Geschrieben: 18 Feb 2010 13:55
Variante 1 bei niedrigem Warenwert, falscher Deklaration oder
einfach mal Glück.
Die anderen drei sind nicht vorhersehbar. Variante 4 am ehesten,
wenn die Deklaration des Wertes fehlt oder nicht glaubwürdig ist.
"Die schärfsten Kritiker der Elche waren
früher selber welche."
(F. W. Bernstein)
Geschrieben: 19 Feb 2010 17:50
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Zitat:
Zitat von Chiso
Na dann sollten wir mal das dem ZOLL melden, du kleiner
Steuersünder :rofl:
Nein im Ernst, da hast du wirklich "Schwein" gehabt, das das nicht
nachgeprüft wurde. Denn die Zollies haben Ermessensspielraum in der
Prüfung, und wenn da was gefordert gewesen wäre, wie bspw, bringen
Sie Nachweise zur Abholung mit (Zahlungsnachweis,
Bestellbestätigung etc.) und das die 22 Euro übersteigt, heißt das
Zahlemann und Söhne -Kollege- oder dicke backen und zurück damit
;)
Das hatten wir doch schon öfter:
Einfuhrabgaben von insgesamt
weniger als 5 Euro werden nicht
erhoben.
Siehe hier:
Einfuhrumsatzsteuer
Zum Zoll kommt immer noch die
Einfuhrumsatzsteuer
hinzu. Der Einfuhrumsatzsteuersatz beträgt zurzeit 19 %. Für einige
Waren - wie beispielsweise Lebensmittel oder Bücher - gilt ein
ermäßigter Steuersatz von 7 %. Zur Ermittlung des zu zahlenden
Betrages zählen Sie bitte zum Zollwert den ermittelten Zollbetrag
hinzu und multiplizieren Sie diese Summe mit dem entsprechenden
Einfuhrumsatzsteuersatz. Wenn für Ihre Waren noch zusätzlich
Verbrauchsteuern zu erheben sind, ist zur Bemessungsgrundlage für
die Einfuhrumsatzsteuer noch dieser Abgabenbetrag
hinzuzuzählen.
Besondere Verbrauchsteuern
Für bestimmte Waren wie Zigaretten und Spirituosen fallen daneben
noch besondere Verbrauchsteuern (z.B. Tabak- und Branntweinsteuer)
an.
Die zu erhebenden
Verbrauchsteuern errechnen sich
grundsätzlich anhand der versendeten Warenmenge und des
entsprechenden
Verbrauchsteuersatzes.
Einfuhrabgaben von insgesamt
weniger als 5 Euro werden nicht
erhoben.Daher werden die 19% erst ab einem Gesamtwert von ~26,30 Euro
erhoben.
Quelle:zoll.de
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/internethandel/index.html
Geschrieben: 20 Feb 2010 13:04
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Habe ne Frage, die mir hier hoffentlich jemand beantworten kann:
Habe gerade ein Packet mit einem Warenwert (ohne Versandkosten) von
25€ ethalten, dieses wurde nun obwohl es unter der Freigrenze liegt
versteuert. Oder muss ich die Versandkosten doch berücksichtigen?
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Geschrieben: 20 Feb 2010 13:09
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meines wissens werden die versandkosten mit eingerechnet, sprich du
bist drüber gewesen und musst zoll zahlen
Liebe Grüße Lars
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Geschrieben: 20 Feb 2010 14:03
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Bin irgendwie davon ausgegangen (weshalb, weiss ich selbst nicht
mehr), dass diese hierfür nicht berücksichtigt werden. Werde
nächstes mal halt bei axel bestellen...
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Geschrieben: 20 Feb 2010 14:17
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In Österreich werden die VK leider miteinberechnet,
soweit ich gelesen hab in Deutschland nicht
Grüße Johannes
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Geschrieben: 21 Feb 2010 16:36
Für die Bemessungsgrenze nicht, zur Berechnung allerdings schon.
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(F. W. Bernstein)
Geschrieben: 09 Apr 2010 09:08
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Moin liebe Blu-rayler! :-)
Kann mir jemand sagen, wie hoch derzeit die Freigrenze für Importe
aus den USA ist? Sprich in welchem Wert kann ich bestellen, ohne
Einfuhrzölle/MwSt. zahlen zu müssen? Ich habe immernoch den Wert
22€ im Kopf, meine aber, dass dieser sich erhöht hat???
Vielen Dank + beste Grüße!!!
Azza
Geschrieben: 09 Apr 2010 09:11
Hat sich nur für Zölle erhöht (150 Euro), bei der (quantitativ)
viel bedeutsameren USt hat sich nichts geändert.
Edit: Siehe Link oben im Beitrag von Haselmaus...
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(F. W. Bernstein)
Geschrieben: 09 Apr 2010 09:17
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Hi Tsungam,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Verstehe sie leider nicht :-(
Kenne mich da nicht so sehr mit aus. Was heißt das nun für mich?
Wieviel kann ich bestellen ohne Einfuhr und/oder MwSt. zahlen zu
müssen?
Danke nochmal!
Grüße, Azza