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Man on Fire

Gestartet: 17 Jan 2015 11:57 - 30 Antworten

Geschrieben: 26 Jan 2015 21:05

gelöscht

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Will jetzt nichts behaupten, aber wenn ich mich nicht irre, dürfen beschlagnahmte Titel weder angeboten noch verkauft werden. Und wenn ich mich weiterhin nicht irre ist weder der Erwerb noch der Besitz strafbar.
Geschrieben: 26 Jan 2015 21:08

TheHidden

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Zitat:
Zitat von jackoneill71
Will jetzt nichts behaupten, aber wenn ich mich nicht irre, dürfen beschlagnahmte Titel weder angeboten noch verkauft werden. Ich glaube das liegt daran das Beschlagnahmungen gerichtlich angeordnet werden. Wenn ich mich nicht irre ist aber weder der Erwerb noch der Besitz strafbar.


Sie dürfen glaube ich nur nicht BEWORBEN werden;)
Geschrieben: 26 Jan 2015 21:11

Gast

Zitat:
Zitat von supergondi
Aber indizierte Titel dürfen doch auf FSK 18 Börsen verkauft werden, oder? Ansonsten könnten die doch jeden zweiten Stand dicht machen. Und auch wenn es vielleicht nicht hier hin gehört, aber wie ist denn die Regelung bei beschlagnahmten Titeln? Darf ich sie besitzen? Darf ich Sie kaufen? Verkauf ist verboten, das ist klar.

Die Lederjacken sind schon klasse, wie bei den Kontrolleuren in der U Bahn!

Beschlagnahmte Titel darfst Du als Händler NICHT verkaufen, auch nicht auf Börsen!
Das betrifft nur Deutschland!
In Österreich oder sonst wo, darfst Du Film XY verkaufen, als Händler.
Als Käufer, darfst Du beschlagnahmte Titel besitzen!
Jedoch nicht damit handeln, etc.
Auf Börsen gibt es allerdings alles - Beschlagnahmtes, Bootlegs, etc.
Geschrieben: 26 Jan 2015 21:14

gelöscht

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Zitat:
Zitat von TheHidden
Sie dürfen glaube ich nur nicht BEWORBEN werden;)

Jetzt ist die Frage, inwiefern ein bewerben stattfindet, lege ich Waren öffentlich aus, ist das ein zur Schau stellen und so gesehn ein bewerben der Waren zu Verkaufszwecken. :p

So, jetzt kann man anfangen sich drüber zu streiten...:p

Ich bin der Meinung dass das ein bewerben ist.

Haben wir zufällig einen echten und keinen selbsternannten Juristen im Board? :rofl:
Geschrieben: 26 Jan 2015 21:32

T-1000

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Also illegal ist es natürlich garantiert so etwas zu verkaufen. Aber wenn man Man on Fire als UK Blu Ray hat und die deutsche DVD besitzt, kann man nun mal mit entsprechenden Tools eine deutsche DTS-HD MA erzeugen.

Daraus wiederum lässt sich rückwärts eine BD machen und um so etwas wird es sich hier wohl handeln.

Traurig genug, dass der Film nicht legal als deutsche Blu Ray Auskopplung kommt. Wobei ich wetten könnte, die hat dann den normalen AC3.

Ist das nicht bei dem Film Point Break (Gefährliche Brandung) genauso?

Sascha's Movieprops Zone:

Steelcase™: 22/22
IronPak™: 21/33
Viva Metal Box™: 28/33

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BMG......you'll never walk alone!
Geschrieben: 26 Jan 2015 21:50

>Vampire<

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indiziert = strengere FSK 18, heisst:
darf nicht OFFEN ausgestellt, und damit beworben werden (das ausstellen ist einem verkaufs-angebot gleichzusetzen = werben)
in bereichen, in denen nur nachweislich volljährige kunden zutritt haben (videotheken im fsk 18 bereich, filmbörsen mit räumen mit ausweiskontrolle ) dürfen diese jedoch ausgestellt und angeboten werden.
einige märkte haben in der vergangenheit auch indizierte titel "unter´m ladentisch" gegen virlage des ausweises verkauft, aber da einige kunden vom info schalter zur kasse sich das ganze nochmal überlegt haben, udn keine lust hatten, den film wieder zur info zu bringen haben die den einfach ins regal gestellt,,, udn wenn das dann von den falschen leuten entdeckt wird, die das dann auch zur anzeige bringen, gibt es schnell bussgelder im 5-stelligen bereich, und deshalb lassen die meisten märkte davon mittlerweile die finger
bei fsk18 titeln reicht es, das beim kauf der ausweis überprüft wird, ausgestellt und angeboten werden dürfen sie überall.
BESCHLAGNAHMTE titel dürfen nicht verkauft, ausgestellt oder beworben werden
weder gewerblich, noch privat
der besitz und erwerb ist jedoch erlaubt! - nicht nachfragen, ist deutsche rechtsprechung, "gagga" halt!
soll heissen: wenn ich mir einen film im ausland bestelle, der hier beschlagnahmt ist, wird dieser beim zoll im fall einer kontrolle einbehalten und ich muss ihn bezahlen - blöd, aber rechtens!
strafe: keine
kommt der film jedoch ungesehen durch den zoll, und ich stell ihn mir ins regal, hab ich glück gehabt - ist nicht strafbar!
kommt der missgünstige nachbar, und zeigt mich wegen des besitzes an, gibt´s nur ein kopfschütteln seitens der staatsanwaltschaft
biete ich jedoch dieses teil zum verkauf oder tausch an, muss ich damit rechnen das ich besuch bekomme und das teil beschlagnahmt wird.
ein bussgeldverfahren ist nicht auszuschliessen, wird aber beim ersten mal nicht besonders hoch sein.
bestell ich mir jedoch zur hobby-re-finanzierung ein duzend von diesen beschlagnahmten titeln und versuch die über bekannte platformen , oder sonstige wege zu veräussern, kommt schon der gewerbliche charakter dazu, und die sache wird mit sicherheit teurer, vor allem wenn eine hausdurchsuchung stattfindet, und noch mehr infrage kommende titel in höherer auflage als eigenbedarf (1!) gefunden werden
dann gibt es noch die titel, die per se verboten sind, weil sie einfach abartig sind (stichwort pädophälie, sodomie, snuff etc)
die besitzer solcher titel sollte man gleich mit beschlagahmen ... denn das geht mal gar nicht!
aber das ist auch ein anderes thema
reden wir jedoch von nicht lizensierter ware wie bootlegs, kommt auf den händler echt ne menge ärger zu!
je nach umfang des warenlagers kann und wird das RICHTIG teuer werden!
...
Thomas


Club der Steeljunkies


 
Geschrieben: 26 Jan 2015 22:18

TheHidden

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Zitat von jackoneill71
Jetzt ist die Frage, inwiefern ein bewerben stattfindet, lege ich Waren öffentlich aus, ist das ein zur Schau stellen und so gesehn ein bewerben der Waren zu Verkaufszwecken. :p

So, jetzt kann man anfangen sich drüber zu streiten...:p

Ich bin der Meinung dass das ein bewerben ist.

Haben wir zufällig einen echten und keinen selbsternannten Juristen im Board? :rofl:


Ja.... Junge.... DU MICH AUCH:rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::p:p:p:p:p
Geschrieben: 26 Jan 2015 22:34

gelöscht

Avatar gelöscht

Zitat:
Zitat von TheHidden
[/COLOR]
Ja.... Junge.... DU MICH AUCH:rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::p:p:p:p:p

Angenehm... O'Neill mit 2 L... :cool:

P.S. Punkto: Junge.... Du bist immer noch jünger als ich... :p :rofl:

...und das mit dem Juristen war noch nich mal auf Dich bezogen, sondern allgemein...:rofl: :rofl: :rofl:
Geschrieben: 27 Jan 2015 00:33

supergondi

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@ Thomas: wow, vielen Dank, jetzt habe auch ich es verstanden, wobei ich dir zustimmen muss, dass das deutsche Gesetz in einigen Punkten total gaga ist. Aber gut zu wissen, wie man sich im Zweifelsfall verhalten kann, also dass man durchaus im Ausland bestellen darf aber halt Glück haben muss.

Was die verbotenen Titel angeht bin ich ganz deiner Meinung, aber das gehört nun wirklich nicht hierher😉

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Geschrieben: 27 Jan 2015 08:42

movieguide

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Unverständlich. Ich meine Denzel Washington in einem Tony Scott Film der durchaus eine ansehnlich Fangemeinde hat. Wieso man das nicht gebacken kriegt, versteht wohl keiner.
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