Luft gehen als sich über sowas aufregen.
Geschrieben: 08 Sep 2009 12:27

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Immer ruhig bleiben! Wir reden hier über 5€ das ist ja wohl nicht die Welt und muss nicht gleich in einem Streit enden.
Also cool down ;)
Geschrieben: 08 Sep 2009 12:31

Creed77

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Zitat:
Zitat von EASTSIDE
oh man wenn ich gewusst hätte das es hier so eine Welle lostritt,dann hätte ich das böse W-Wort nicht benutzt...man man schlimm genug das sich manche immer noch angepisst dewegen fühlen...so war das nicht gemeint, wundert mich das mir nicht noch vorgehalten wurde das auch die Strassen hier im Osten von denen bezahlt wurden/werden...bleibt doch mal ruhig...und zum Thema Beweise...es gibt bei manchen Menschen noch das Wort "vertrauen"...wenn ich gesagt bekomme, das war ein Fehler es kostet 14,99€, dann glaube ich das...was nicht heisst das ich alles glaube...ich muss ja jetzt wieder alles ausklammern, bevor die nächste Welle losbricht...also dann mal ein großes SORRY an die Bürger die sich von meiner Bemerkung noch haben locken lassen...und es tut mir auch sehr leid für diejenigen die mehr als 14,99€ dafür zahlen müssen...jetzt hört bitte auf damit.


Laß mal überlegen -----mhmmmmmmmmmmmmmmm, mhmmmmmm--------------------------------------------------------------------------------------------------------- ???!!!!!!

Na gut, entschuldigung angenommen. :rofl:



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Geschrieben: 08 Sep 2009 12:31

pimpf76

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wegen was sich die leute hier die köpfe einschlagen, wahnsinn.... :confused:

für alle saarländer: ich hab grad in homburg angerufen.
alle vorbesteller werden die scheibe für 14,99€ bekommen :thumb:

ich hoffe, das ich zumindest für die saarländische fraktion etwas klarheit schaffen konnte :p
Geschrieben: 08 Sep 2009 12:35

ozeanmartin

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bekomme mein vorbestelltes auch für 14,99,aber das zweite was ich mir gestern habe noch zurücklegen lassen kostet mich am 10.09 17,99 (statt 19,99)


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