Zitat:
Zitat von Fusion-strike
Die Rückfahrt hat uns gestern dann auch mal eben 40€ gekostet da
man anscheinend seit dem 1.4 keine Personen mehr auf dem
Semesterticket mitnehmen darf. :eek:
:confused:
"In welchem Bereich darf ich jemanden
mitnehmen?
Die Mitnahmeregelung ist etwas komplex, deshalb hier bitte genau
lesen. Zuerst ist es wichtig, an welcher UNI/FH ihr eingeschrieben
seid.
VRR-Gebiet
Solltet ihr an einer Uni/FH im VRR Gebiet eingeschrieben sein, so
gilt die Mitnahmeregel für die mitzunehmende Person nur im VRR
Bereich (unabhängig davon, wo ihr wohnt oder was ihr sonst noch so
macht)
Beispiel: Ihr studiert in Dortmund/Essen/Düsseldorf etc.: Ihr dürft
eine weitere Person zu den bekannten Konditionen (einen Punkt
weiter unten) im VRR Bereich mitnehmen, wollt ihr jedoch mit der
Person nach Köln reisen, so muss sich diese ein Anschlussticket
kaufen.
Hier gibt es eine Übersicht über den Geltungsbereich des
VRR-Tickets.
VRS-Gebiet
Solltet ihr an einer Uni/FH im VRS Gebiet eingeschrieben sein, so
gilt die Mitnahmeregel für die mitzunehmende Person hier nur im VRS
Bereich.
Beispiel: Ihr studiert in Köln. Euch ist es also erlaubt eine
weitere Person im VRS-Bereich mitzunehmen, wenn ihr allerdings in
den VRR-Bereich rüberwechselt, muss die Mitreisende Person wiederum
ein Anschlussticket kaufen.
Einzige Ausnahme: Ihr reist mit 3 Leuten. Eine Person ist im VRR
Gebiet eingeschrieben, eine Person ist im VRS Gebiet eingeschrieben
und eine Person fährt einfach mit. In diesem Fall dürft ihr die
dritte Person über die Grenzen von VRR und VRS hinaus mitnehmen, da
die jeweilige Zuständigkeit einfach zwischen Euch wechselt.
Andere Ausnahmeregeln bzw. Mitnahmeregeln sind mir bis dato nicht
bekannt. Wenn ihr noch eine andere Regel kennt, teilt sie mir bitte
umgehend mit! "
Sorry, war wohl veraltet!
"Das regionle Semesterticket
Das Semesterticket berechtigt zu beliebig vielen Fahrten mit allen
Bus- und Bahnlinien im tariflichen Geltungsbereich des Aachener
Verkehrsverbundes (AVV).
Hierzu zählen ebenfalls die grenzüberschreitenden Linien nach Vaals
(Linien 25 und 33), Kelmis (Linie 24) und Kerkrade (Linie
34).
Ab dem Sommersemester 2012 neu im Service des AVV ist die
Kindermitnahme (bis zu drei Kinder) bis 14 Jahre, sowie eine
Personenmitnahme. Diese gilt für eine Person, Werktags nach 19 Uhr
und ganztägig an Feiertagen und am Wochenende. Beide
Mitnahmeregelungen gelten nur im Geltungsbereich des AVV.
Dies gilt nur noch bis 31.03.2014. Ab dem Sommersemester 14
gibt es die Personenmitnahme bis auf weiteres nicht mehr."