Abend!
Unsere Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat auf der
Webseite direktzu.de/vonderleyen einige Fragen zum Jugendschutz und
entsprechenden Kennzeichnungen auf Spieleverpackungen
beantwortet.
So zum Beispiel die Fragen von Konrad Huber, der sich über die
geschnittenen oder indizierten Fassungen von deutschen
Spiele-Veröffentlichungen beschwert.
Konrad Huber:
“Das kürzen oder indizieren von Spielen und Filmen welche von
vornherein nicht für Kinder und Jugendliche gedacht waren ist kein
Jugendschutz, es ist die Bevormundung von volljährigen Bürgern
aufgrund eines Gesetzes das gar nicht für sie gedacht war.”
von der Leyen:
“Sie beklagen, dass Sie auch als Erwachsener in Deutschland häufig
nur „entschärfte“ Spielversionen erhalten und führen das auf
Jugendschutzvorschriften zurück. Das ist nur zum Teil richtig. Für
Computerspiele, die sich ausschließlich an Erwachsene richten, gibt
es, was den Inhalt angeht, allein das Strafgesetzbuch als
gesetzliche Grenze.”
Zum kompletten Text: Indizierung und Zensur in den neuen
Medien
Ebenfalls von Konrad Huber:
“Es gibt da ein Thema das mir sehr am Herzen liegt in Bezug auf die
neuen Jugendschutzbestimmungen in Deutschland.
Ich rede von den neuen Alterskennzeichnungen der FSK und der USK
auf Verpackungen von Filmen von PC- und Videospielen. Können diese
Hinweise nicht einfach auf der Rückseite angebracht werden?”
von der Leyen:
“Seit dem vergangenen Sommer kann sich niemand mehr herausreden, er
habe nicht gewusst, ob ein gekennzeichnetes Computerspiel z.B. an
einen 12-Jährigen abgegeben werden kann oder nicht. Für alle
Eltern, die ihre Kinder schützen, und Kontrollbehörden, die
verantwortungslose Verkäufer überführen wollen, ist das ist ein
gewaltiger Fortschritt.”
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Quelle:
http://www.play3.de
Zum kompletten Text
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und einem breiten Lächeln im Gesicht."