ES ist wirklich eine Unverschämtheit dass die Deutsche Post/dhl
sich das Recht nimmt unbeauftragt die Verzollung durchzuführen
obwohl viele es selbst beim zoll machen möchten. Deshalb habe ich
folgende Anfrage an die Deutsche Post / DHL gesendet(per e-mail)
u.a. an die Pressestelle aber bisher keine Antwort erhalten (etwas
abgeändert):
Deutsche Post DHL Group
Charles-de-Gaulle-Str. 20
53113 Bonn
Sehr geehrtes Pressestelle-Team der Deutschen Post/DHL
Da der dp-dhl-Kundenservice zur einer fachlichen d.h. auf
Paragrafen incl. tief greifender Rechtsgrundlage gestützten
ausführlichen Antwort nicht fähig ist und als Standardantwort immer
nur folgendes mitgeteilt wird: "tut uns leid können wir nicht
ändern der dp-dhl-kornzern möchte die Auslagepauschale punkt
Schluss aus" wende ich mich an sie.
es betrifft die u.a. Sendungsnummer: LZ123456789US
Wie geht die deutsche post mit folgen FALL um ?:
Wie sie bestimmt wissen verlang die Deutschepost/Dhl seit den 1
März eine Auslagepauschale (6euro)
ich möchte aber ausdrücklich NICHT das die Deutschepost/Dhl die
Zollgebühren auslegt d.h. die "Filiale/der Postbote" die
Zollgebühren eintreibt dies ist gegen meinen WILLEN. Mein WILLE ist
die Selbstverzollung beim zuständigen Binnenzollamt(XY).
Nach telefonischer Absprache mit dem Zoll soll ich der
Deutschepost/Dhl verbieten einen Antrag auf "Anmeldung zum
(zollrechtlich) Freien-Verkehr" beim Frankfurter-Zoll zu stellen
was ich hiermit für die Sendungsnummer: LZ123456788US auch tue.
Damit mein WILLE d.h. die gewünschte Selbstverzollung zu Geltung
kommt muss von der Deutschen Post/DHL beim Frankfurter-Zoll
stattdessen ein "Antrag auf/zum Versand (zum Binnenzollamt)"
gestellt werden. Nur somit erreicht mein Paket das Binnenzollamt in
"Stadt XY" und ich kann selbst verzollen.
Die Deutschepost/dhl-gruppe kann nicht argumentieren Sie sei
gesetzlich dazu verpflichtet es kann doch nicht sein dass man sich
bei Ihren Tochterunternehmen der "DHL-express" durch Umwege die
Auslagepauschale dort heißt sie "Kapitalbereitstellungsprovision"
umgehen kann auch als Privatkunde (Stichwort:
DHl-express-rechunungskunde - SEPA Mandatsverwaltung der DPDHL -
Abbuchung der Einfuhrumsatzsteuer von meinem Konto)
Auch die Verbraucher zentrale sah das schon 2003 ähnlich:
http://web.archive.org/web/20060107025559/http://www.verbraucher.de/verbraucherrecht/presse/pm58_03.pdf
Hiermit verweigere ich der Deutschenpost/Dhl die vollmacht der
Verzollung. Es ist mein Wille!
Es gibt keinen erteilten Importauftrag bei der Deutschenpost/DHL.
falls doch widerspreche ich diesen jetzt.
Unten füge ich ein schreiben an das ich auch an den zoll gesendet
habe zu ihrem eigenen Interesse sollten sie auch davon Kenntnis
haben zumal mein eigener Antrag eventuell noch früher beim zoll
eingegangen ist als "irgendein" Antrag der Deutschenpost/Dhl an den
zoll.
Was passiert eigentlich wenn meine Sendung d.h. auch zukünftigen
Sendungen sich grade im Landeanflug in Frankfurt befinden und ich
ZUERST denn Zoll UNTEN gestellten Antrag (siehe ANLAGE)überreiche
noch bevor die DeutschePost/dhl einen Antrag beim zoll stellen
konnte? Spätestens wenn die Sendung in Frankfurt ankommt wird die
deutsche post einen Antrag auf "Anmeldung zum (zollrechtlich)
Freien-Verkehr" stellen doch der zoll wird DANN der deutschen post
meinen ZUERST Eingegangen Antrag vorzeigen(ANLAGE s.u.). Wie
reagiert die Deutschepost/DHL? wird sie gegen meinen willen ihren
eigenen Antrag durchboxen wollen? und das obwohl oben genannter
Text schon einen Tag zuvor der deutschen post/dhl bekannt
war?
mit freundlichen grüßen
xxx
ANLAGE:
Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen
Hahnstraße 68 - 70
60528 Frankfurt am Main
Betreff: Hiermit beantrage ich die Umlagerung der Sendung mit der
Sendungsnummer LZ123456789US zum örtlich zuständigen Zollamt.
Ebenso stelle ich hiermit einen Antrag auf Selbstverzollung der
Sendung mit der gleichen Sendungsnummer LZ123456789US.
Empfänger der Sendung: Mustermann Musterhausen
Hiermit verweigere ich der Deutschenpost/dhl die vollmacht der
Verzollung. Es ist mein Wille!
Es gibt keinen erteilten Importauftrag bei der Deutschenpost/DHL.
falls doch widerspreche ich diesen jetzt.
Nur einen Antrag auf "Anmeldung zum Versand (zum Binnenzollamt)"
der von der deutschen post/dhl gestellt wurde kann ich als
Empfänger akzeptieren.
Eine Akzeptierter Antrag der Deutschen Post/DHL zur "Anmeldung zum
(zollrechtlich) Freien Verkehr" würde meine gewünschte
Selbstvezollung (s.o) verhindern dies darf nicht sein.
Ich möchte meine Sendung selber verzollen, ich verstehe, dass ich
dadurch Anmelder im Zollverfahren werde und sämtliche
Verpflichtungen von der deutschen post auf mich übergehen.
Meine frage ist auch ob ich (Privatperson) dazu zwingend diesen
(atlas)Internetantrag:
www.einfuhr.internetzollanmeldung.de/iza/content.do
ausfüllen und an ihr Zollamt zusenden muss? Ich möchte unbedingt
das Paket beim Binnenzollamt persönlich in Musterhausen
abholen.
mit freundlichen grüßen
Mustermann