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[INFO] Zoll - Einfuhrumsatzsteuer - Auslagepauschale etc.

Gestartet: 15 März 2018 12:08 - 17 Antworten

Geschrieben: 20 März 2018 17:44

rtphoenix

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Ja, meine Sendung mit den Paramount-Wave Steelbooks kam auch so an. Das funktioniert aber auch nur, weil die mit einem Trick den deutschen Zoll umgehen und die Einfuhr in die EU über ein anderes Land, in der Regel Frankreich oder noch U.K., durchführen.
Geschrieben: 20 März 2018 20:25

eLviS1987

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Geschrieben: 24 März 2018 15:59

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Zitat:
Zitat von rtphoenix
Ja, meine Sendung mit den Paramount-Wave Steelbooks kam auch so an. Das funktioniert aber auch nur, weil die mit einem Trick den deutschen Zoll umgehen und die Einfuhr in die EU über ein anderes Land, in der Regel Frankreich oder noch U.K., durchführen.

Das ist so nicht korrekt. Der Lieferdienst meldet die Sendung im Namen von Amazon beim Zoll an. Amazon bzw. der Lieferdienst sind dann Schuldner. Da ist es aber vollkommen egal, wo die Sendung in der EU landet. Meine Amazon.com-Sendungen kommen immer mit UPS (Priority Versand) und fliegen direkt von den USA nach Köln. Bei der Zustellung muß ich auch nur unterschreiben oder die Sendung landet im Briefkasten. Eine Kopie der Rechnung, lediglich als Beleg, daß die Ware versteuert wurde, kommt dann eine Weile später per Post.

Dafür zahlt man bei Versand den Import Fees Deposit an Amazon.com.
Geschrieben: 24 März 2018 18:02

javi

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@CATGIRL:
Nicht wundern, wenn die Zollrechnung nachträglich reinflattert, weil jmd. vom Zoll hier mitgelesen hat :rofl: ;)
Gruss,
Javi



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Geschrieben: 24 März 2018 22:13

Major Kong

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wenn ich also jetzt bei cede etwas bestelle für 20 euro kommt dann diese 6 euro drauf ?
Geschrieben: 24 März 2018 22:19

General_Lee

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Zitat:
Zitat von Major Kong
wenn ich also jetzt bei cede etwas bestelle für 20 euro kommt dann diese 6 euro drauf ?

Nein, erst wenn DHL für Dich die Einfuhrumsatzsteuer auslegen muss (ist erst ab 26,30€ der Fall, da der Zoll Beträge unter 5€ aus Aufwandsgründen nicht vollstreckt).
Geschrieben: 06 Apr 2018 11:56

agent007

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seit 05.04.2018


ES ist wirklich eine Unverschämtheit dass die Deutsche Post/dhl sich das Recht nimmt unbeauftragt die Verzollung durchzuführen obwohl viele es selbst beim zoll machen möchten. Deshalb habe ich folgende Anfrage an die Deutsche Post / DHL gesendet(per e-mail) u.a. an die Pressestelle aber bisher keine Antwort erhalten (etwas abgeändert):

Deutsche Post DHL Group
Charles-de-Gaulle-Str. 20
53113 Bonn


Sehr geehrtes Pressestelle-Team der Deutschen Post/DHL

Da der dp-dhl-Kundenservice zur einer fachlichen d.h. auf Paragrafen incl. tief greifender Rechtsgrundlage gestützten ausführlichen Antwort nicht fähig ist und als Standardantwort immer nur folgendes mitgeteilt wird: "tut uns leid können wir nicht ändern der dp-dhl-kornzern möchte die Auslagepauschale punkt Schluss aus" wende ich mich an sie.

es betrifft die u.a. Sendungsnummer: LZ123456789US

Wie geht die deutsche post mit folgen FALL um ?:

Wie sie bestimmt wissen verlang die Deutschepost/Dhl seit den 1 März eine Auslagepauschale (6euro)
ich möchte aber ausdrücklich NICHT das die Deutschepost/Dhl die Zollgebühren auslegt d.h. die "Filiale/der Postbote" die Zollgebühren eintreibt dies ist gegen meinen WILLEN. Mein WILLE ist die Selbstverzollung beim zuständigen Binnenzollamt(XY).
Nach telefonischer Absprache mit dem Zoll soll ich der Deutschepost/Dhl verbieten einen Antrag auf "Anmeldung zum (zollrechtlich) Freien-Verkehr" beim Frankfurter-Zoll zu stellen was ich hiermit für die Sendungsnummer: LZ123456788US auch tue. Damit mein WILLE d.h. die gewünschte Selbstverzollung zu Geltung kommt muss von der Deutschen Post/DHL beim Frankfurter-Zoll stattdessen ein "Antrag auf/zum Versand (zum Binnenzollamt)" gestellt werden. Nur somit erreicht mein Paket das Binnenzollamt in "Stadt XY" und ich kann selbst verzollen.

Die Deutschepost/dhl-gruppe kann nicht argumentieren Sie sei gesetzlich dazu verpflichtet es kann doch nicht sein dass man sich bei Ihren Tochterunternehmen der "DHL-express" durch Umwege die Auslagepauschale dort heißt sie "Kapitalbereitstellungsprovision" umgehen kann auch als Privatkunde (Stichwort: DHl-express-rechunungskunde - SEPA Mandatsverwaltung der DPDHL - Abbuchung der Einfuhrumsatzsteuer von meinem Konto)

Auch die Verbraucher zentrale sah das schon 2003 ähnlich:
http://web.archive.org/web/20060107025559/http://www.verbraucher.de/verbraucherrecht/presse/pm58_03.pdf

Hiermit verweigere ich der Deutschenpost/Dhl die vollmacht der Verzollung. Es ist mein Wille!

Es gibt keinen erteilten Importauftrag bei der Deutschenpost/DHL. falls doch widerspreche ich diesen jetzt.

Unten füge ich ein schreiben an das ich auch an den zoll gesendet habe zu ihrem eigenen Interesse sollten sie auch davon Kenntnis haben zumal mein eigener Antrag eventuell noch früher beim zoll eingegangen ist als "irgendein" Antrag der Deutschenpost/Dhl an den zoll.

Was passiert eigentlich wenn meine Sendung d.h. auch zukünftigen Sendungen sich grade im Landeanflug in Frankfurt befinden und ich ZUERST denn Zoll UNTEN gestellten Antrag (siehe ANLAGE)überreiche noch bevor die DeutschePost/dhl einen Antrag beim zoll stellen konnte? Spätestens wenn die Sendung in Frankfurt ankommt wird die deutsche post einen Antrag auf "Anmeldung zum (zollrechtlich) Freien-Verkehr" stellen doch der zoll wird DANN der deutschen post meinen ZUERST Eingegangen Antrag vorzeigen(ANLAGE s.u.). Wie reagiert die Deutschepost/DHL? wird sie gegen meinen willen ihren eigenen Antrag durchboxen wollen? und das obwohl oben genannter Text schon einen Tag zuvor der deutschen post/dhl bekannt war?


mit freundlichen grüßen
xxx


ANLAGE:

Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen

Hahnstraße 68 - 70
60528 Frankfurt am Main

Betreff: Hiermit beantrage ich die Umlagerung der Sendung mit der Sendungsnummer LZ123456789US zum örtlich zuständigen Zollamt. Ebenso stelle ich hiermit einen Antrag auf Selbstverzollung der Sendung mit der gleichen Sendungsnummer LZ123456789US.
Empfänger der Sendung: Mustermann Musterhausen

Hiermit verweigere ich der Deutschenpost/dhl die vollmacht der Verzollung. Es ist mein Wille!
Es gibt keinen erteilten Importauftrag bei der Deutschenpost/DHL. falls doch widerspreche ich diesen jetzt.
Nur einen Antrag auf "Anmeldung zum Versand (zum Binnenzollamt)" der von der deutschen post/dhl gestellt wurde kann ich als Empfänger akzeptieren.
Eine Akzeptierter Antrag der Deutschen Post/DHL zur "Anmeldung zum (zollrechtlich) Freien Verkehr" würde meine gewünschte Selbstvezollung (s.o) verhindern dies darf nicht sein.
Ich möchte meine Sendung selber verzollen, ich verstehe, dass ich dadurch Anmelder im Zollverfahren werde und sämtliche Verpflichtungen von der deutschen post auf mich übergehen.
Meine frage ist auch ob ich (Privatperson) dazu zwingend diesen (atlas)Internetantrag:www.einfuhr.internetzollanmeldung.de/iza/content.do ausfüllen und an ihr Zollamt zusenden muss? Ich möchte unbedingt das Paket beim Binnenzollamt persönlich in Musterhausen abholen.

mit freundlichen grüßen
Mustermann
Geschrieben: 06 Apr 2018 19:28

Ares

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Oha dieser Aufwand wegen 6 €....also wenn ich zum Zollamt fahren müsste, dann würde mich das mehr Spritgeld und Zeitaufwand kosten...aber jeder soll machen, wie er denkt :)



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