Geschrieben: 03 Dez 2009 22:23

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Geschrieben: 26 Dez 2009 08:44

Bigscreener
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Geschrieben: 26 Dez 2009 09:13

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Ich hatte an anderer Stelle im Forum schon darauf aufmerksam gemacht, dass von einem absoluten Kopierverbot nicht die Rede sein kann.
Eigentlich ist dieser Thread hier ja der richtige Platz für diese Information, also platziere ich den Text hier einfach noch einmal:
Ich weiß, dass die Rechtslage in diesem Bereich äußerst knifflig und demzufolge sehr umstritten ist.
Die
Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde gegen §95a UrhG vom 18.04.2009 (Az.:
1 BvR 2182/04) durch das Bundesverfassungsgericht enthält in ihrer Begründung einige sehr interessante Klarstellungen:
Zitat:
Zitat von Bundesverfassungsgericht
Durch § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG bleiben einzelne Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch weiterhin grundsätzlich zulässig, wenn dazu nicht eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der Beschwerdeführer stützt sich allein auf Privatkopien, die ohne weiteres von dieser Erlaubnis erfasst sind. Es ist nicht erkennbar, dass die Einführung der §§ 95a, b UrhG für den Beschwerdeführer insoweit substantielle Änderungen gebracht hat.
Zutreffend ist allerdings, dass Selbsthilfemaßnahmen zur Umgehung eines etwaigen Kopierschutzes nunmehr auch dann rechtswidrig sind, wenn sie dazu dienen, von der Erlaubnis des § 53 Abs. 1 UrhG Gebrauch zu machen (Dreyer in HK-UrhR, 2004, § 53 Rn. 12; Schmid/Wirth, Urheberrechtsgesetz, 2004, § 53 Rn. 4). Damit ist aber keine Strafandrohung verbunden. Denn § 108 b Abs. 1 letzter Satzeinschub, § 111 a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UrhG nehmen Umgehungen des Kopierschutzes zum eigenen privaten Gebrauch von straf- und bußgeldrechtlichen Sanktionen aus (vgl. BTDrucks 15/38, S. 29; Schmid/Wirth, a.a.O., Rn. 6; Ernst, CR 2004, S. 39 ).
Zur Beschaffung von Software im Ausland, die Kopierschutzsysteme aushebelt, schreibt das Bundesverfassungsgericht in der selben Ablehnungsbegründung folgendes:
Zitat:
Zitat von Bundesverfassungsgericht
b) Die angegriffenen Regelungen führen zum anderen auch nicht zu einer faktischen Betroffenheit des Beschwerdeführers etwa der Gestalt, dass keine geeigneten Kopierwerkzeuge mehr zur Verfügung ständen. Es ist bereits nicht erkennbar, dass die bei ihm offensichtlich aus der Zeit vor In-Kraft-Treten der Gesetzesänderung noch vorhandenen Werkzeuge nicht auf absehbare Zeit das Außerkraftsetzen der üblichen Kopierschutzmechanismen ermöglichen würden (vgl. dazu Stickelbrock, GRUR 2004, S. 736 ). Zudem ist das Sich-Verschaffen eines geeigneten Werkzeugs beispielsweise aus dem Internet per Download auch nach seinem Vortrag tatsächlich möglich und – wenn es zu privaten Zwecken erfolgt - ebenso wie das Umgehen des Kopierschutzes selbst weder mit Strafe noch mit Bußgeld bedroht.
Fazit:
-
Sich für private, nicht kommerzielle Zwecke Programme im Ausland zu besorgen, die Kopierschutzverfahren umgehen ist nicht per se strafbar.
-
Diese zu privaten Zwecken zu verwenden ist ebenfalls nicht strafbar.
Sonnenklar muss allen aber auch folgendes sein:
-
Solche Kopierprogramme weiter zu verkaufen z.B. bei eBay ist verboten. Da gibt es bereits ein BGH-Urteil dazu.
-
Auch Werbung für solche Programme ist verboten (das bloße Erwähnen des Namens eines Programms ist noch keine Werbung!).
-
Sobald für eine archivierte DVD oder BD kein legal erworbenes Original vorhanden ist, liegt eine Straftat vor.
Geschrieben: 26 Dez 2009 09:43
ich finde es ganz toll, dass du hier eine so tolle aufklärung schaffst bei einem doch sehr sensiblen thema.
wirklich toll. leider kann ich mich nur einmal pro beitrag bedanken! :thumb::thumb:
Geschrieben: 26 Dez 2009 17:59

Amaray Freak
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Jup, finde ich auch sehr gut erklärt, daher ein fettes DANKE!
Für den o.g. Inhalt haftet:
Sven 
"Regel Nr. 1: Der Doktor
lügt!"
Docotor Who
Geschrieben: 08 Jan 2010 09:41
Zitat:
Zitat von bobx1;693129
falls ihr sicherheitskopien von BD,s anlegen wollt - habe ich die folgende erfahrung gemacht:
BD kopie (1:1) mit Toast Titanium - läuft auf PS3 und BD-Player
(gibts nur für Mac-OS (Apple))
hier benötigt man nicht mal einen kopierschutz killer (wie anydvd)
den mac ist der kopierschutz "voll egal"
grüße :) bobx1
Welche Toast Version (ich hab 8)?
Welcher Brenner?