Geschrieben: 21 Sep 2008 09:28

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Tomanfredi http://tomanfredi.jimdo.com/
Neues Urheberrecht: Was Sie seit 1. Januar kopieren dürfen
- und was nicht
INFO von :Ratgeber: Die große
COMPUTER BILD-Kopier-BibelGrundsätzlich gilt: Alle Rechte liegen weiter beim Urheber
eines Werks, zum Beispiel einem Musiker oder dem Rechteinhaber.
Privatkopien werden lediglich geduldet – ein Recht darauf gibt es
nicht. Wer sich an die folgenden Regeln hält, muss aber kein
schlechtes Gewissen haben. Denn im Preis für CD- und
DVD-Brenner
sowie Rohlinge sind Urheberrechtsabgaben enthalten, die
über Verwertungsgesellschaften an Künstler oder Musikverlage
fließen
Wenige Kopien sind unproblematisch
Wer Familienmitgliedern und engsten Freunden einen
Musik-Mix brennen will oder eine Sicherungskopie anfertigt, darf
das weiter tun. Allerdings ist nur eine geringe Anzahl von Kopien
für den Eigenbedarf zulässig. Eine feste Grenze gibt es nicht. Vor
Jahren hat jedoch die Rechtsprechung maximal sieben Kopien erlaubt.
Wichtig ist, dass man über die Originale verfügt oder sich diese
legal besorgt hat.
Kopierschutz nicht umgehen
Wenn Originale einen Kopierschutz haben, dürfen sie nur
analog kopiert werden – zum Beispiel von der CD auf eine Kassette.
Der Inhalt darf also nicht auf eine andere CD gebrannt werden. Ein
übliches PC-Brennprogramm erkennt normalerweise den Kopierschutz
und weist den Benutzer darauf hin. Oft informiert auch der
Hersteller auf der Verpackung über den Kopierschutz. Wer versucht,
die Sperre bewusst zu umgehen, macht sich strafbar. Dann drohen
Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar
Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Schon eine einzige Raubkopie
ist in diesem
Gefälschte DVDs und illegale Downloads
-
Finger weg von Film-DVDs, die
Ihnen im Urlaub zu Schleuderpreisen angeboten werden: Es handelt
sich meist um Raubkopien.
Gesundes Misstrauen bei Urlaubs-Schnäppchen
Shoppen in den Ferien ist beliebt – und nicht selten sind
die Angebote besonders günstig. Da greifen Reisende gern zu und
kaufen neue CDs oder DVDs. Doch sollten sie bei sehr günstigen
Angeboten misstrauisch sein: Es kann sich dabei um professionelle,
täuschend echt wirkende Raubkopien handeln – sie kann der Zoll
ersatzlos beschlagnahmen. Wer sehr viele dieser CDs oder DVDs im
Gepäck hat, steht schnell im Verdacht, damit gewerblich zu handeln
– und muss mit einem Strafverfahren rechnen.
Unrechtmäßige Vorlagen nicht weiter kopieren
Wer eine offensichtlich unrechtmäßige Kopie weiter
vervielfältigt, macht sich strafbar. Das gilt zum Beispiel für
Kopien von kopiergeschützten Original-CDs. Gebrannte Spielfilme
sollten immer misstrauisch machen – nahezu alle DVDs enthalten
nämlich einen Kopierschutz. Bei Filmen, die für die Kinos
angekündigt, aber noch nicht angelaufen sind, ist die Legalität
grundsätzlich zweifelhaft.
Finger weg von illegalen Downloads
Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet
dürfen nicht heruntergeladen werden. Das hat der
Gesetzgeber jetzt klargestellt. Vorsicht also bei kostenlosen Film-
und Song-Angeboten aus zweifelhaften Quellen. Bei legalen
Musik-Anbietern im Netz sind Downloads meist kostenpflichtig.
Stehen Lieder gratis zur Verfügung, sollten Nutzer genau hinschauen
– vor allem, wenn die gleichen Stücke anderswo Geld kosten. Besser
genau prüfen, ob sie urheberrechtlich geschützt sind. Manchmal
bieten Künstler und kommerzielle Anbieter aber Gratis-Songs zu
Werbezwecken an – dann ist der Download rechtlich
unbedenklich.Vorsicht bei Online-Tauschbörsen
Um solche Börsen zu nutzen, muss man in der Regel Teile der
eigenen Festplatte
für andere Nutzer zugänglich machen. Wer die Anweisungen
nicht richtig liest und den falschen Klick macht, öffnet vielleicht
unbewusst sein Musik-Archiv. Damit werden jedoch schnell
urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht –
und das ist strafbar.
Urheberrecht auf eigener Internetseite
beachten
Auch für private Online-Angebote gilt das Urheberrecht. So
schön es sein kann, Urlaubsfilme mit Musik zu untermalen oder das
Lieblingslied zu spielen – Vorsicht ist angebracht! Wer auf solche
Elemente nicht verzichten will, muss sich in der Regel an die Gema
wenden und Rechte erwerben. Das gilt auch für Podcasts, also selbst
produzierte Radiosendungen im Netz. Soll beim eigenen Podcast Musik
gespielt werden, ist es besser, die Rechte genau zu klären.
Andernfalls macht man Inhalte ohne Erlaubnis öffentlich zugänglich.
Das Gleiche gilt für Bilder – selbst wenn sie schnell von einer
anderen Webseite
kopiert und auf der eigenen eingefügt werden können.
Aufgepasst auch bei Landkartenausschnitten: Wer den Weg zu einer
Party zeigen will, sollte lieber selbst eine Skizze machen – denn
natürlich haben auch die Kartenverlage geschützte Rechte an ihren
Produkten.
PC-Software nicht vervielfältigen
Das Kopieren kommerzieller Computerprogramme für den
Privatgebrauch ist meist untersagt und es gibt auch für wenige
Kopien keine Ausnahme. Kopien sind allenfalls erlaubt, wenn sie für
die bestimmungsgemäße Nutzung der Software benötigt werden oder
wenn Sicherungskopien erforderlich sind. Die Hersteller weisen in
den Nutzungsbedingungen darauf hin – und gehen mittlerweile
verstärkt gegen Raubkopien vor. Anders liegt der Fall bei
kostenlosen Freeware-Programmen – dort ist das Kopieren sogar
ausdrücklich erwünscht.Tomanfredi
Österreich !!!
Mein Wunderschönes
Heimandland
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das
nicht irgend jemand etwas schlechter machen und etwas billiger
verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis
orientieren, werden die gerechte Beute dieser
Machenschaften.