Hallo,
anbei findet ihr einen Auszg aus der inoffiziellen Stellungnahme des
info@zoll-infocenter.de zu den Regelungen und Vorgaben die bei der Einfuhr von Waren fällig werden. Weitere Angaben findet Ihr auf
www.zoll.de
Hier also ein Ausriss aus dem Schreiben des Zoll-Infocenters, die Angaben sind ohne Gewähr:
"...eine
abgabenfreie Einfuhr kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Wertgrenze von 22 EUR Warenwert nicht überschritten wird.
In allen anderen Fällen entstehen grundsätzlich die Einfuhrabgaben. Um die Einfuhrabgaben und Einfuhrbestimmungen ermitteln zu können, muss die Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden. Hierzu ist eine genaue Warenbeschreibung erforderlich.
Beispiel:
Spielfilm auf DVD
Zolltarifnummer: 8523 4051 00 0
Drittlandszollsatz: 3,5%
Einfuhrumsatzsteuersatz: 19%
Sie können die Einordnung in den Zolltarif und die Ermittlung des Abgabensatzes anhand der nachstehenden Ausführungen selbstständig nachvollziehen/durchführen. Die Bundeszollverwaltung bietet einen kostenfreien Zugriff auf den EZT-Online
(Elektronischer Zolltarif) an. Der Zugang ist unter folgendem Link zu finden:
http://auskunft.ezt-online.de/ezto
Alternativ ist dieser auch über
www.zoll.de, dort auf der rechten Seite im Kästchen Zoll Interaktiv unter dem Stichwort „EZT-Online“ aufzurufen.
Dort können Sie in der Auskunftsanwendung die Einreihung in der Warennomenklatur bzw. im Stichwortverzeichnis durchführen und sich die Einfuhrmaßnahmen und Hinweise unter dem Stichwort „Maßnahmen“ anschauen.
Die
Einfuhrabgaben werden, vereinfacht dargestellt, wie folgt
berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
+ Kosten (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer
Ablauf einer Einfuhrabfertigung einer Postsendung (skizziert):
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren (ggf. mit Codenummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist. Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden. Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.) vorliegen und der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen Informationen nahezu ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main – Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post der Zollstelle dort gestellt und regelmäßig auch angemeldet und in den freien Verkehr überführt. Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Eingangsabgaben und holt sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides vom Warenempfänger zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für Ihre Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt den Warenempfänger entsprechend und fordert ihn auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt
vorzunehmen. Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen nach dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen die Kurierdienste
üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit dem Warenempfänger geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den Kurierdienst abgewickelt. "
Soweit das Schreiben des Infocenters. Genauere Infos und persönliche Beratung können bei diesen Adressen angefragt werden:
Zoll–Infocenter
Friedrichsring 35
63069 Offenbach am Main
Telefon: +49(0)69 469976-00
Telefax: +49(0)69 469976-99
E-Mail:
info@zoll-infocenter.de
Internet:
http://www.zoll.de
Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Zeiten:
Montag - Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
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