Das Logo ändert nichts. Darin sind wir uns glaube ich alle
einig.
Die FSK schneidet aber keinen Film selbst. Sie spricht nur die
Altersempfehlung aus. Und dann geht das Studio her und überlegt
sich, ob sich nicht mehr Umsatz machen ließe, wenn man die eine
oder andere Szene rausnehmen würde und dadurch eine tiefere
Altersfreigabe erhalten würde.
Letztendlich liegt die Entscheidung zum Schnitt (wie ja hier schon
geschrieben wurde) beim Studio und nicht bei der FSK.
Daß die FSK nicht immer Entscheidungen trifft, die uns gefallen,
oder die wir nachvollziehen können, das dürfte auch klar
sein.
Das gilt aber in beide Entscheidungsrichtungen. Mal zu streng, mal
zu mild.
Problematisch wird es vorallem immer mit den Ausnahmeregelungen,
die besagen, daß auch ein 6-jähriges Kind einen FSK 12 Film sehen
darf, wenn es in Begleitung eines Erwachsenen ist.
Auf welcher Grundlage soll jetzt dann ein Film ab 12 freigegeben
werden; wenn er OK ist für Kinder ab 12, oder muß er dazu auch
tauglich ab 6 sein, da ja auch 6 jährige in Begleitung von
Erwachsenen den Film sehen dürfen?
Diese ganzen Sonderregelungen verkomplizieren meiner Meinung nach
die Sache. Nur mal ein Beispiel: Ich glaube kaum, daß jemand hier
der Meinung ist, daß das Showdown mit Lord Voldemort aus HP IV und
V für 6-jährige geeignet ist. Deshalb die Altersfreigabe ab 12. Mit
der Ausnahmeregelung darf aber jeder 6 jährige - ganz legal - in
Begleitung eines Erwachsenen in diesen Film hinein.
Aber was soll man machen um das zu verhindern? Den Film ab 16
freigeben, nur damit diese Ausnahmeregelung nicht greift? Ist das
nicht etwas übertrieben?
Ich wünschte mir, die FSK Vorgaben wären erstens nicht ganz so
bindend wie sie es sind, sondern reine Empfehlungen und zweitens es
gäbe mehr Zwischenstufen.
Einen Film erst ab 12 Jahren freizugeben, der eigentlich ab 9
Jahren OK wäre, aber halt für 6 jährige nicht geeignet ist, ist
irgendwie schon blöd.