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Dürfen beschlagnahmte Filme im 18er Bereich angeboten werden?

Gestartet: 30 März 2009 14:42 - 28 Antworten

#1
Geschrieben: 30 März 2009 14:42

Mithrandir

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Hi!

Der Titel ist eben auch meine Frage :)
Falls es die User aus Deutschland nicht dürfen, der Verkauf ist dank der Beschlagnahmung ja strafbar, dürfen es dann Österreicher?
Mit freundlichen Grüßen

Mithrandir
#2
Geschrieben: 30 März 2009 14:56

buuhhmann

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Im Prinzip hast Du Dir Deine Frage schon selbst beantwortet. ;)

In Deutschland ist der Handel mit beschlagnahmten Titeln verboten und sogar strafbar. Das gilt natürlich auch für die Österreicher, da bluray-disc.de dem deutschen Recht unterliegt.
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#3
Geschrieben: 30 März 2009 14:58

Mithrandir

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Das hab ich mir schon gedacht, ich wollte es im Prinzip nur mal offiziell bestätigt haben. Danke!
Mit freundlichen Grüßen

Mithrandir
#4
Geschrieben: 30 März 2009 15:00

buuhhmann

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Zitat:
Zitat von Mithrandir
Das hab ich mir schon gedacht, ich wollte es im Prinzip nur mal offiziell bestätigt haben. Danke!

Alles klar. Gerne doch. :)
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#5
Geschrieben: 30 März 2009 15:18

Gast

Gibt es eigentlich eine Liste der beschlagnahmten Titel im Internet oder anderswo ?
#6
Geschrieben: 30 März 2009 15:18

LORD - GORE

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so...jetzt weiss ich auch wieder ein wenig mehr
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#7
Geschrieben: 30 März 2009 15:19

LORD - GORE

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so eine Liste währe nicht schlecht
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#8
Geschrieben: 30 März 2009 15:22

Quaid

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Ich denke ich verstehe den aktuellen Gebrauch des wortes "beschlagnahmt" nicht.
Sind das Titel, die irgendwie Mittel zu einem Verbrechen waren? Kann ich mir kaum vorstellen, da es sich dann ja nur um ein einzelnes Exemplar handeln würde, und warum sollte man genau mit diesem Exemplar handeln wollen?

Klärt mal bitte jemand einen unwissenden auf?:rolleyes:
#9
Geschrieben: 30 März 2009 15:25

Maniac

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Zitat:
Zitat von Quaid
Ich denke ich verstehe den aktuellen Gebrauch des wortes "beschlagnahmt" nicht.
Sind das Titel, die irgendwie Mittel zu einem Verbrechen waren? Kann ich mir kaum vorstellen, da es sich dann ja nur um ein einzelnes Exemplar handeln würde, und warum sollte man genau mit diesem Exemplar handeln wollen?

Klärt mal bitte jemand einen unwissenden auf?:rolleyes:

Medien werden beschlagnahmt, wenn sie gegen §131 verstoßen:

http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html

Diese Medien dürfen dann nicht mehr verkauft, erworben und beworben werden. Der Besitz an sich, ist aber nicht strafbar.
Geschrieben: 30 März 2009 15:26

Tsungam

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Beschlagnahmt werden Titel, weil sie angeblich gegen irgendwelche Paragraphen verstoßen (meist § 131 Abs. 1 StGB, Gewaltdarstellung).
Der Besitz solcher Filme ist häufig erlaubt, der Handel ist jedoch verboten.

Siehe z.B.
http://de.wikipedia.org/wiki/Indizierung#Rechtliche_Abgrenzung



"Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche."
(F. W. Bernstein)


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