Zitat:
Zitat von AndiHT
Wäre mal interessant wie das rechtlich zu sehen ist.
Der Preorderpreis ist ja deswegen so günstig, weil der Händler dann
vorplanen kann und evtl. bei abnahme einer bestimmten Menge die
Sachen auch günstiger bekommt.
Zudem verlangen doch die meisten Händler inzwischen eine Anzahlung,
somit würde doch ein bindender Vertrag zustande kommen.
Wenn der Händler dann nicht liefert zum abgemachten Preis könnte
man ihn evtl. auf Schadensersatz verklagen und es könnte auch
unlauterer Wettbewerb sein.
Da würde ich mich durchaus mal beim Anwalt schlau machen gehen,
wenn ich da betroffen wäre.
Dann könnte man als Händler jeden Kunden ebenso verklagen der sich
nach seiner Pre-Order nie wieder meldet oder seine Sachen dann
nicht bezahlt oder eine Bestellung stornieren möchte.
(Und im Gegensatz zu dem Kunden geht es da bei uns Händlern um die
Existenz. Denn wenn die Ware hier liegt für die man als Händler
beim Großhandel in Vorkasse gegangen ist,
und sich der Kunde dann gar nicht mehr meldet, dann ist das gelinde
gesagt ne riesen Sauerei.)
Da wird auch kein Gericht was unternehmen, alleine schon wegen
eines kaum nennenswertes Betrags.
Da lacht einen jeder Richter aus.
Und der Kaufvertrag kommt eh erst zustande wenn der Käufer das Geld
gezahlt hat und der Verkäufer die Ware übergeben hat (zwei
Übereinstimmende Willenserklärungen usw...).
Und jeder der in Deutschland schon mal was mit einem Zivilgericht
zu tun hat (wir haben aktuell einen Rechtstreit mit einem Exmieter
wegen nicht gezahlter Miete und wegen Veränderung der Bausubstanz
am Haus), der weiß, wie lange sich sowas hinziehen kann (in unserem
Fall läuft das ganze schon über 3 Jahre).
Und Schadenersatz? Bitte?
Die Definition von Schadenersatz lautet:
Zitat:
Schadensersatzansprüche können sich aus Gesetz
oder aus Vertrag ergeben. Das deutsche Zivilrecht unterscheidet
zunächst nach der Begründung zwischen gesetzlichen und
vertraglichen Schadensersatzansprüchen. Voraussetzung für die
Haftpflicht ist grundsätzlich rechtswidriges und schuldhaftes
Handeln oder Unterlassen
Genau, rechtswidriges und schuldhaftes Handeln.
Den Händler trifft hier aber keine Schuld, wird also schwer da
einen Vorsatz zu finden. Dafür kann man ja seine Bestellung
stornieren.
Also so einfach ist das ganze bei Weitem nicht.
Und natürlich gibt es hier auch schwarze Schafe, die mal eben
Preiserhöhungen ansetzten wo es eventuell gar keine gibt oder den
Kunden mehr abnehmen als nötig, aber wie geschrieben, da einen
Vorsatz zu finden und erfolgreich zu klagen, das wird sehr schwer,
kostet Zeit, Neven und Geld, zumal das ganze dann auch beim
Gerichtsstand (erst mal Amtsgericht) des Verkäufer stattfinden
würde. Viel Spaß wenn es dann zu einer Verhandlung kommen sollte,
und man zB von Bayern nach Schleswig Holstein muss (als
Beispiel).
Bei einer Preisanpassung von 150 € oder mehr für das Set würde ich
aber auch definitiv Aussteigen und mir das Set über Sideshow
bestellen!