Zitat:
Zitat von EASTSIDE
es wurde ja in der akt. Müllerzeitung der preis mit 19,99€
angegeben..das ist aber ein Druckfehler..es kostet 14,99€..lasst
Euch nicht verarschen von den geldgeilen Wessimüllern!!
selten so einen durchfall gelesen, nix gegen dich, aber...
1. werden Druckfehler schon mit Freizeichungsklauseln quasi
rechtswirksam abgesichert. In form von "preisirrtümer und
Änderungen vorbehalten".
Somit hast du als Käufer überhaupt keine rechtliche Handhabe.
2. ist das Prospekt ein unverbindliches Angebot, der Kaufvertrag
kommt erst zustande, wenn du an der Kasse stehst und die Tussi die
Ware übern Scanner zieht. Rein rechtlich gesehen müssten die dir
nicht einmal etwas verkaufen, sie könnten sich ihre Kunden faktisch
aussuchen und zu dir sagen "sorry, dir verkaufen wir gladiator
nicht mal für 20 euro weil mir dein Gesicht nicht gefällt". Rein
rechtlich ist es nämlich so, dass du dem Handel einen Antrag
machst, nämlich gegen den Preis der durch ermittlung nach scanner
zug angezeigt wird, die ware kaufen zu wollen - zweiseitig
bindender vertrag... du das geld - die die ware... verstehn?
einen Druckfehler müsstest du ja als Käufer beweisen. Mach das mal
ohne Zugang zu den Originalen Kalkulationsdaten, Flyer Layouts
usw...