Ich muss ehrlich gestehen, ich habe keine Skrupel haben in einem
solchen Fall eine Privatkopie anzufertigen. Und da der Kopierschutz
bewiesenermaßen nicht wirksam ist, glaube ich das ich da rechtlich
sogar auf der sicheren Seite wäre... Hatte da mal was über ein
ähnliches Urteil beim Anfertigen von privaten DVD Kopien gelesen.
Nicht, dass ich ernsthaft befürchten würde die Polizei würde eines
Tages wg. soetwas auf meiner Matte stehen, da ich mir ja sowas
nicht auf die Stirn schreibe und so eh nie jemand was davon
erfahren würde. (dieses Posting verstärkt natürlich einen
Verdachtsmoment ;))
Der Spruch "Nur Orignial ist legal" ist nämlich so nicht richtig.
Es gibt immer noch ein Recht auf die Privatkopie, allerdings ist
das, wie mogwai richtig anmerkt darin eingeschränkt, dass
Kopierschütze nicht umgangen gehen dürfen.
Ich möchte hier niemanden auffordern Kopien anzufertigen, unter gar
keinen Umständen, ich mache hier nur von meinem Recht auf freie
Meinungsäusserung gebrauch in dem ich die rechtliche Situation
bewerte und meine persönliche Meinung dazu preisgebe.
Fakt ist, aufgrund der momentan sehr schwammigen Rechtslage: Eine
Privatkopie ist im Moment vielleicht legal.
Ich bin natürlich auch kein Jurist, und kann mich irren... :)
PS: Meine Aussage weiter oben ein technischen unwirksamen
Kopierschutz dürfe man umgehen ist unrichtig. Auch dies ist nicht
legal. Allerdings ist beim "Hausgebrauch" noch nie ein Urteil in
dem Bereich gefällt wurden. Und wie soll eine Filmfirma jemanden
für soetwas abmahnen, da sie nichts davon erfahren kann ohne eine
unbegründete Hausdurchsuchung.
PPS:
http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,492968,00.html
wg. "wirksamer" Kopierschutz
PPPS: Ich habe noch was mehr recherchiert. Es ist wohl
interessanterweise so, dass es für den privaten Gebrauch zwar nicht
legal ist den Kopierschutz zu umgehen aber es sich um keine
Straftat handelt. Albern, aber so wäre ich wohl aus dem Schneider.
;)
PPPPS: So, und um die Sache zu Ende zu führen habe ich auch direkt
das passende Gesetzt rausgessucht.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html
Zitat: ..."wenn die Tat
nicht ausschließlich zum eigenen
privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich
verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen
Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft."
Das trifft allerdings auch nur auf meine speziell beschriene
Situation zu. In vielen andren Fällen greift das nicht.
I am all about Wine, Women and Song - Pretty much in that
order...
Wait! Make that Women, Wine and Song... Yeah, that seems to be
right...