FSF bezieht Stellung zu PayTv Kürzung :
Auszüge der Mail der
FSF:
Die Ausschussmehrheit sah in einzelnen Gewaltspitzen der Folge eine
offensichtliche schwere Jugendgefährdung im Sinne des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) und der FSF-Prüfordnung.
Dies bedeutet, dass mit Blick auf den Schutz von Kindern und
Jugendlichen keine Ausstrahlung der ungeschnittenen Fassung im
Fernsehen möglich ist; der Gesetzgeber sieht bei sendeunzulässigen
Inhalten keine unterschiedlichen Regelungen für Pay-TV und
Free-TV vor. „Werden Grausamkeiten selbstzweckhaft ausgespielt
oder sehr detailliert geschildert und kommt im Kontext des Angebots
die Problematik von Gewalt als Mittel der Konfliktlösung nicht
hinreichend zum Ausdruck, ist dies ein Indiz für eine
offensichtlich schwere Jugendgefährdung“ (Richtlinien zur PrO-FSF
S. 8).
Obwohl im realitätsfernen Genrekontext zweifelsohne relativierende
Momente dieser Wirkungsannahme entgegenstehen, war der Ausschuss
mehrheitlich der Ansicht, dass sich einzelne Gewaltbilder wegen
ihrer spekulativen, sehr drastischen und detaillierten
Darstellungsweise gegenüber dem narrativen Kontext
verselbstständigen.
Die Episode stellt Gewalthandlungen gegen Zombies dar, die sich
visuell deutlich von Menschen unterscheiden, so dass die
Fiktionalität der Gewalthandlungen weitgehend präsent bleibt und
distanzierend wirkt. Die Darstellung der Tötungen ist allerdings
sehr drastisch und detailliert. Erschwerend im Sinne der
Jugendschutzproblematik tritt hinzu, dass die Protagonisten
zusehends verrohen und offen Lust an der Ausübung von Gewalt, dem
massenhaften blutigen Dahinmetzeln von Zombies, zeigen und
artikulieren.
Diskutiert wurde, ob die Episode die Gewaltlust der Protagonisten
lediglich zeigt, oder ob sie dem Zuschauer Gewaltlust vermittelt
bzw. ihn gezielt in den Blutrausch hineinzieht. Obwohl ersteres
vermutlich intendiert ist (die Narration steht gegenüber der
Gewaltinszenierung immer noch im Vordergrund, es gibt viele
gewaltfreie und Gesprächspassagen), erscheint letzteres nicht
völlig ausgeschlossen. Unterschiedlichen Wirkungen werden
insbesondere im Unterschied zwischen Genreliebhabern und Fans im
Gegensatz zu serienfremden Zuschauern, die die Charaktere und
Entwicklungen nicht kennen, vermutet. Szenen, die lediglich die
Gewaltlust der Protagonisten zeigen (z.B. das lustvolle Abschießen
einer Vielzahl von Zombies von einem Wachturm aus) wurden letztlich
belassen, weil hier der jugendliche Zuschauer zurückschreckt oder
doch zumindest nicht sinnlich durch extreme Gewaltdarstellungen
überwältigt wird. Andere Szenen, die das lustvolle Töten mit extrem
drastischen und detaillierten, in ihrer Wirkung suggestiven
Darstellungen verbinden, wurden dagegen mit Schnittauflagen
belegt.
:D
Grüße
Quelle : Schnittberichte