Zitat:
Zitat von Cyberfrag
Wie, nur weil Open Office was nicht kennt, nimmst Du das nicht?
:rofl:
Wenn nicht frag mal Onkel Google.
Eintrag 2 gibt folgendes Ergebnis:
http://www.dict.cc/deutsch/gestalterisch.html
Nicht böse nehmen aber über die Begründung muss ich doch etwas
schmunzeln.
Ich bin gewiss kein Rechtschreibgenie aber wenn ich was nicht weiß,
schau ich eben nach. ;)
Ich war mir halt nicht sicher. Klingt schon irgendwie merkwürdig
das Wort...
Hab nochmal was ergänzt.
Die neuen Warnhinweise der FSK auf DVD und Blu-Ray Hüllen, sollten
nur auf der Rückseite und dem Datenträger selbst abgebildet sein.
Eine Kennzeichnung auf der Vorderseite sollte nicht erfolgen oder
nur auf einen Aufkleber auf der Verpackungsfolie beschränkt
sein.
Begründung:
Die neue Kennzeichnungspflicht der Warnhinweise der FSK zerstört
die künstlerische Gestaltung der Filmhüllen unangemessen. Die
überdimensionierten Warnhinweise sind unästhetisch und beschneiden
die gestalterische Freiheit des Künstlers. In Zeiten digitalen
Vertriebs, sind Filmhüllen zu Sammlerstücken geworden; häufig gibt
es sogar limitiere Sondereditionen mit besonderen
Verpackungen.
DVD- und Blu-Ray Verpackungen sind keine Wegwerfobjekte wie
Zigarettenschachteln, sondern Sammlerobjekte und zumindest die
Frontseite sollte so im Laden erhältlich sein, wie der Künstler es
ursprünglich vorgesehen hatte.
Auch als Jugendschutzmaßnahme sind die neuen Kennzeichnungen klar
über das Ziel hinausgeschossen. Das die alten Logos kleiner waren,
kann nicht als Begründung dienen, dass Händler und Eltern sich
ihrer Verantwortung gegenüber dem Jugendschutz entzogen haben.