Zitat:
Zitat von Sui81
Dann könnte man als Händler jeden Kunden ebenso verklagen der sich
nach seiner Pre-Order nie wieder meldet oder seine Sachen dann
nicht bezahlt oder eine Bestellung stornieren möchte.
(Und im Gegensatz zu dem Kunden geht es da bei uns Händlern um die
Existenz. Denn wenn die Ware hier liegt für die man als Händler
beim Großhandel in Vorkasse gegangen ist,
Na wenn sich der Kunde nicht mehr meldet oder storniert, kannst Du
ja die Anzahlung behalten, so handhaben das doch die Händler.
Die Anzahlung steht dann ja gewissermaßen als Druckmittel. Genauso
erwarte ich dann auch den vereinbarten Preis bei der
Vorbestellung.
Persönlich mache ich nur Vorbestellungen für Dinge, die ich auch
haben möchte und bezahlen kann.
Das andere Leute das nicht machen ist unschön, allerdings steht es
Dir ja auch als Händler frei eine weitere Bestellung dieses Kunden
nicht anzunehmen.
Insgesamt gibt es aber auch Mischkalkulationen sowie auch Verlust
im Handel.
Grundsätzlich sollte ein Händler so etwas abfangen können und auch
einplanen. Natürlich ist man als Kleinhändler mit wenig Kapital da
eher einem Risiko ausgesetzt.
Allerdings ist das nun mal so.
Nebenbei hat der Kunde auch noch ein Wiederrufsrecht beim
Versandhandel.
Dann bleibt der Händler auch auf der Ware sitzen und mit etwas
Pecht dann auch nicht mehr im tadellosem Zustand.
Zitat:
Und Schadenersatz? Bitte?
Die Definition von Schadenersatz lautet:
Genau, rechtswidriges und schuldhaftes Handeln.
Da steht noch "oder Unterlassen"
So gesehen unterlässt es der Händler mir die Ware zum vereinbarten
Preis zu verkaufen. Ich kann es mir nun aussuchen den höheren Preis
zu bezahlen oder die Ware nicht zu kaufen.
In jedem Fall entsteht dem Käufer dann ein Schaden, entweder durch
Aufpreis oder das nicht erhalten der benötigten Ware, die
gegebenenfalls dann nicht mehr woanders zu bekommen ist oder ebend
auch nur mit erheblichen Aufpreis bei einem Mitbewerber.
Zitat:
Den Händler trifft hier aber keine Schuld, wird
also schwer da einen Vorsatz zu finden. Dafür kann man ja seine
Bestellung stornieren.
Ich glaube da ist das wohl auch zu einfach gedacht. Den Händler
trifft dort durchaus schuld, wenn er eine Ware für einen Preis
anbietet, den er später nicht halten kann. Es steht dem Händler ja
offen wo er seine Ware bezieht. Wenn sein Lieferant die Preise
erhöht und der Händler dies nicht abfangen kann oder die Ware
woanders günstiger bekommen kann, macht er Verlust.
Grundsätzlich würde ich bei einer Anzahlung durchaus die Absicht
des Kaufs der Ware sehen und mit Annahme dieser Anzahlung auch den
Willen des Händlers diese Ware für den angegebenen Preis zu
verkaufen.
Gut aber das soll auch nicht mein Problem sein.
Der Belgier (Lacitedesnuages) hat mir jedenfalls nie mehr Geld
abgenommen als vereinbart, obwohl manche Sachen später teurer
waren.