Hallo und guten Abend an alle,
alles beim alten sehe ich und habe es getestet.
Möchte nochmals auf ein Zitat aus "cinefacts" eingehen:
-------------------------------------------------------------------------
da ich einige PS 3 Spiele ordern wollte und ein Anruf beim UK
Service selbst privat nicht mehr die Welt kostet, mal eben beim
Kundenservice in UK angerufen (als Speditionskaufmann spreche ich
im Beruf ja mehr Englisch als Deutsch).
Ergebnis: Amazon.co.uk darf keine Medien mit BFBC 18, teilweise
auch 16 mehr an deutsche Kunden liefern, da amazon.co.uk zur Zeit
die in Deutschland nötige Altersüberprüfung nicht gewährleisten
kann, man arbeite an einer Lösung, die dann "irgendwann" erscheinen
wird (auf Nachfrage wurde kein Datum genannt).
Mein Einwand, dass ein Unternehmen aus UK sich wohl kaum an
deutsche Gesetze beim versenden von Waren halten muss (wenns
Probleme im Empfangsland gibt, ist das Sache des Empfängers) wurde
nicht beachtet.
Desweiteren wurde doch auch in der Vergangenheit fleissig
geliefert, darauf gab es keine direkte Antwort, sondern nur eine
Entschuldigung seitens der freundlichen Mitarbeiterin bei
amazon.co.uk für meinen Ärger mit den nicht möglichen
Order-Plazierungen.
--------------------------------------------------------------------------
Wenn dieses Gespräch wirklich so stattgefunden hat, passiert dass,
was ich bei einem früheren Post schon vermutet habe.
Amazon.de hat aus rechtlichen Gründen sorge zu tragen, dass eine
FSK18, SPIO JK, oder indizierte Warenlieferung PERSÖNLICH beim
Besteller anzukommen hat.
M.W. nach (ich lasse das prüfen) besteht diese Vorgabe aber
AUSSCHLIEßLICH beim Versand von und nach Deutschland.
Bei Importen dürfen nur verbotene Artikel (Kinderpornographie,
Sodomie etc.) konfisziert und strafrechtlich verfolgt werden.
Wer als Arbeitnehmer diese Idiotie schon mal ausprobiert hat kann
froh sein, wenn er einen fähigen Postboten besitzt (zudem es NICHT
vom "normalen" Postboten angeliefert wird und zusätzlich NICHT bei
einem fehlgeschlagenen Zustellversuch zur persönlichen Abholung bei
der örtlichen Postfiliale abgeholt werden kann).
Trotz allem steht die Aussage auf sehr wackeligem Boden:
Hier nochmal einen Auszug aus dem EG-Vertrag, Artikel
30:
Die Bestimmungen
der Artikel 28 und 29 stehen Einfuhr-,
Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder
–beschränkungen nicht
entgegen, die aus Gründen der öffentlichen
Sittlichkeit ,
Ordnung und Sicherheit, zum Schutze der
Gesundheit und des
Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen, des
nationalen
Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem
oder
archäologischem Wert oder des gewerblichen
Eigentums
gerechtfertigt sind. Diese Verbote
oder Beschränkungen
dürfen jedoch weder ein Mittel zur
willkürlichen
Diskriminierung noch eine
verschleierte Beschränkung
des
Handels zwischen den
Mitgliedstaaten darstellen.“
Ich
werde das mal alles abwarten und dann ggf. tätig werden
!
Die Diskriminierung ergibt sich
eindeutig dann, wenn Deutschland NICHT, aber div. andere Länder
beliefert werden.
Blöde Frage ganz zum
Schluß:
Wo
kann man sich für einen Beitrag bedanken ???
Gruß
AL
[/SIZE][/FONT]
Wieder
ein hübscher Kerl - dank Marantz !