Hallo,
anbei findet ihr einen Auszg aus der inoffiziellen Stellungnahme
des
info@zoll-infocenter.de zu den
Regelungen und Vorgaben die bei der Einfuhr von Waren fällig
werden. Weitere Angaben findet Ihr auf
www.zoll.de
Hier also ein Ausriss aus dem Schreiben des Zoll-Infocenters, die
Angaben sind ohne Gewähr:
"...eine
abgabenfreie Einfuhr kommt grundsätzlich nur in
Betracht, wenn die Wertgrenze von 22 EUR Warenwert nicht
überschritten wird.
In allen anderen Fällen entstehen grundsätzlich die Einfuhrabgaben.
Um die Einfuhrabgaben und Einfuhrbestimmungen ermitteln zu können,
muss die Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden. Hierzu
ist eine genaue Warenbeschreibung erforderlich.
Beispiel:
Spielfilm auf DVD
Zolltarifnummer: 8523 4051 00 0
Drittlandszollsatz: 3,5%
Einfuhrumsatzsteuersatz: 19%
Sie können die Einordnung in den Zolltarif und die Ermittlung des
Abgabensatzes anhand der nachstehenden Ausführungen selbstständig
nachvollziehen/durchführen. Die Bundeszollverwaltung bietet einen
kostenfreien Zugriff auf den EZT-Online
(Elektronischer Zolltarif) an. Der Zugang ist unter folgendem Link
zu finden:
http://auskunft.ezt-online.de/ezto
Alternativ ist dieser auch über
www.zoll.de, dort auf der
rechten Seite im Kästchen Zoll Interaktiv unter dem Stichwort
„EZT-Online“ aufzurufen.
Dort können Sie in der Auskunftsanwendung die Einreihung in der
Warennomenklatur bzw. im Stichwortverzeichnis durchführen und sich
die Einfuhrmaßnahmen und Hinweise unter dem Stichwort „Maßnahmen“
anschauen.
Die
Einfuhrabgaben werden, vereinfacht dargestellt, wie
folgt
berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
+ Kosten (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer
Ablauf einer Einfuhrabfertigung einer Postsendung
(skizziert):
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen
Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird
im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen
angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren (ggf. mit
Codenummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der gezahlte
oder zu zahlende Preis für diese Waren ist. Zudem muss die Rechnung
der Sendung beigefügt werden. Sofern alle zur Erfüllung der
Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung benötigten Unterlagen
(Angaben über die Ware, den Warenwert etc.) vorliegen und der
Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die
Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller
Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach
meinen Informationen nahezu ausschließlich über das Hauptzollamt
Frankfurt am Main – Flughafen in die Europäische Gemeinschaft
eingeführt, durch die Post der Zollstelle dort gestellt und
regelmäßig auch angemeldet und in den freien Verkehr überführt. Die
Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Eingangsabgaben
und holt sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung
des Zollbescheides vom Warenempfänger zurück. In Fällen, in denen
die Post nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend
erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für Ihre
Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post
benachrichtigt den Warenempfänger entsprechend und fordert ihn auf,
die Zollanmeldung selbst beim Zollamt
vorzunehmen. Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach
meinen Informationen nach dem gleichen Schema ab. Allerdings werden
hier zum Teil andere Flughäfen benutzt. Von der Übersendung an die
Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen die Kurierdienste
üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit dem Warenempfänger
geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt
durch den Kurierdienst abgewickelt. "
Soweit das Schreiben des Infocenters. Genauere Infos und
persönliche Beratung können bei diesen Adressen angefragt
werden:
Zoll–Infocenter
Friedrichsring 35
63069 Offenbach am Main
Telefon: +49(0)69 469976-00
Telefax: +49(0)69 469976-99
E-Mail:
info@zoll-infocenter.de
Internet:
http://www.zoll.de
Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Zeiten:
Montag - Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
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