Geschrieben: 30 März 2009 14:42
Redakteur
Blu-ray Junkie
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Hi!
Der Titel ist eben auch meine Frage :)
Falls es die User aus Deutschland nicht dürfen, der Verkauf ist
dank der Beschlagnahmung ja strafbar, dürfen es dann Österreicher?
Mit freundlichen Grüßen
Mithrandir
Geschrieben: 30 März 2009 14:56
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Im Prinzip hast Du Dir Deine Frage schon selbst beantwortet.
;)
In Deutschland ist der Handel mit beschlagnahmten Titeln verboten
und sogar strafbar. Das gilt natürlich auch für die Österreicher,
da bluray-disc.de dem deutschen Recht unterliegt.
Geschrieben: 30 März 2009 14:58
Redakteur
Blu-ray Junkie
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Das hab ich mir schon gedacht, ich wollte es im Prinzip nur mal
offiziell bestätigt haben. Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Mithrandir
Geschrieben: 30 März 2009 15:00
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Zitat:
Zitat von Mithrandir
Das hab ich mir schon gedacht, ich wollte es im Prinzip nur mal
offiziell bestätigt haben. Danke!
Alles klar. Gerne doch. :)
Geschrieben: 30 März 2009 15:18
Gast
Gibt es eigentlich eine Liste der beschlagnahmten Titel im Internet
oder anderswo ?
Geschrieben: 30 März 2009 15:18
Steeljunkie
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so...jetzt weiss ich auch wieder ein wenig mehr
Geschrieben: 30 März 2009 15:19
Steeljunkie
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so eine Liste währe nicht schlecht
Geschrieben: 30 März 2009 15:22
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Ich denke ich verstehe den aktuellen Gebrauch des wortes
"beschlagnahmt" nicht.
Sind das Titel, die irgendwie Mittel zu einem Verbrechen waren?
Kann ich mir kaum vorstellen, da es sich dann ja nur um ein
einzelnes Exemplar handeln würde, und warum sollte man genau mit
diesem Exemplar handeln wollen?
Klärt mal bitte jemand einen unwissenden auf?:rolleyes:
Geschrieben: 30 März 2009 15:25
Amaray Freak
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Zitat:
Zitat von Quaid
Ich denke ich verstehe den aktuellen Gebrauch des wortes
"beschlagnahmt" nicht.
Sind das Titel, die irgendwie Mittel zu einem Verbrechen waren?
Kann ich mir kaum vorstellen, da es sich dann ja nur um ein
einzelnes Exemplar handeln würde, und warum sollte man genau mit
diesem Exemplar handeln wollen?
Klärt mal bitte jemand einen unwissenden auf?:rolleyes:
Medien werden beschlagnahmt, wenn sie gegen §131 verstoßen:
http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html
Diese Medien dürfen dann nicht mehr verkauft, erworben und beworben
werden. Der Besitz an sich, ist aber nicht strafbar.
Geschrieben: 30 März 2009 15:26
Beschlagnahmt werden Titel, weil sie angeblich gegen irgendwelche
Paragraphen verstoßen (meist § 131 Abs. 1 StGB,
Gewaltdarstellung).
Der Besitz solcher Filme ist häufig erlaubt, der Handel ist jedoch
verboten.
Siehe z.B.
http://de.wikipedia.org/wiki/Indizierung#Rechtliche_Abgrenzung
"Die schärfsten Kritiker der Elche waren
früher selber welche."
(F. W. Bernstein)