Zitat:
Zitat von Klinke26;3948184
Die Reparatur war natürlich selbstverständlich. Das mein Anwalt aber auch noch 600€ Zinsen für mich rausgeschlagen hat, stimmte mich jedoch tröstlich. :)
Nach dem Unfall betrug mein Schaden am Auto 1.846€ . (Kotflügel nach Vorfahrtnahme defekt, Spur verstellt)
Nach 4,5 Jahren betrug der Versicherungsschaden inkl. Anwalt, Gerichtskosten, Mahnungskosten, Gutachtern, .... satte 15.000€ und ein paar Zerquetschte.
Aber mein Anwalt meinte, die Versicherungen spielen dennoch auf sowas. In 4,5 Jahren haben die mehr Zinsen als die 15.000€ eingenommen, und machen dennoch ein Plus.
Weswegen leider von unseriöusen Versicherungen diese Taktik der Verschleppung angewandt wird.
Hier muss ich dann mal auch ein "bischen klugscheißen" :-):
Erst einmal ist die Leistung des Kollegen, hier einen Zinsanspruch geltend gemacht zu haben, nun nicht so sehr lobenswert, sondern gesetzliche Folge einer Verzugsetzung - heißt: hat der Kollege die gegnerische Vers. mal mit dem Schadensbetrag in Verzug gesetzt, was problemlos mittels Setzens einer Frist bei Geltendmachung des Schadens bzw. anschließender Anmahnung erfolgt, befindet sich die Gegenseite dem Grunde nach in Verzug, woraus dann gemäß §§ 286, 288 BGB i. V. m. § 187 BGB analog ein gesetzlicher Zinsanspruch i. H. v. 5%-punkten über Basiszinssatz erwächst.
Ergo: ist es, wenngleich für Doch erfreulich, eigentlich keine so große Leistung hier Zinsen erwirkt zu haben.
Was die schleppende Zahlungsmoral bzw. Regulierung der Versicherungen angeht, trifft der grunsätzliche Eindruck zu - hier versucht man tatsächlich zu verschleppen und auf Zeit zu spielen, in der Hoffnung, dass sich dies dann irgendwann zerschlägt bzw. Verkährung eintritt.
Hier kann man die Angelegenheit aber ganz leicht "fördern" - reguliert die gegnerische Versicherung trotz wiederholter Zalungsaufforderung nebst Fristsetzung nicht, kann und sollte man schlicht Klage gegen Vers., Fahrer und Halter wegen des Schadens erheben - das "fördert" die Regulierung dann ungemein :-). Klar ist, dass hierdurch weitere Kosten entstehen, die erst einmal von dem Klagenden zu verauslagen sind - sollte aber eine Rechtschutzversicherung oder ein Anspruch Auf Prozesskostenhilfe bestehten - so what? - richtig: Klagen :-).
Soll heißen - wenns "zu bunt" wird, klagen.
PS: Blos schade, dass ich hier keine virtuellen Visitenkarten verteilen kann :-).