indiziert = strengere FSK 18, heisst:
darf nicht OFFEN ausgestellt, und damit beworben werden (das ausstellen ist einem verkaufs-angebot gleichzusetzen = werben)
in bereichen, in denen nur nachweislich volljährige kunden zutritt haben (videotheken im fsk 18 bereich, filmbörsen mit räumen mit ausweiskontrolle ) dürfen diese jedoch ausgestellt und angeboten werden.
einige märkte haben in der vergangenheit auch indizierte titel "unter´m ladentisch" gegen virlage des ausweises verkauft, aber da einige kunden vom info schalter zur kasse sich das ganze nochmal überlegt haben, udn keine lust hatten, den film wieder zur info zu bringen haben die den einfach ins regal gestellt,,, udn wenn das dann von den falschen leuten entdeckt wird, die das dann auch zur anzeige bringen, gibt es schnell bussgelder im 5-stelligen bereich, und deshalb lassen die meisten märkte davon mittlerweile die finger
bei fsk18 titeln reicht es, das beim kauf der ausweis überprüft wird, ausgestellt und angeboten werden dürfen sie überall.
BESCHLAGNAHMTE titel dürfen nicht verkauft, ausgestellt oder beworben werden
weder gewerblich, noch privat
der besitz und erwerb ist jedoch erlaubt! - nicht nachfragen, ist deutsche rechtsprechung, "gagga" halt!
soll heissen: wenn ich mir einen film im ausland bestelle, der hier beschlagnahmt ist, wird dieser beim zoll im fall einer kontrolle einbehalten und ich muss ihn bezahlen - blöd, aber rechtens!
strafe: keine
kommt der film jedoch ungesehen durch den zoll, und ich stell ihn mir ins regal, hab ich glück gehabt - ist nicht strafbar!
kommt der missgünstige nachbar, und zeigt mich wegen des besitzes an, gibt´s nur ein kopfschütteln seitens der staatsanwaltschaft
biete ich jedoch dieses teil zum verkauf oder tausch an, muss ich damit rechnen das ich besuch bekomme und das teil beschlagnahmt wird.
ein bussgeldverfahren ist nicht auszuschliessen, wird aber beim ersten mal nicht besonders hoch sein.
bestell ich mir jedoch zur hobby-re-finanzierung ein duzend von diesen beschlagnahmten titeln und versuch die über bekannte platformen , oder sonstige wege zu veräussern, kommt schon der gewerbliche charakter dazu, und die sache wird mit sicherheit teurer, vor allem wenn eine hausdurchsuchung stattfindet, und noch mehr infrage kommende titel in höherer auflage als eigenbedarf (1!) gefunden werden
dann gibt es noch die titel, die per se verboten sind, weil sie einfach abartig sind (stichwort pädophälie, sodomie, snuff etc)
die besitzer solcher titel sollte man gleich mit beschlagahmen ... denn das geht mal gar nicht!
aber das ist auch ein anderes thema
reden wir jedoch von nicht lizensierter ware wie bootlegs, kommt auf den händler echt ne menge ärger zu!
je nach umfang des warenlagers kann und wird das RICHTIG teuer werden!
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Thomas