Zitat:
Zitat von atm;2405004
Aber steht bei Paypal nicht, das du nachvollziehbar versenden musst, alsp Packet, o.ä. ?
Hallo,
zu der Diskussion mal eine kleine Erläuterung:
1. Es ist richtig, dass der Käufer bei MAXI-Brief und Warensendung eine Möglichkeit hat über PAYPAL den Betrag zurückzufordern.
2. Es ist ebenfalls so, dass der Verkäufer sein Geld ebenfalls wiederbekommt, wenn er den Versand nachweisen kann. Dies ist möglich mit einer mündlich angegebenen eidesstattlichen Versicherung.
Das bedeutet als Verkäufer muss man gegenüber EBAY nur bestätigen, dass die Ware im nächsten Briefkasten gelandet ist. Dies kann man im Streitfall mit besagter "eidesstattlichen Versicherung" an EBAY bestätigen.
Damit bekommt zum einen der Käufer, aber auch der Verkäufer seinen Betrag erstattet, da es nach deutschem Recht von EBAY nicht nachweisbar ist, was mit der Ware wirklich passiert ist.
FAZIT: Der unversicherte Versand ist genau so sicher wie der versicherte Versand bei Geschäften in Ebay, da das Risiko im Enddefekt bei EBAY liegt.
Wenn sowas mal bei uns passierte, erhielten wir als VK immer den Betrag erstattet, da Ebay nicht 100% nachweisen kann, ob die Ware auf dem Postwege verloren gegangen ist. Das schlechte Geschäft macht dann Ebay, da es an BEIDE Auktionsbeteiligten den Betrag erstatten muss.
Es gibt auch einige rechtliche Erläuterungen auf den EBAY Informationsseiten dazu.
Gruß
Göttlich zu sein ist gut...
... aber gut zu sein ist
göttlich...!!
(C) me
Lob hilft Dir nicht weiter...
... aber Kritik fördert die soziale
Kompetenz und steigert den Lernprozess...
(C) me