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Dürfen beschlagnahmte Filme im 18er Bereich angeboten werden?

Gestartet: 30 März 2009 14:42 - 28 Antworten

Geschrieben: 30 März 2009 15:28

Quaid

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Ahja. Vielen dank. Jetzt bin ich dann wohl auch ein wenig schlauer ;)
Geschrieben: 30 März 2009 15:29

LORD - GORE

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ich würde aufmerksam gemacht das Freitag der 13 Teil 3+4 in Deutschland beschlagnahmt sind und der Verkauf in Deutschland sogar strafbar ist
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Geschrieben: 30 März 2009 15:29

Mithrandir

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Zitat:
Zitat von Quaid
Ich denke ich verstehe den aktuellen Gebrauch des wortes "beschlagnahmt" nicht.
Sind das Titel, die irgendwie Mittel zu einem Verbrechen waren? Kann ich mir kaum vorstellen, da es sich dann ja nur um ein einzelnes Exemplar handeln würde, und warum sollte man genau mit diesem Exemplar handeln wollen?

Klärt mal bitte jemand einen unwissenden auf?:rolleyes:

Schau mal hier: http://www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml
Mit freundlichen Grüßen

Mithrandir
Geschrieben: 30 März 2009 15:30

Gast

Zählen da jetzt auch Saw 3+4 unrated dazu ?
Geschrieben: 30 März 2009 15:32

buuhhmann

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Eine derartige Liste liegt der BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) vor. Diese ist aber nicht öffentlich.

Aber...

Zitat:
Listenabfrage
Wenn Sie - beispielsweise zur Vorbereitung eines Antrages/einer Anregung - überprüfen möchten, ob ein bestimmtes Träger- oder Telemedium (Online-Angebot) bereits indiziert ist und in die öffentliche/nichtöffentliche Liste aufgenommen wurde, können Sie dies durch eine eMail an liste@bundespruefstelle.de.
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Geschrieben: 30 März 2009 15:33

buuhhmann

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Zitat:
Zitat von Sleaze
Zählen da jetzt auch Saw 3+4 unrated dazu ?

Nein, die sind lediglich indiziert.
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Geschrieben: 30 März 2009 15:34

Gast

Zitat:
Zitat von buuhhmann
Nein, die sind lediglich indiziert.

Vielen Dank für die prompte Antwort ! Hier werden Sie geholfen :o
Geschrieben: 30 März 2009 15:35

Mithrandir

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Das mit der Liste ist nicht ganz so einfach, da diese (falsch dargestellt) auch als Werbung angesehen werden kann und dies ist ja nicht erlaubt.
Mit freundlichen Grüßen

Mithrandir
Geschrieben: 30 März 2009 15:36

Tsungam

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Zitat:
Zitat von buuhhmann
Listenabfrage
Wenn Sie - beispielsweise zur Vorbereitung eines Antrages/einer Anregung - überprüfen möchten, ob ein bestimmtes Träger- oder Telemedium (Online-Angebot) bereits indiziert ist und in die öffentliche/nichtöffentliche Liste aufgenommen wurde, können Sie dies durch eine eMail an liste@bundespruefstelle.de.

Und wer das macht, landet gleich selbst auf einer Liste ;)



"Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche."
(F. W. Bernstein)

Geschrieben: 30 März 2009 15:39

buuhhmann

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Zitat:
Zitat von Mithrandir
Das mit der Liste ist nicht ganz so einfach, da diese (falsch dargestellt) auch als Werbung angesehen werden kann und dies ist ja nicht erlaubt.

Und aus diesem Grund ist sie nicht öffentlicht. Die BPjM gibt sie nur auf Antrag heraus.

Die Redaktion von bluray-disc.de hat sie z.B. vorliegen, da wir bei der Aufnahme der Titel in die Datenbank überpürfen müssen, ob keine Indizierung oder Beschlagnahme vorliegt.

Auf die Angaben in unserer Datenbank ist somit Verlass, da sie in jedem Fall mit der aktuellsten Liste der BPjM übereinstimmen.
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