Geschrieben: 20 Jan 2011 16:27
Zitat:
Zitat von Roraco
@Schormann
Arbeitest du bei Amazon oder wie ?
Ich habe das von den Schriftlich das ich bei denen bestellt
habe.
In meinen Augen nennt man das einen Kaufvertrag und das ist
bindend.
Bin kein Jurist aber alles andere währe für mich ein grund bei
Amazon nie wieder zu bestellen.
Lasse mich doch nicht von denen veraschen.
Na, ganz sicher arbeite ich da nicht. :rofl::rofl:
Dennoch kommt ein Kaufvertrag
erst mit dem
Versand zustande!! :rolleyes:
Das ist so, war so, und wird immer so bleiben.
Na dann bestell da halt nie wieder, interessiert die bestimmt
enorm, wenn da einer weniger bestellt :eek:
Was manche sich immer denken...
Geschrieben: 20 Jan 2011 16:27
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Bedankte sich 12 mal.
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Sagte 10 Filme und nicht 10 18er Filme.
Die haben meine Komplette Bestellung gelöscht.
...um mich zu besiegen muss er mich im Ring umbringen und um mich
umzubringen, muss er die Kraft haben mir dabei ins Auge zu blicken
und um das zu tun, muss er selbst bereit sein zu sterben...
Geschrieben: 20 Jan 2011 16:28
Zitat:
Zitat von Schoormann
Sie ein posting über deinem.
Wann wird es mal verstanden das Amazon
nicht verpflichtet
ist, euch was zu verkaufen??
Schon garnicht wenn Summe "X" & die Bestellung auf
Systemfehlern beruht!! :rolleyes:
Tja, jetzt gehen wieder die ganzen
Diskussionen diesbezüglich los wie beim letzten Mal. Manche werden
wieder das Glück haben, dass es nicht storniert wird, andere eben
nicht. So ist das Leben.
Aber deswegen wieder herumheulen, da kümmere ich mich lieber um
andere Sorgen.
@ Roraco, du solltest mal genau die AGB von amazon durchlesen ...
;)
Die Moral auf dieser Welt zählt zu jenen Gaben,
die sehr viele Menschen nicht oder doppelt haben.
Geschrieben: 20 Jan 2011 16:28
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Geschrieben: 20 Jan 2011 16:30
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:p palim palim;)
Spoiler(!)
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Geschrieben: 20 Jan 2011 16:31
Gast
Zitat:
Zitat von
Schoormann
Nein, ist es nicht.
Ein Onlinehändler muss DIR prinzipiell
schonmal garnix verkaufen. Die können sich ihre Kunden immer noch
aussuchen.
Genauso ist deine Bestellung lediglich
eine Anfrage. Erst mit dem Versand ist der Deal
besiegelt!
-------------------------------------------------------------------------
Das ist völlig korrekt:
Wenn man nur eine Bestellbestätigung
bekommt, dann hat man noch keinen Anspruch auf die tatsächliche
Lieferung.
Hier mal zwei Beispiele des LG
Hamburg:
1.) Hat der Kunde im Internet in einem
Online-Shop einen Bestellwunsch eingegeben und anschließend durch
Anklicken des Buttons "jetzt bestellen" abgesandt, kann eine
Annahmeerklärung des Betreibers des Online-Shops nicht in einer im
Anschluss an die Bestellung zurückgesandten E-Mail mit dem Wortlaut
"Wir haben Ihre Bestellung wie folgt aufgenommen" gesehen werden.
Denn dabei handelt es sich lediglich um eine Bestätigung des
Zugangs der Bestellung, wie sie § 312 e I Nr. 3 BGB für den
elektronischen Geschäftsverkehr vorsieht. Nichts anderes ergibt
sich daraus, dass in der E-Mail die Angaben "lieferbar" und "kommt
in 1 Woche" folgen, nachdem der Kunde den Button "Lieferauskunft
einholen" gewählt hat.
2.) Wenn ein Unternehmer eine online
abgegebene Bestellung mit einer E-Mail beantwortet, die den Satz
beinhaltet: "Wir senden Ihre Bestellung an die bei dem jeweiligen
Artikel angegebene Adresse", liegt darin lediglich eine Bestätigung
des Zugangs der Bestellung im Sinne von § 312e Abs. 1 S. 1 Nr. 3
BGB. Der Unternehmer nimmt dadurch das Vertragsangebot des Kunden
nicht an.
-------------------------------------------------------------------------
Spricht also alles für Amazon. Geht man
so jedoch mit seinen (Premium)-Kunden um???
Geschrieben: 20 Jan 2011 16:31
Ich poste die auch gerne nochmal hier, damit keiner lange suchen
muss.
Habe weil ich so freundlich bin das wichtige Rot markiert:
Zitat:
Ihre Bestellung
stellt ein Angebot
an uns zum Abschluss eines
Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Amazon.de
aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt
und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese
Bestellbestätigung stellt keine
Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll
Sie nur darüber informieren, dass
Ihre Bestellung bei uns eingegangen
ist. Ein Kaufvertrag kommt erst
dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt
an Sie
versenden und den Versand an Sie mit einer
zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen.
Geschrieben: 20 Jan 2011 16:32
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Zitat:
Zitat von Roraco
@Schormann
Arbeitest du bei Amazon oder wie ?
Ich habe das von den Schriftlich das ich bei denen bestellt
habe.
In meinen Augen nennt man das einen Kaufvertrag und das ist
bindend.
Bin kein
Jurist aber alles andere währe für mich ein grund
bei Amazon nie wieder zu bestellen.
Lasse mich doch nicht von denen veraschen.
jedesmal wieder dieser kinderkram wenn eine fehlerhafte aktion
ausgenutzt wird und amazon dann stoniert :mad::mad::rofl:
les mal die AGBs bei amazon bevor du dort bestellst.........
kaufvertrag kommt erst MIT VERSENDEN DER WARE zustande :eek:
Geschrieben: 20 Jan 2011 16:33
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mh habe die besagten diskusionen nirgens gefunden, muss ich mich
jetzt damit abfinden? laut agb ja. oder bringt es was den support
anzuschreiben und da nachzuharken? 5€ pro film sind ja noch im
rahmen. und lassen nicht auf einen fehler schließen.
Geschrieben: 20 Jan 2011 16:37
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Umfrage: Sind Wendecover
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Zitat:
Zitat von Steelnerd
mh habe die besagten diskusionen nirgens gefunden, muss ich mich
jetzt damit abfinden? laut agb ja. oder bringt es was den support
anzuschreiben und da nachzuharken? 5€ pro film sind ja noch im
rahmen. und lassen nicht auf einen fehler schließen.
NOCHMAL FÜR ANFÄNGER:
In der aktion ging es , filme zu kaufen ohne 18er gebühr!
bestellt man 1 film, fallen die 5 euro gebühr weg die man vorher
zahlen musste
bestellt man 2 filme wurden 10 euro abgezogen 1x 18er gebühr und 1x
warum auch immer.... wenn man sonst 2 18er titel bestellt hat, hat
man ja auch nur 5 EURO 18er gebühr zahlen , egal wieviele 18er
filme man bestellt hat und nicht 10 euro oder 30 euro bei 6
filmen
:eek::eek::eek:
kommt mal wieder runter leute :rofl:
ruft doch bei amazon an ob sie euch die blu rays nicht schenken....