Geschrieben: 08 Sep 2012 11:51
Soweit ich weiß, darfst du selbst beschlagnahmte Titel besitzen und
auch einführen - solange du sie eben nicht weiterverkaufen willst.
Der Verdacht auf Verkauf besteht bei einem einzelnen Titel in der
Regel ja nun nicht.
Bei indizierten Titeln gibt es aber überhaupt keine Probleme, die
dürfen ja selbst in Deutschland verkauft werden.
Geschrieben: 08 Sep 2012 13:43
Serientäter
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aber bei beschlagnahmt gibt es doch auch mehrere listen..
war da nichtmal was... wenn da ein titel zb wegen
kinderpornographie drauf steht dann ist der import sowie besitz
strafbar.
bei a serbien film gabs da doch mal so ne diskussion, ich meine das
human centipede 2 auch mal auf so ne liste sollte...
filme auf der liste §131 StGb (Gewaltverherrlichung) darf man aber
wohl besitzen (saw 7 zb)
I know only one thing. When I sleep, I know no
fear, no trouble, no bliss. Blessing on him who invented sleep. The
common coin that purchases all things, the balance that levels
shepherd and king, fool and wise man. There is only one bad thing
about sound sleep. They say it closely resembles death. -
Andrei Tarkovsky, Solaris
Geschrieben: 08 Sep 2012 15:47
Schwarzseher
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Zitat:
Zitat von Mansinthe
war da nichtmal was... wenn da ein titel zb wegen
kinderpornographie drauf steht dann ist der import sowie besitz
strafbar.
bei a serbien film gabs da doch mal so ne diskussion, ich meine das
human centipede 2 auch mal auf so ne liste sollte...
Das wäre Beschlagnahme nach §184b, da sind die aber nicht
drauf.
Zitat:
filme auf der liste §131 StGb
(Gewaltverherrlichung) darf man aber wohl besitzen (saw 7 zb)
Eben. Das betrifft aber die allermeisten beschlagnahmten Titel, mit
denen es der Filmfreund üblicherweise zu tun bekommt, und die sind
unproblematisch.
Geschrieben: 09 Sep 2012 10:54
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Zitat:
Zitat von Ares
Hey Leute,
ich hab mal ne Frage:
Dummerweise ist mein Blade 1 Steelbook beim Zoll gelandet. Muss ich
heute abholen.
Nun meine Frage: Blade 1 ist doch indiziert, sprich es darf weder
Werbung und sonstiges für den Streifen gemacht werden. Besitz ist
ja auch nicht strafbar ( anders bei der Beschlagnahme ).
Somit dürfte ich doch beim Zoll keine Probleme bekommen mit der
Abholung, oder?? Die wollen doch immer, dass man das Paket vor Ort
öffnet und dann begutachten die immer die Ware.
Letztes Mal haben se schon zu Dritt!!! das Sektor 7 Metal Pak aus
China regelrecht gecannt und wussten net, ob das Teil legal ist bis
ich den deutschen Titel genannt habe und sie nachgeguckt haben im
Netz.
Hab n bissel Bammel...bei Blade...
Hoffe ihr könnt mir positives berichten...
L.G. Ares
halte uns mal auf den laufenden :eek:
Geschrieben: 09 Sep 2012 13:22
Schwarzseher
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Bei Blade wird garantiert und hundertprozentig nichts passieren.
Die einzige rechtliche Grundlage, einen lediglich indizierten Titel
einzuziehen, wäre zur Beweissicherung anlässlich eines Verfahrens
gegen den ausländischen Versender. Der verstößt nämlich mit dem
Versand solcher Titel gegen deutsche Gesetze, während der Empfänger
lediglich als "notwendiger Beteiligter" gilt.
Nur weiß der deutsche Zoll auch, dass sich der ausländische
Versender über solche Stunts eh nur kaputtlachen würde.
Geschrieben: 10 Sep 2012 07:37
Steeljunkie Extreme
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Ich kann Entwarnung geben wie viele hier hilflicherweise schon
geschrieben haben. Hab das Steel ohne Probleme abholen können.
;)
Aber Gedanken macht man sich dennoch vorher ein wenig. Hatte ja
schon einmal so eine äußerst brenzliche Situation mit dem Future
Shop Inglourious Basterds Steel aus Kanada mit dem Hakenkreuz vorne
drauf. Zum Glück hatte der Verkäufer es mit einem Sticker abgeklebt
und der Zoll zum Glück net drunter geschaut..mir ist das Wasser
schon in der Ritze gestanden, als der Zollbeamter das Steel
begutachtet hatte ;)
Geschrieben: 10 Sep 2012 11:58
Schwarzseher
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Zitat:
Zitat von Ares
Hatte ja schon einmal so eine äußerst brenzliche Situation mit dem
Future Shop Inglourious Basterds Steel aus Kanada mit dem
Hakenkreuz vorne drauf. Zum Glück hatte der Verkäufer es mit einem
Sticker abgeklebt und der Zoll zum Glück net drunter geschaut..mir
ist das Wasser schon in der Ritze gestanden, als der Zollbeamter
das Steel begutachtet hatte ;)
Hier schwirrt mal wieder eine Menge gefährliches Halbwissen durch
den Raum. :rolleyes: Was du meinst, ist §86a StGB,
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen. Hier sind aber Verwendungen
kultureller und künstlerischer Natur
ausdrücklich
ausgeschlossen. Nachzulesen
hier und
hier.
Trotz aller Legenden und Schauermärchen: Niemand nimmt dir ein
Steelbook ab, nur weil ein Hakenkreuz drauf ist, da ein Spielfilm
klar dem künstlerischen Bereich zuzuordnen ist.
Geschrieben: 05 Dez 2012 11:07
Steeljunkie Extreme
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Hallo zusammen,
ich entschuldige mich im vorraus für die Frage aber ich finde die
Info nicht.
Wenn ich einen Artikel, welcher 21 Dollar kostet bei Amazon.ca
bestelle,
Ist der wert des Artikels ca 15 Euro. Jedoch kommt ja noch der
Versand dazu. Damit bin ich bei 22,30 €
Weclcher Wert muss unter 22 € sein? Der Artikel an sich oder der
Artikel inkl Versand, damit ich kein Zollrisiko habe?
Vielen Dank :)
Geschrieben: 05 Dez 2012 15:25
Der Artikelwert. D.h. kein Zollrisiko.
"Die schärfsten Kritiker der Elche waren
früher selber welche."
(F. W. Bernstein)
Geschrieben: 08 Dez 2012 20:31
Gast
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