Diese Symbole sind im Zusammenhang mit Kunstwerken, zu denen auch
historische Filme dieser Art gehören, nicht grundsätzlich verboten.
Ob die Darstellung auf einem Produktcover allerdings noch unter den
Begriff Kunst fällt ist umstritten, da man zu Recht auch vom
Werbezweck ausgehen kann.
Hier wird keine Verherrlichung vorgenommen und es geht mit der
Darstellung nicht einmal um diese Thematik an sich, sondern die
Darstellung der Bilder dient ausschließlich der Veranschaulichung
der Edition.
Nach der Sozialadäquanz-Klausel in § 86a III iVm §
86 III StGB greift der Tatbestand nicht, wenn "die
Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr
verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der
Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des
Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken
dient."
Es gibt leider keine genaue Rechtsprechung zu diesem konkreten
Thema, aber da die Darstellung im Film aus den oben genannten
Gründen möglich ist und auch das Cover hier Bestandteil eben dieses
"Kunstwerks" ist, würden wir davon ausgehen, dass es noch
sozialadäquat ist.
Gerne darf man das aber anders sehen und uns hier vom Gegenteil
überzeugen. Insbesondere sind wir gerne bereit, diese Darstellung
zu entfernen, wenn sich Nutzer hiervon in irgendeiner Form
beeinflusst sehen. Wir möchten keinesfalls einen falschen Eindruck
erwecken und distanzieren uns als Redaktion von allem, was mit
diesem Thema zu tun hat.