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Sky Deutschland

Gestartet: 27 Mai 2009 17:01 - 7654 Antworten

Geschrieben: 04 Jan 2015 16:31

Heddes

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Mit dem Preis geht es doch schon weiter. Lt. neuen AGB ist eine Preiserhöhung innerhalb der Laufzeit möglich.:eek::rofl::rolleyes:


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Geschrieben: 04 Jan 2015 16:39

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Zitat:
Zitat von Heddes
Mit dem Preis geht es doch schon weiter. Lt. neuen AGB ist eine Preiserhöhung innerhalb der Laufzeit möglich.:eek::rofl::rolleyes:

Aber dann mit sonderkündigungsrecht und wenn man von dem gebrauch macht bekommt man eh den günstigeren preis... Also alles halb so wild. Sky macht das nur weil es genug gibt, die eben nix machen und es stillschweigend hinnehmen...
Geschrieben: 04 Jan 2015 19:41

Heddes

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Zitat:
Zitat von ds1
Aber dann mit sonderkündigungsrecht und wenn man von dem gebrauch macht bekommt man eh den günstigeren preis... Also alles halb so wild. Sky macht das nur weil es genug gibt, die eben nix machen und es stillschweigend hinnehmen...

Leider nur halbwahr. Bis zu einer bestimmten Erhöhung gibt es kein Sonderkündigungsrecht...;)


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Geschrieben: 04 Jan 2015 20:45

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Zitat:
Zitat von Heddes
Leider nur halbwahr. Bis zu einer bestimmten Erhöhung gibt es kein Sonderkündigungsrecht...;)

kann garnicht rechtens sein - ich habe einen Vertrag für 2 Jahre mit mtl. 35€.
wenn der Preis sich ändert, hat man immer Kündigungsrecht!

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Geschrieben: 04 Jan 2015 21:02

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seh ich auch so.
und sky muss auf biegen und brechen die abonnentenzahlen halten. daher hast du gute karten den günstigeren tarif zu behalten... also alles gut ;)
Geschrieben: 04 Jan 2015 21:04

xy78

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ich zitiere mal:

4.2 Sky kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiseröhung“), wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Sky darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Sky informiert den Kunden über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Sky weist den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin.

4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrags, ist der Kunde berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen.


Quelle: http://download.sky.de/web/redaktion/download/AGB_Deutschland.pdf

unter 4.2 steht nicht, wonach eine Preiserhöhung von unter 5% es kein Kündigungsrecht gibt ;)
solche einseitige AGBs wären eh ungültig.


aber mal ehrlich, selbst wenn sky eine Preiserhöhung "versucht", spätestens wenn das Thema Vertragsverlängerung ansteht, wird der Kunde "nein" sagen - ob das sky riskieren will??
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Geschrieben: 04 Jan 2015 23:05

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Bedankte sich 283 mal.


Gestern eine Mail von Sky erhalten:

Sie nutzen aktuell noch nicht die neueste Technologie von Sky. Damit Sie auch weiterhin Ihre abonnierten Programme genießen können, erhalten Sie per Post zum 26.01.2015 kostenfrei diese neue Ausstattung: einen HD-Leihreceiver sowie eine neue Smartcard*.

Schließen Sie diese unbedingt direkt nach Erhalt des Pakets an, damit Sie künftig weiter Sky genießen können.


Frage was ist da jetzt los?
Wieso machen die so einen Scheiß? Ich habe aktuell eine S02 Smartcard und die will ich auch behalten. Schicken die S02 in Rente, weiß da einer mehr? Und was soll ich mit einen solchen Receiver, den die mir aufdrücken wollen.


Naja ich sehe schon ich werde kündigen.. So ein Mist mache ich nicht mit...
Geschrieben: 04 Jan 2015 23:07

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ich würd da mal anrufen und fragen was das soll und ob das nicht so weiterlaufen kann wie bisher...
Geschrieben: 04 Jan 2015 23:19

Heddes

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Zitat:
Zitat von AgentSmith
Gestern eine Mail von Sky erhalten:

Sie nutzen aktuell noch nicht die neueste Technologie von Sky. Damit Sie auch weiterhin Ihre abonnierten Programme genießen können, erhalten Sie per Post zum 26.01.2015 kostenfrei diese neue Ausstattung: einen HD-Leihreceiver sowie eine neue Smartcard*.

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Frage was ist da jetzt los?
Wieso machen die so einen Scheiß? Ich habe aktuell eine S02 Smartcard und die will ich auch behalten. Schicken die S02 in Rente, weiß da einer mehr? Und was soll ich mit einen solchen Receiver, den die mir aufdrücken wollen.

Zitat:
Zitat von ds1
ich würd da mal anrufen und fragen was das soll und ob das nicht so weiterlaufen kann wie bisher...
Ist doch ein alter Schuh, dass das Verschlüsselungssystem für die S02 demnächst nicht mehr unterstützt wird. Daher der Tausch zur V14. Und nein, dagegen kann man nix machen. Wenn du vorher keine Krüppelbox von sky hattest und sie dir jetzt aufgedrückt werden soll kannst dich vielleicht dagegen und gegen das mit dem Kartentausch einhergehende Pairing wehren. Sonst aber nix.


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Geschrieben: 04 Jan 2015 23:31

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Zitat von xy78
kann garnicht rechtens sein - ich habe einen Vertrag für 2 Jahre mit mtl. 35€.
wenn der Preis sich ändert, hat man immer Kündigungsrecht!

Zitat:
Zitat von ds1
seh ich auch so.
und sky muss auf biegen und brechen die abonnentenzahlen halten. daher hast du gute karten den günstigeren tarif zu behalten... also alles gut ;)

Zitat:
Zitat von xy78
ich zitiere mal:

4.2 Sky kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiseröhung“), wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Sky darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. Sky informiert den Kunden über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Sky weist den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin.

4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrags, ist der Kunde berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen.


Quelle: http://download.sky.de/web/redaktion/download/AGB_Deutschland.pdf

unter 4.2 steht nicht, wonach eine Preiserhöhung von unter 5% es kein Kündigungsrecht gibt ;)
solche einseitige AGBs wären eh ungültig.


aber mal ehrlich, selbst wenn sky eine Preiserhöhung "versucht", spätestens wenn das Thema Vertragsverlängerung ansteht, wird der Kunde "nein" sagen - ob das sky riskieren will??

1. Die Rechtmässigkeit ihrer AGB hat Sky noch nie interessiert.
2. Sie werden dich nicht rauslassen, wenn du den AGB, die vor kurzem jedem zugegangen sind, nicht widersprochen hast.
In 4.2. steht, dass sie dir in der Info über die Preiserhöhung mitteilen, ob du ein Kündigungsrecht hast oder nicht und wie das terminiert ist.
In 4.3. steht, dass du ein Kündigungsrecht hast, wenn die Erhöhung 5% erreicht...
3. Vermutlich fangen sie damit aber erst an, wenn die neuen AGB jedem Abo zugrunde liegen.
4. Hat Sky den Abonnenten, die den neuen AGB widersprochen haben, das Abo zum Ende der Laufzeit gekündigt.
5. Schrieb Sky schon immer rote Zahlen. Momentan schauts besser aus und laut eigenen Angaben wächst auch die Abozahl zufriedenstellend.
6. Thema P


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