Geschrieben: 05 Apr 2008 19:04
gelöscht

Zitat:
Zitat von buuhhmann;21392
Hab hier übrigens noch einen Film:
Titel:
Hostel - Indiziert
FSK: SPIO/JK strafrechtlich unbedenklich
Laufzeit: 94 Minuten
Tonspuren: Englisch (DD 5.1), Englisch (PCM 5.1), Deutsch (DD 5.1), Deutsch (PCM 5.1)
Fassung: UNCUT und Extended
Erhältlich: Der Film ist auf dem Index und somit
nicht im deutschen Fachhandel erhältlich.
An ALLE - BITTE nur eine PM an DerSteppenwolf schicken wenn IHR neue Infos zu Filmen habt.
Sonst werden die Seiten hier immer grösser -
ALLE NEUEN INFO SIND AUF DER SEITE 1
Geschrieben: 08 Apr 2008 01:23

Blu-ray Starter
Aktivität:
Forenposts: 4
seit 03.04.2008
Zitat:
Zitat von Breiti;14366
@ SirVolkmar Ja, so ist es gemeint, jedenfalls keine Links auf direkte Angebote - zumindest bis ich 'ne gesicherte Rechtsauskunft bekomme
...
... wie verhält es sich denn eigentlich generell mit der Rechtslage hier betr. der "Blu-Ray" Markenregistrierung? Das Trademark gehört einem Konsortium mehrerer Entwickler?
Da hier soviele Blu-Ray Domains zusammenlaufen, wollte ich eh mal fragen, ob es erlaubt wäre, hier mit BR-Discs zu handeln... oder geht das nur, solange hier nur journalistisch oder beraterisch, jedenfalls ganz unkommerziell gearbeitet wird?
Mich würde diese Frage deshalb interessieren, ob ich bspw. eine "Motorola-V3i-Handy.de" als Website legal und ohne Erlaubnis des Markeninhabers betreiben könnte, solange ich nicht kommerziell publiziere (und nichts abfälliges sage).... Oder dürfte ich auch (mit Affiliateprovision) auf Verkaufspages weiterlinken..? Kommt mir dennoch merkwürdig vor, ob ich es wirklich machen dürfte.
Thx for tipps (sorry, wenn diese Frage vielleicht nicht hierher gehört, aber da in diesem Thread des öfteren von Rechtslage gesprochen wurde... Vielleicht kannst du mir eine PM schicken?)
Geschrieben: 08 Apr 2008 20:29

Projektleitung
Blu-ray Papst
Aktivität:
Forenposts: 19.105
Clubposts: 4
seit 01.02.2008
Samsung
Sony PlayStation 5
Blu-ray Filme:
PS 3 Spiele:
PS 5 Spiele:
Steelbooks:
12
Mediabooks:
1
Bedankte sich 1911 mal.
Das gehört hier natürlich nicht rein, aber wenn es nun schon hier steht...
Hier habe ich mal einen Link, wo Du das nachlesen kannst:
http://www.ulrichwerner.com/online-recht/t2-2.html
Ist eigentlich sehr verständlich erklärt. Solltest Du dennoch Fragen haben, kannst Du Dich per PN bei mir melden, damit wir hier den Thread nicht unnötig füllen. ;)
Geschrieben: 11 Apr 2008 03:21

Blu-ray Starter
Aktivität:
Forenposts: 4
seit 03.04.2008
Hello und thanks für den Link.
Da ich mich in anderen Fragen schonmal mit dem Markenrecht auseinandergesetzt hatte, finde ich mich zurecht.
Um meine Frage betr. dieser Blu-Site und meiner Idee auf einen Nenner zu bringen:
Angesichts diesen vielen blu-ray-domains, die alle in Euer (?) Forum führen ( z.B. auch blu-ray-forum.de) oder meines Dings "motoriola-V3i-forum.de" fällt schonmal glasklar auf, dass konkret der Markenname + Zusatz drinsteckt. : Dann ist wohl darauf zu achten, dass mann nicht behindert, dass man lautere Absichten verfolgt und dass es eine "private Site" bleibt, auf der kein Kommerz abläuft... stimmts?
Aber wie verhält es sich dann, wenn die Besucher mit externen Links beworben werden, die zu Affiliate-Shops mit blu-rays oder motorola-zubehör führen, wo man mit einem Werbe- oder Webmaster-Provisionsvertrag etwas Kohle verdient?
Du verstehst: Ich will die Grenze austasten, wie ich mit meinem Themen-Forum/ Blog o.ä. ohne juristische Gefahr etwas Geld machen kann ... als Ausgleich für die privat gepflegte Redaktion rund ums Moto-Handy.
Bei Blu-Ray ist wohl eine andere Situation, da es sich ujm eine Verfahrenstechnik handelt und nichnt um eine Produktmarke wie Motorola... Will sagen, selbst mit der Domain Blu-Ray-Disc.de stehst Du nichtmal in Konkurrenz zu einer Marke "Onkel Blu-Ray", den alle Besucher erwartet hätten (Verwechslungsgefahr)... bei "Motorola-Zubehör" könnte ein Vorwurf der Irreführung zu Problemen führen.
Habt Ihr Euch (gehörst du zu den Machern dieser Site?) sicher eine tüchtige Rechtsberatung geholt, um nicht Gefahr zu laufen, den Markt der gesamten Blu-Ray-Domains reserviert zu haben? Ich denke mal, das geht deshalb gut, weil es keine klare Vorstellung des Kunden über EINE SPEZIELLE Blu-Ray-Marke gibt (s.o.)?
Wenn Du Dich dazu auskennst, freu ich mich über eine Diskussion
Der Norden
Geschrieben: 11 Apr 2008 05:49

Blu-ray Fan
Aktivität:
Forenposts: 1.158
seit 15.08.2007
Pioneer PDP-LX5080D
Pioneer BDP-LX70A
Blu-ray Filme:
zuletzt kommentiert:
Mobile Variante von
bluray-disc.de mit neuen
Funktionen
Bedankte sich 9 mal.
@Nordland
hier darf KEINE Rechtsberatung stattfinden.
such Dir einen einen Fachanwalt für Onlin-Recht.
Da kannst Du solche Fragen problemlos stellen.
Grüße Reni...
Geschrieben: 11 Apr 2008 12:14

Projektleitung
Blu-ray Papst
Aktivität:
Forenposts: 19.105
Clubposts: 4
seit 01.02.2008
Samsung
Sony PlayStation 5
Blu-ray Filme:
PS 3 Spiele:
PS 5 Spiele:
Steelbooks:
12
Mediabooks:
1
Bedankte sich 1911 mal.
Zitat:
Zitat von Nordland;111482
Hello und thanks für den Link.
Da ich mich in anderen Fragen schonmal mit dem Markenrecht auseinandergesetzt hatte, finde ich mich zurecht.
Um meine Frage betr. dieser Blu-Site und meiner Idee auf einen Nenner zu bringen:
Angesichts diesen vielen blu-ray-domains, die alle in Euer (?) Forum führen ( z.B. auch blu-ray-forum.de) oder meines Dings "motoriola-V3i-forum.de" fällt schonmal glasklar auf, dass konkret der Markenname + Zusatz drinsteckt. : Dann ist wohl darauf zu achten, dass mann nicht behindert, dass man lautere Absichten verfolgt und dass es eine "private Site" bleibt, auf der kein Kommerz abläuft... stimmts?
Aber wie verhält es sich dann, wenn die Besucher mit externen Links beworben werden, die zu Affiliate-Shops mit blu-rays oder motorola-zubehör führen, wo man mit einem Werbe- oder Webmaster-Provisionsvertrag etwas Kohle verdient?
Du verstehst: Ich will die Grenze austasten, wie ich mit meinem Themen-Forum/ Blog o.ä. ohne juristische Gefahr etwas Geld machen kann ... als Ausgleich für die privat gepflegte Redaktion rund ums Moto-Handy.
Bei Blu-Ray ist wohl eine andere Situation, da es sich ujm eine Verfahrenstechnik handelt und nichnt um eine Produktmarke wie Motorola... Will sagen, selbst mit der Domain Blu-Ray-Disc.de stehst Du nichtmal in Konkurrenz zu einer Marke "Onkel Blu-Ray", den alle Besucher erwartet hätten (Verwechslungsgefahr)... bei "Motorola-Zubehör" könnte ein Vorwurf der Irreführung zu Problemen führen.
Habt Ihr Euch (gehörst du zu den Machern dieser Site?) sicher eine tüchtige Rechtsberatung geholt, um nicht Gefahr zu laufen, den Markt der gesamten Blu-Ray-Domains reserviert zu haben? Ich denke mal, das geht deshalb gut, weil es keine klare Vorstellung des Kunden über EINE SPEZIELLE Blu-Ray-Marke gibt (s.o.)?
Wenn Du Dich dazu auskennst, freu ich mich über eine Diskussion
Der Norden
Ich gehöre nicht zu den Machern der Seite, nein, aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass hier eine Rechtsberatung stattgefunden hat.
In diesem Fall kann ich mich reni nur anschließen. Deine Fragen gehen sehr ins Detail. Tipp: Auf vieles findest Du im Internet jede Menge Antworten, wenn Du richtig suchst. ;) Eine juristische Beratung wird dadurch aber nicht ersetzt! Ich kenne mich mit Online-Recht ein wenig aus, aber da das nicht mein Schwerpunktbereich ist und ich erst noch mitten in meiner juristischen Ausbildung stecke, kann ich Dir hierzu keine kompetente Auskunft erteilen.
Wenn Du vor hast damit Geld zu verdienen kann ich Dir nur - wie auch schon reni - raten einen Fachanwalt für Online-Recht aufzusuchen und Dich dort beraten zu lassen. Das kostet zwar ein wenig, aber 1. der kennt sich am besten damit aus, 2. wenn Du eh vor hast damit Geld zu verdienen, sieh es als Investition dafür ;) und 3. bei den detailieren Fragen darf Dich schon kein anderer beraten, als ein RA. Das ist rechtlich so geregelt. ;) (im Rechtsberatungsgesetz RBerG)
Tut mir Leid, dass ich Dir hier nichts anderes sagen kann, aber ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg bei Deinem Projekt... das wird schon. ;)
Geschrieben: 15 Apr 2008 10:55

Blu-ray Starter
Aktivität:
Forenposts: 4
seit 03.04.2008
..., Rechtsberatung ist klar. Sorry, ich hatte mich generell gerade in das Thema so reingewühlt. aber es passt hier nicht rein.
Thanks
Geschrieben: 21 Apr 2008 07:22

Blu-ray Fan
Aktivität:
Forenposts: 559
Clubposts: 3
seit 18.04.2008
Samsung UE-55F6510
Sony BDP-S590
Blu-ray Filme:
PS 3 Spiele:
Steelbooks:
38
Mediabooks:
1
Bedankte sich 63 mal.
Dikus ist zum Serienfan mutiert!
CU nur die Kinofassung, die amerikanische BD beinhaltet sowohl die Kino als auch die längere Unrated Version.
Link zu meinem Posting hier:
https://bluray-disc.de/forum/blu-ray-filme/8522-coyote-ugly-nur-kinofassung.html
LG
Dikus
Geschrieben: 25 Mai 2008 10:45

3D Maniac
Blu-ray Starter
Aktivität:
Forenposts: 279
Clubposts: 7
seit 30.04.2008
Samsung PS-51D550
Sony PlayStation 3
Blu-ray Filme:
PS 3 Spiele:
Steelbooks:
27
Mediabooks:
8
Bedankte sich 22 mal.
Zitat:
Zitat von DerSteppenwolf;14360
Titel:
Death Sentence
FSK: keine Jugendfreigabe
Laufzeit: 105 Minuten
Tonspuren: Englisch (DTS-HD 5.1), Deutsch (DTS-HD 5.1)
Fassung: CUT (= R-RATED Fassung (Kinofassung))
Erhältlich: Der Film ist überall im deutschen Fachhandel erhältlich.
Zusatzinfo: In den USA ist der Film als DVD in der Uncut (Unrated) Fassung erhältlich.
Es scheiten sich ja immer die Geister über R-Rated und Unrated.
Ich persönlich bin immer noch der Meinung das ich die ungeschnittenenen R-Rated Freddy Krüger Filme und Freitag der 13. Filme habe :D (wenns offizielle Unrated geben würde, wäre ich vielleicht auch anderer Meinung ;) )
Aber bei diesem hier ist, wie bei vielen anderen neuen Produktionen mittlerweile leider auch, die Unrated eigentlich eher ne Mogelpackung. Es wird halt drauf geschrieben weil es sich gut verkauft ;)
Das heisst für die Gorehounds: Alle Gewaltszenen sind schon in der R-Rated drin. Die Unrated ist lediglich um Storyelemente erweitert worden und hat ein pessimitischeres Ende.
Kann man also imo bedenkenlos kaufen
Geschrieben: 25 Mai 2008 11:29

Blu-ray Starter
Aktivität:
Forenposts: 384
Clubposts: 1
seit 20.02.2008
LG
LG BP730
Blu-ray Filme:
Steelbooks:
3
Bedankte sich 2 mal.
jetzt mal zu Hostel 1 ist nicht Indiziert das is ne fehl info der 2. Teil is Indiziert [liste B]es hatelt sich dabei um die Spio/JK Fassung