Geschrieben: 17 Dez 2013 14:02
Zitat:
Zitat von NWO;4785899
Amazon steht nicht über dem BGB ;-)
Aber jeder muss für sich selber entscheiden, ob er auf seine Rechte verzichtet.
Ich seh das so, wenn ich die Verkaufsplattform von Amazon nutze, dann akzeptiere ich auch die Bedingungen, die dort diktiert werden. Ich bin kein Jurist, ich lese mir das durch was dort steht und danach richte ich mich.
Zitat:
Du musstest als Privatverkäufer einen Artikel zurücknehmen ?!
Nicht dass Du das auch selbst dort nachschauen könntest. Aber: Ja, Amazon garantiert den Käufern ein Rückgaberecht, auch auf dem Marketplace, also muss der Verkäufer den Artikel auch zurücknehmen. Nennt sich A bis Z-Garantie oder so ähnlich.
Zitat:
Was war der Grund ? Sachmängel?
Nein. Artikel versehentlich bestellt.