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Einfuhrabgaben und Zollgebühren

Gestartet: 18 Feb 2008 13:48 - 396 Antworten

Geschrieben: 08 Sep 2012 11:51

VincentVinyl

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Soweit ich weiß, darfst du selbst beschlagnahmte Titel besitzen und auch einführen - solange du sie eben nicht weiterverkaufen willst. Der Verdacht auf Verkauf besteht bei einem einzelnen Titel in der Regel ja nun nicht.

Bei indizierten Titeln gibt es aber überhaupt keine Probleme, die dürfen ja selbst in Deutschland verkauft werden.
Geschrieben: 08 Sep 2012 13:43

Mansinthe

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aber bei beschlagnahmt gibt es doch auch mehrere listen..

war da nichtmal was... wenn da ein titel zb wegen kinderpornographie drauf steht dann ist der import sowie besitz strafbar.
bei a serbien film gabs da doch mal so ne diskussion, ich meine das human centipede 2 auch mal auf so ne liste sollte...

filme auf der liste §131 StGb (Gewaltverherrlichung) darf man aber wohl besitzen (saw 7 zb)
I know only one thing. When I sleep, I know no fear, no trouble, no bliss. Blessing on him who invented sleep. The common coin that purchases all things, the balance that levels shepherd and king, fool and wise man. There is only one bad thing about sound sleep. They say it closely resembles death. - Andrei Tarkovsky, Solaris
Geschrieben: 08 Sep 2012 15:47

Nighteyes

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Zitat:
Zitat von Mansinthe
war da nichtmal was... wenn da ein titel zb wegen kinderpornographie drauf steht dann ist der import sowie besitz strafbar.
bei a serbien film gabs da doch mal so ne diskussion, ich meine das human centipede 2 auch mal auf so ne liste sollte...

Das wäre Beschlagnahme nach §184b, da sind die aber nicht drauf.

Zitat:
filme auf der liste §131 StGb (Gewaltverherrlichung) darf man aber wohl besitzen (saw 7 zb)

Eben. Das betrifft aber die allermeisten beschlagnahmten Titel, mit denen es der Filmfreund üblicherweise zu tun bekommt, und die sind unproblematisch.
Geschrieben: 09 Sep 2012 10:54

Ich-habe-alle-Steelbooks

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Zitat:
Zitat von Ares
Hey Leute,

ich hab mal ne Frage:

Dummerweise ist mein Blade 1 Steelbook beim Zoll gelandet. Muss ich heute abholen.

Nun meine Frage: Blade 1 ist doch indiziert, sprich es darf weder Werbung und sonstiges für den Streifen gemacht werden. Besitz ist ja auch nicht strafbar ( anders bei der Beschlagnahme ).

Somit dürfte ich doch beim Zoll keine Probleme bekommen mit der Abholung, oder?? Die wollen doch immer, dass man das Paket vor Ort öffnet und dann begutachten die immer die Ware.

Letztes Mal haben se schon zu Dritt!!! das Sektor 7 Metal Pak aus China regelrecht gecannt und wussten net, ob das Teil legal ist bis ich den deutschen Titel genannt habe und sie nachgeguckt haben im Netz.

Hab n bissel Bammel...bei Blade...

Hoffe ihr könnt mir positives berichten...

L.G. Ares

halte uns mal auf den laufenden :eek:
Geschrieben: 09 Sep 2012 13:22

Nighteyes

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Bei Blade wird garantiert und hundertprozentig nichts passieren. Die einzige rechtliche Grundlage, einen lediglich indizierten Titel einzuziehen, wäre zur Beweissicherung anlässlich eines Verfahrens gegen den ausländischen Versender. Der verstößt nämlich mit dem Versand solcher Titel gegen deutsche Gesetze, während der Empfänger lediglich als "notwendiger Beteiligter" gilt.

Nur weiß der deutsche Zoll auch, dass sich der ausländische Versender über solche Stunts eh nur kaputtlachen würde.
Geschrieben: 10 Sep 2012 07:37

Ares

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Ich kann Entwarnung geben wie viele hier hilflicherweise schon geschrieben haben. Hab das Steel ohne Probleme abholen können. ;)

Aber Gedanken macht man sich dennoch vorher ein wenig. Hatte ja schon einmal so eine äußerst brenzliche Situation mit dem Future Shop Inglourious Basterds Steel aus Kanada mit dem Hakenkreuz vorne drauf. Zum Glück hatte der Verkäufer es mit einem Sticker abgeklebt und der Zoll zum Glück net drunter geschaut..mir ist das Wasser schon in der Ritze gestanden, als der Zollbeamter das Steel begutachtet hatte ;)


Geschrieben: 10 Sep 2012 11:58

Nighteyes

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Zitat:
Zitat von Ares
Hatte ja schon einmal so eine äußerst brenzliche Situation mit dem Future Shop Inglourious Basterds Steel aus Kanada mit dem Hakenkreuz vorne drauf. Zum Glück hatte der Verkäufer es mit einem Sticker abgeklebt und der Zoll zum Glück net drunter geschaut..mir ist das Wasser schon in der Ritze gestanden, als der Zollbeamter das Steel begutachtet hatte ;)

Hier schwirrt mal wieder eine Menge gefährliches Halbwissen durch den Raum. :rolleyes: Was du meinst, ist §86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Hier sind aber Verwendungen kultureller und künstlerischer Natur ausdrücklich ausgeschlossen. Nachzulesen hier und hier.

Trotz aller Legenden und Schauermärchen: Niemand nimmt dir ein Steelbook ab, nur weil ein Hakenkreuz drauf ist, da ein Spielfilm klar dem künstlerischen Bereich zuzuordnen ist.
Geschrieben: 05 Dez 2012 11:07

runna180haiza

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Hallo zusammen,

ich entschuldige mich im vorraus für die Frage aber ich finde die Info nicht.

Wenn ich einen Artikel, welcher 21 Dollar kostet bei Amazon.ca bestelle,
Ist der wert des Artikels ca 15 Euro. Jedoch kommt ja noch der Versand dazu. Damit bin ich bei 22,30 €

Weclcher Wert muss unter 22 € sein? Der Artikel an sich oder der Artikel inkl Versand, damit ich kein Zollrisiko habe?

Vielen Dank :)

Geschrieben: 05 Dez 2012 15:25

Tsungam

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Der Artikelwert. D.h. kein Zollrisiko.



"Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche."
(F. W. Bernstein)

Geschrieben: 08 Dez 2012 20:31

Gast

Die Versandkosten zählen mit zum Wert des Artikels.


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